In Baden-Württemberg wird das Rauchverbot ausgeweitet: Das Rauchen ist an vielen Orten im Freien verboten – auch in Freibädern, in Zoos und an Bushaltestellen.
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Raucher und Raucherinnen müssen sich in Baden-Württemberg ab sofort an strengere Regeln halten. Das neue Nichtraucherschutzgesetz sieht zusätzliche Rauchverbote an Orten vor, an denen viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind. Dazu zählen Schulhöfe, Spielplätze, Bus- und Straßenbahnhaltestellen, Freibäder, Zoos oder Freizeitparks.
Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen unter die neuen Regeln für Raucher, weil beim Verbrennen oder Erhitzen gesundheitsschädliche Stoffe entstehen.
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