Das Bundeskabinett will sich am Mittwoch mit einer Reform der Gesetze über den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Verfassungsschutz befassen. Die Neuregelung zielt laut dem Anfang Juli veröffentlichten Entwurf unter anderem darauf ab, die Befugnisse der beiden Einrichtungen deutlich auszuweiten. Der Vorsitzende des Parlamentarischen Geheimdienst-Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU), forderte unter anderem eine längere Speicherdauer für bestimmte Daten und erweiterte Möglichkeiten zum Auslesen von Mobiltelefonen. Kritiker befürchten, damit könnten die Nachrichtendienste tief in Grundrechte eingreifen.
»Der jüngste Sicherheitsvorfall am Leipziger
Frachtflughafen hat einmal mehr gezeigt, dass wir es mit einer neuen Qualität
hybrider Bedrohungen zu tun haben«, sagte Henrichmann der Rheinischen Post.
Cyberangriffe, Sabotage und Spionage oder unautorisierte Drohnenüberflüge
gehörten »inzwischen zu einer Realität, auf die wir besser vorbereitet
sein müssen«. Die geplanten Gesetzesänderungen sollen demnach dazu dienen, Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und ihre Ursprünge umfassend zu
ermitteln. Zuvor hatte Henrichmann der Welt gesagt, eine »reine Nachrichtensammlerei« werde künftig nicht mehr
reichen.
Bundestag soll Kontrolle der Nachrichtendienste stärken
»Mehr Befugnisse bedeuten gleichzeitig aber auch mehr
Verantwortung«, sagte Henrichmann der Rheinischen Post. Diese müssten mit
einer wirksamen, unabhängigen Kontrolle einhergehen. »Deshalb soll der
Unabhängige Kontrollrat zu einem starken Kontrollorgan weiterentwickelt
werden.« Der Unabhängige Kontrollrat (UKRat) ist ein unabhängiges
Kontrollgremium, das bereits heute Aufklärungsmaßnahmen des BND prüft.
Der Grünen-Sicherheitspolitiker Konstantin von Notz nannte
die geplante Reform der deutschen Nachrichtendienste »überfällig«.
Diese bräuchten für ihre wichtige Arbeit »moderne und verfassungskonforme
Rechtsgrundlagen«. Er vermisse aber »eine Stärkung der Kontrolle,
insbesondere durch das Parlament«, sagte von Notz der Rheinischen Post.
Hier müssten im parlamentarischen Verfahren Nachjustierungen folgen.
»Massiver Machtzuwachs der Nachrichtendienste«
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) befürchtet einen
»Machtzuwachs der Nachrichtendienste« durch die Reform.
»BND und Verfassungsschutz sollen mit ausgeweitetem
Staatstrojanern-Einsatz, KI-Analysen praktisch ohne Schutzmaßnahmen, Zugriff
auf private Videokameras und sogar Hackbacks tief in Grundrechte eingreifen
können, obwohl die gesetzlichen Hürden vielfach vage und zu niedrig
bleiben«, sagte Kai Dittmann, Leiter der Politikabteilung der GFF. Er
bezeichnete den Gesetzentwurf als des »in weiten Teilen verfassungswidrig«
und forderte eine grundlegende Überarbeitung.
Unterdessen mahnte die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die
Trennung von Geheimdiensten und Polizei aufrechtzuerhalten. Sicherheit gebe es
nur auf dem Boden des Rechtsstaats. »Deshalb bleibt das verfassungsrechtliche
Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten für uns unantastbar«,
sagte der GdP-Vorsitzende Jochen Kopelke dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Zugleich forderte er eine bessere Ausstattung. »Wer unser Land wirksam schützen will,
muss die Sicherheitsbehörden vollumfänglich ausstatten – rechtlich, technisch
und personell«, sagte er.
