Die Fläche größer als erlaubt, die Blumenkübel zu schwer, die Gestaltung insgesamt nicht ordnungsgemäß: Etliche Gastronomen im Frankfurter Bahnhofsviertel haben in den Sommerferien Post bekommen. Absender war das Amt für Straßenbau und Erschließung, der Inhalt war unerfreulich aus Sicht der Angeschriebenen: Die Sommerterrassen einiger Lokale an der Kaiserstraße müssten verkleinert, andere mindestens baulich verändert werden. Ansonsten drohe, weil es sich um unerlaubte Sondernutzung oder einen Verstoß gegen die entsprechende Satzung handele, die Räumung.
An einem glutheißen Nachmittag steht Karn Gill, Mitinhaber des Restaurants Eat Doori, auf der Terrasse des Lokals, die sich auf dem Bürgersteig befindet. Möbliert ist sie mit leuchtend türkisblauen Tischen und Bänken aus Holz. Eine hüfthohe Umrandung friedet sie zur Straße hin und an den Seiten ein. In einem schwierigen Umfeld stelle das einen zumindest halbwegs geschützten Raum für seine Gäste dar, sagt Gill. Allerdings: Eine durchgehende Umrandung ist nach Ansicht des Straßenbauamts an dieser Stelle nicht zulässig, Durchgangswege müssten frei gehalten werden. Zwei Tage später hat Gill den Zaun verändern lassen, in der Umrandung klaffen jetzt breite Lücken. Zuvor war er mehrfach aufgefordert worden, zu handeln.

Eine Anordnung bekommen, ihr schließlich Folge geleistet – könnte damit die Geschichte nicht schon an ihrem Ende sein? Nein, sagt Gill, denn er befürchtet einerseits, dass die zurückgebaute Terrasse nicht in dem Maße angenommen werde wie zuvor. Zum anderen hoffe er darauf, dass die Stadt Verständnis für die Probleme zeige, mit denen Wirte im Bahnhofsviertel insgesamt zu kämpfen hätten. Gestaltungsvorgaben könnten in dem Areal unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheit von Kunden und Mitarbeitern haben, sagt er. Beinahe täglich und vor allem abends würden Gäste auf der Terrasse aggressiv angebettelt, Drogenkranke versuchten mitunter, ins Essen zu greifen, immer wieder müssten Angestellte des Restaurants eingreifen. Jede Möglichkeit, die vorne ohnehin offene Terrasse an mehreren anderen Stellen zu betreten, erhöhe das Unsicherheitsgefühl und auch das Gefährdungspotential, sagt Gill.
Amt für Straßenbau: Wir unterliegen Regeln
„Seit der Pandemie schwierig, seit zwei Jahren manchmal fast unerträglich“ nennt Gill die Situation an der Kaiserstraße. Morgens müssten sein Team und er nicht einfach vor der eigenen Haustür kehren, sondern die Fläche von Urin und Fäkalien säubern, Scherben entsorgen und Überreste, die von Drogenkonsum zeugten. Lob erwarte er dafür nicht, dass aber Vorschriften in einem solchen Umfeld überstreng ausgelegt würden, frustriere ihn. Zumal das in den vergangenen Jahren anders gewesen sei, maximal hätten Strafen gezahlt werden müssen.
Nachfrage beim zuständigen Amt: Wenn in früheren Fällen Strafzahlungen angeordnet und auch geleistet wurden und dann keine weiteren Schritte seitens des ASE angeordnet, kann man das nicht als Duldung verstehen? Nein, schreibt Amtsleiter Eike Rothauge dazu: Die Erhebung von Ordnungsgeldern sei immer der erste Schritt, es werde den Betrieben Zeit gelassen zu reagieren. Erst wenn all das wirkungslos bleibe, „gehen wir den nächsten Schritt und setzen die Konsequenzen durch, die uns rechtlich zur Verfügung stehen. Um Duldung handelt es sich also nicht.“
Er würde sich wünschen, „dass die Personen, die Regeln umsetzen, mit uns ins Gespräch kommen“, sagt Gill. Es fehlten das Bewusstsein und die Anerkennung dafür, dass die Gastronomie einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung des Bahnhofsviertels leiste. „In Frankfurt heißt es immer, dass die Innenstadt ausstirbt und Strukturen dagegen geschaffen werden müssen“, kommentiert das James Ardinast, der an der Niddastraße, ebenfalls im Bahnhofsviertel, das Restaurant Bar Shuka betreibt. Da sei es unlogisch, wenn in einem belasteten Areal wie dem Bahnhofsviertel gegen bestehende Strukturen gehandelt werde.
„Unser Handeln unterliegt den geltenden Gesetzen und Regularien“, heißt es dazu aus dem ASE. „Auch wenn uns absolut bewusst ist, dass Gastronomie und andere Wirtschaftszweige derzeit unter massivem Druck stehen, haben wir nicht nur die Interessen der Wirtschaft im Blick, sondern auch die der Menschen mit Kinderwagen und im Rollstuhl, Sehbehinderter und anderer mobilitätseingeschränkter Bürgerinnen und Bürger.“ Und: Ob das Vorgehen des Amts sachgerecht und verhältnismäßig sei, könne gerichtlich überprüft werden. Werde mit Einzelfallentscheidung von den Regelungen des Hessischen Straßengesetzes und der Sondernutzungssatzung abgewichen, „stünde das im Widerspruch zu den geltenden Regelungen wie dem Gleichbehandlungsgrundsatz“.
„Gastronomie auf dem Opernplatz zum Beispiel ist doch etwas anderes als hier im Bahnhofsviertel“, sagt Karn Gill dazu. „Wir brauchen im Bahnhofsviertel ein einigermaßen normales Stadtbild“, sagt Robert Mangold, Präsident des Hotel- und Gaststättenverbands in Hessen und Vorsitzender des Frankfurter Kreisverbands. Politik und Ämter müssten dessen gewahr werden, dass das Gastgewerbe dort so etwas wie „die letzte Stütze“ eines geordneten Zusammenlebens sei.
