Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat der Öffentlichkeit erstmals Einzelheiten zur administrativen Innenseite der Entscheidung mitgeteilt, drei Buchhandlungen in Berlin, Bremen und Göttingen entgegen dem Votum der Jury nicht mit dem Deutschen Buchhandlungspreis auszuzeichnen.
Am 30. September berichtete das Nachrichtenportal T-Online über Ergebnisse eines Auskunftsersuchens nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Das für den Preis zuständige Fachreferat der Bundeskulturbehörde hatte im Oktober 2025 in einer Vorlage an die Hausleitung förmlich empfohlen, allen 118 Vorschlägen der Jury zu folgen, und in dieser Vorlage auch für die drei später von der Liste gestrichenen Unternehmen die Erfüllung der Bedingungen der Preiswürdigkeit durch knappe Angaben zum Profil der jeweiligen Buchhandlung festgehalten. In einem Interview mit der „Zeit“ gab Kulturstaatsminister Wolfram Weimer im März 2026 an, dass „grundsätzliche Zweifel“ seiner „Fachbeamten“ die Abweichung vom Juryvorschlag ausgelöst hätten. Das von T-Online zitierte Aktenstück legte die Vermutung nahe, dass entgegen dieser Angabe Weimers die Bedenken gegen die linken Buchläden erst oberhalb der Ebene der Fachbeamten ins Verfahren eingespeist worden seien, entweder von einem der leitenden Beamten der Behörde oder von Weimer selbst.
Die Vorlage erreichte Weimer nicht
Diese Vermutung weist die BKM-Pressestelle jetzt in einer Pressemitteilung zurück, die am späten Nachmittag des 2. Oktober in Umlauf gesetzt wurde, mehr als 48 Stunden nach der T-Online-Veröffentlichung. „In einer Leitungsvorlage vom 10. Oktober 2025 wurde vom zuständigen BKM-Fachreferat empfohlen, dem Juryvotum zu folgen. Diese Vorlage erreichte Staatsminister Dr. Wolfram Weimer nicht, da sich bereits kurz darauf auf der BKM-Fachebene Hinweise aus öffentlich zugänglichen Quellen ergeben hatten, die bei zwei Buchhandlungen zur förmlichen Einleitung des Haber-Verfahrens Ende Oktober 2025 führten.
In der zweiten Novemberhälfte informierte das Bundesamt für Verfassungsschutz das zuständige BKM-Referat, dass in beiden Fällen ‚verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse‘ vorlägen, die auf mündliche Nachfrage erläutert wurden.“
Zum Inhalt der Hinweise und Erkenntnisse wollte und will der Beauftragte nichts verlauten lassen, weshalb ihm das Verwaltungsgericht Berlin im April untersagte, die um das Preisgeld gebrachten Buchhändler öffentlich als politische Extremisten zu bezeichnen. Zur formalen Seite der Angelegenheit blieben alle bisherigen Auskünfte äußerst vage. Im März hatte Weimers damaliger Sprecher gegenüber der F.A.Z. von „Stichproben“ gesprochen, ohne zu erläutern, warum es dafür nach einem abgeschlossenen Juryverfahren einen Anlass gegeben haben könnte.

Politisch bedeutsam ist an der Darstellung des „chronologischen Ablaufs“ in der Pressemitteilung vom 2. Oktober die Information, dass nicht Weimar selbst die Überprüfung durch den Verfassungsschutz angeordnet haben soll und dass er von der Anforderung von Auskünften im sogenannten Haber-Verfahren noch nicht einmal unterrichtet worden sei. „Staatsminister Weimer wurde über die Einleitung und das Ergebnis des Haber-Verfahrens erst in einer Leitungsvorlage von Anfang Dezember 2025 informiert. Er folgte dann dem ihm vorgelegten Votum, den Preis nicht an die beiden Buchhandlungen zu vergeben.“
Unbekannt war bislang auch, dass die Nachbearbeitung der Preisträgerliste zwei Phasen hatte und die dritte Buchhandlung erst nachträglich in Ungnade fiel. „Im Januar 2026 wurde aufgrund weiterer öffentlich zugänglicher Hinweise über eine dritte Buchhandlung erneut das Haber-Verfahren eingeleitet. Nach entsprechender Rückmeldung des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurde auch in diesem Fall entschieden, den Preis nicht zu verleihen.“
Das Misstrauen hat er selbst erzeugt
Solange unbekannt bleibt, was den Buchhandlungen zur Last gelegt wird, lässt sich die Rationalität des Verfahrens selbst unter der Annahme der Richtigkeit der offiziellen Mitteilungen über seinen Ablauf schwer beurteilen. Das Misstrauen, mit dem Verlautbarungen aus dem Hause Weimer gelesen werden, hat er selbst erzeugt. So stolpert man dann in der Pressemitteilung über die passivische Formulierung, dass „sich Hinweise ergeben“ hätten. Zwar ist es für die Rechtfertigung bürokratischer Entscheidungen typisch, dass alle Vorbereitungshandlungen dem Gesamtgeschehen subsumiert werden. Aber wo der Verfassungsschutz eingeschaltet wird, gehört zum Hinweis der Hinweisgeber, selbst in dem höchst unwahrscheinlichen Fall, dass der Hinweis eine zufällige Lesefrucht betroffen haben sollte.
Es steht nicht eindeutig fest, dass dieselben Fachbeamten, die zunächst die ausnahmslose Umsetzung des Juryvotums empfohlen hatten, später Zweifel bekamen. Wenn sich „auf der BKM-Fachebene“ die entscheidenden Hinweise einstellten, kann das auch in einem anderen Referat als dem zuständigen gewesen sein. Die Bitte der F.A.Z. um Aufklärung in diesem Punkt ließ die BKM-Pressestelle bis zum Redaktionsschluss der Montagsausgabe unbeantwortet.
Weimer mutet der Öffentlichkeit zu, seinem Einsatz für den kulturellen Verfassungsschutz blind zu vertrauen. Die Verweigerung von Belegen und Begründungen gibt zu verstehen, es sei doch wohl offensichtlich, was der Staat nicht mit Geld unterstützen dürfe. Eine solche Verfassungspolitik der Evidenzsuggestionen ist der Lage nicht mehr angemessen. In der Auseinandersetzung mit der AfD, aber auch mit der Linkspartei in Berlin muss mit Argumenten dargelegt werden, was als verfassungsfeindlich gelten soll. Weimer steigert die Sprachlosigkeit der Mitte bis zum Tick.
Einen anderen Weg hatte ihm ausgerechnet das Bundesministerium des Innern gewiesen, das in der Bundesregierung für die Belange des Verfassungsschutzes zuständig ist. In einem neuen Artikel bei T-Online zitiert Jonas Mueller-Töwe aus einem E-Mail-Wechsel zwischen Weimers Behörde und einer Arbeitsgruppe für internationalen Terrorismus und Extremismus im BMI. Ende Januar stand ein Treffen von BKM-Beamten mit der Jury des Buchhandlungspreises an. Wie konnte man den Juroren erklären, dass Weimer ihrem Votum in drei Fällen nicht folgen wollte? Das BMI riet dazu, „in einem ersten Schritt nur mit Verweis auf die allgemein bekannten und offen zugänglichen Erkenntnisse (…) gegenüber der Jury Ihre Entscheidung zu begründen“. Diesen Schritt, die Verdachtsmomente zu benennen, die sich aus der Tätigkeit der drei Buchhandlungen und nicht aus Geheimdiensthinweisen ergeben haben, sollte Weimer endlich auch gegenüber der Öffentlichkeit tun.
