
Zahlungen aus dem Bundeshaushalt an die Rentenversicherung saugen einen immer größeren Teil der Steuereinnahmen auf. Dazu trägt neben dem umstrittenen Rentenpaket der schwarz-roten Koalition von Ende 2025 auch die nun geplante, aber wieder umstrittene neue Rentenreform bei. Unter ungünstigen Umständen könnte im Jahr 2040 fast die Hälfte aller Steuereinnahmen des Bundes für Rentenausgaben verbraucht werden. Derzeit sind es rund 30 Prozent. Das zeigt ein neuer Bericht des Bundesrechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Bundestags. Er liegt der F.A.Z. vor.
Die amtlichen Prüfer warnen damit vor allem vor Versuchen, das Ende Juni von der Rentenreformkommission empfohlene Reformpaket aufzuweichen und dann Folgekosten in den Bundeshaushalt zu verschieben. Dies zielt wohl nicht zuletzt auf die zunehmenden Widerstände gegen den geplanten Ausstieg aus der abschlagsfreien Frührente für Versicherte mit 45 Beitragsjahren, für die bisher die Beitragszahler mit jährlich mehr als zehn Milliarden Euro aufkommen.
Zwar geht der Rechnungshof nicht explizit auf die sogenannte Rente ab 63 ein. Allerdings stellt er fest, dass die Pläne der Rentenkommission „zu Belastungen aller Beteiligten führen“: Beitragszahler, Rentner und Haushalt. „Werden einige Belastungen zurückgenommen, ist das Augenmerk darauf zu richten, dass der Bundeshaushalt nicht noch weiter zu einseitig in Anspruch genommen wird“, heißt es warnend in dem Bericht.
210 Milliarden Euro für das erste Rentenpaket von Ende 2025
Zunächst führt er vor Augen, wie stark das Rentenpaket von 2025 den Etat belastet. Dieses schaltete zum einen den Demographiefaktor bis 2031 aus, was die Renten stärker steigen lässt. Zum anderen erhöht es die sogenannten Mütterrenten ein weiteres Mal. Ersteres löst Mehrausgaben von insgesamt 145 Milliarden Euro bis zum Jahr 2040 aus, Letzteres weitere 65 Milliarden Euro. Um die Beitragszahler nicht noch stärker zu belasten, soll die Rentenkasse zusätzliche Bundeszuschüsse erhalten.
Das Ausmaß der Belastungen für den Etat rückt der Rechnungshof mit der sogenannten Steuereinnahmenquote in den Blick. Diese Kenngröße gibt an, welcher Anteil der Steuereinnahmen des Bundes in die Rentenkasse fließt. Ohne das Paket von 2025 wäre sie bis 2040 allmählich von 29 Prozent auf 32,7 Prozent gestiegen. Mit ihm steigt sie nach jüngsten Zahlen auf knapp 37 Prozent. Schon im Jahr 2030 wird der Bund nun 155 Milliarden Euro an die Rentenkasse zahlen müssen, 15 Milliarden Euro mehr als zuvor erwartet.
Derzeit machen die Bundesmittel rund 120 Milliarden Euro aus. Sie müssten eigentlich höher sein, aber wegen ihrer Finanznot hat die Regierung Zuschüsse an die Rentenversicherung gekürzt. Bisher geht das ohne sichtbare Folgen, weil die Beitragskasse noch finanzielle Rücklagen aus guten Zeiten hat. Diese gehen aber im kommenden Jahr zur Neige. Danach muss der Rentenbeitragssatz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von bisher 18,6 auf knapp 20 Prozent des Bruttolohns steigen.
Verzögerung der Kapitalrente wäre hochgefährlich für den Etat
Was die geplante neue Rentenreform für den Etat bedeutet, lässt sich schwerer schätzen, denn es hängt auch von der Börsenentwicklung ab: Das Paket beinhaltet eine Rentensteigerungsgarantie über das Jahr 2031 hinaus, die längerfristig allein über die ebenfalls geplante Kapitalrente finanziert werden soll. Anfangs müsste aber der Bundeshaushalt einspringen. Ob und in welchem Umfang, hängt dann vom Anlageerfolg der Kapitalrente ab. Läuft es ungünstig, müsste die besagte Steuereinnahmenquote bis 2040 auf 45,5 Prozent steigen, wie der Rechnungshof zeigt.
Neben schlechten Börsenkursen könnte aber auch ein politisch verzögerter Start der neuen Kapitalrente die Haushaltsnot verschärfen. Würde die umstrittene „Rente ab 63“ doch nicht abgeschafft, hätte dies erst einmal höhere Belastungen der Beitragszahler zur Folge. Zugleich aber soll für die Kapitalrente zügig ein neuer Zusatzbeitrag von zwei Prozent des Bruttolohns erhoben werden. Würde dessen Einführung unter dem Druck zu hoher Beitragssätze verschoben, dann könnte die Kapitalrente die geplante Rentengarantie selbst bei guten Börsenkursen nicht erfüllen. Und umso höhere Rentenzuschüsse müsste der Bundeshaushalt übernehmen.
Das Bundesarbeitsministerium wendet sich dem Bericht zufolge jedoch dagegen, die Etatbelastung durch die Steuereinnahmenquote zu messen. Diese Kennzahl kläre nicht, ob die Rentenausgaben zu hoch oder die Steuereinnahmen zu niedrig seien. Der Rechnungshof beharrt aber auf seiner Warnung. „Die Wirkung, dass andere wichtige Ausgaben wie zum Beispiel öffentliche Investitionen verdrängt werden, ist dieselbe“, schreibt er. Man könne Rentenausgaben nicht beliebig in den Bundeshaushalt verschieben, um Rentner und Zahler zu schonen.
