Apotheker sind „Kaufleute und Heilberufler“. So formuliert es Holger Seyfarth, der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbands (HAV). Und wegen dieser Zwitterrolle werden die Apotheken von zwei Seiten in die Zange genommen: Drogerien wie dm oder Rossmann verkaufen nicht nur Nahrungsergänzungsmittel oder Halspastillen, sondern wollen auch in den Markt für apothekenpflichtige Medikamente einsteigen. Dm hat dafür bereits eine Onlineapotheke gegründet, Rossmann will noch in diesem Jahr nachziehen. Gleichzeitig stellt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen den Sinn von Apotheken infrage.
Die Herausgabe von Arzneimitteln könnte komplett über die Drogerien, die Ärzte selbst und wenige große Apotheken mit Fahrdienst organisiert werden, argumentierte die KV Hessen in einer Anfang Juni veröffentlichten Pressemitteilung. Dies brächte ein „Milliardensparpotential“.
Ihre Polemik veröffentlichten die KV-Vorsitzenden Frank Dastych und Armin Beck wenige Tage, bevor das sogenannte Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz den Bundestag passierte. Mit diesem Gesetz sollen Apotheken unter anderem weitere Impfungen ermöglicht werden, die bislang Arztpraxen vorbehalten waren.
Die Politik will, dass Apotheken mehr leisten
In Politik und Wissenschaft wird schon lange darüber diskutiert, Apotheken jenseits der Arzneimittelversorgung weitere Aufgaben zuzuweisen. Immerhin arbeiten in den knapp 17.000 deutschen Apotheken mehr als 50.000 Pharmazeutinnen und Pharmazeuten. Ihre Expertise – und ihre Präsenz in der Fläche – solle in stärkerem Maße für die Gesundheitsversorgung genutzt werden, heißt es in dem neuen Gesetz mit dem sperrigen Namen.
Konkret sollen Apotheken außer Impfungen gegen Corona- und Grippeviren noch weitere anbieten dürfen, Schulungen dafür werden laut Landesapothekenkammer derzeit erarbeitet. Schon mit Inkrafttreten des Gesetzes Anfang Juli erhielten sie das Recht, Schnelltests zum Beispiel auf Influenzaviren und das Norovirus vorzunehmen. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Apotheken in bestimmten Fällen auch ohne Rezept Medikamente herausgeben dürfen, die eigentlich verschreibungspflichtig sind

Der hessische Apothekerpräsident Seyfarth hält das für sinnvoll. Wenn ein Patient etwa eine Bindehautentzündung habe, genügten zur Behandlung ein lokales Antibiotikum oder Cortison-haltige Tropfen. Beide Mittel müssten in der Regel nur wenige Tage angewendet werden.
Ob Eltern, die ihre Kinder wegen einer Bindehautentzündung nicht in den Kindergarten bringen dürfen, künftig tatsächlich auf den Arztbesuch verzichten können, ist allerdings noch nicht sicher: In welchen Fällen Apotheker künftig tatsächlich allein handeln dürfen, muss noch in einer gesonderten Rechtsverordnung festgelegt werden. Gedacht ist laut Bundesgesundheitsministerium an „akute, unkomplizierte Formen“ bestimmter Erkrankungen, deren Behandlung keinen Aufschub duldet.
Neuregelung auch für chronisch Kranke
Schon seit Anfang Juli gilt, dass Patienten, die bereits mehr als drei Quartale ein verschreibungspflichtiges Medikament einnehmen, eine Folgepackung einmalig auch ohne Rezept bekommen können. Das verspricht auf den ersten Blick Erleichterung für chronisch kranke Patienten, die jedes Quartal in ihre Hausarztpraxis gehen müssen, nur um sich dort ein neues Rezept für ihre Dauermedikation abzuholen.
Doch diese Regelung sei nur als Hilfe im Notfall zu verstehen, erläutert Christian Sommerbrodt, Allgemeinmediziner aus Wiesbaden. Denn der Apotheker dürfe nur eine kleine Packung abgeben, die der Patient erst mal selbst bezahlen müsse. Und er müsse nachweisen, etwa über die elektronische Patientenakte, dass er tatsächlich regelmäßig die gleichen Pillen verschrieben bekomme. Um die nötige Ration für ein ganzes Quartal zu erhalten, müsse der Kunde dann doch wieder in eine Praxis gehen und seine Krankenkassenkarte einlesen lassen, so der Vorsitzende des Hausärzteverbandes Hessen.
In einigen anderen Ländern wurden die Kompetenzen von Apotheken in den vergangenen Jahren bereits ausgeweitet. In der Schweiz etwa dürfen Apotheker seit 2019 einige grundsätzlich verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben, wenn sie zuvor ein Anamnesegespräch führen und den Patienten gegebenenfalls zusätzlich testen. Zu den Mitteln, die unter diese Regel fallen, gehört etwa das Asthma-Spray Salbutamol. Bezahlen muss eine solche Konsultation in der Apotheke allerdings der Patient, wie es auf der Website des Schweizerischen Apothekenverbands heißt. Nur einzelne Krankenversicherungen übernähmen die Kosten.
Neuseeland ermöglicht seit Anfang Juni für eine Reihe von Medikamenten für Kinder, die bislang nur auf Rezept erhältlich waren, die Abgabe auch nach Konsultation in der Apotheke. Unter diesen sind zum Beispiel die vom hessischen Apothekenfunktionär Seyfarth erwähnten antibiotischen Augentropfen.
Viele Hausärzte nähern sich dem Ruhestand
Das Umdenken hängt unter anderem mit dem demographischen Wandel zusammen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mahnte schon 2020 in einem kurz nach Ausbruch der Corona-Pandemie veröffentlichten Papier, in vielen Gesundheitssystemen müsse die Primärversorgung für eine alternde Bevölkerung mit vielen Zipperlein breiter aufgestellt werden – zumal auch die Hausärzte älter würden. In Deutschland sind laut Statistischem Bundesamt gut 40 Prozent der Hausärzte 60 Jahre oder älter.
Hierzulande dürfen Apotheken seit einigen Jahren sogenannte pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Dazu gehören: Einmal jährlich eine professionelle Blutdruckmessung und Beratung bei Patienten, die Blutdrucksenker einnehmen, eine Einführung in die Nutzung von Inhalationsgeräten oder auch ausführliche Medikationsberatungen für Patienten, die mindestens fünf ärztlich verordnete Medikamente dauerhaft einnehmen. Diese Dienstleistungen werden laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) allerdings erst in 8800 der insgesamt 16.600 Apotheken angeboten. Die Organisation hält die Honorierung der Dienstleistungen für unzureichend und will mit den Krankenkassen einen neuen Vertrag darüber aushandeln.
Hausärzte-Vertreter Sommerbrodt merkt dazu an, dass Apotheker für die Medikationsberatung 90 Euro abrechnen dürfen. Weitaus mehr, als die niedergelassenen Kollegen den Kassen für die Aufklärung über Wechselwirkungen von Medikamenten in Rechnung stellen dürften. Allerdings umfasst die erweiterte Medikationsberatung in den Apotheken auch zwei Gesprächstermine an verschiedenen Tagen.
Ärzte vermissen Regeln zum Informationsaustausch
Kritischer als die Frage der Vergütung ist nach Ansicht Sommerbrodts ein anderer Punkt: Ein Apotheker kenne zwar die Wirkstoffe einzelner Arzneimittel bestens, aber nicht den gesamten Befund oder die Blutwerte des Patienten, der vor ihm stehe. „Werden mehr als drei Medikamente verschrieben, muss ein Arzt fast immer einen Kompromiss bei möglichen Nebenwirkungen eingehen“, sagt Sommerbrodt. Diese komplexe Entscheidungsfindung blende das neue Gesetz aus. Und es sieht zu seinem Bedauern auch nicht vor, dass sich die Fachleute der verschiedenen Disziplinen untereinander austauschen sollen. Die Befugnisse von Apothekern würden erweitert, ohne Rückmeldungen an den behandelnden Arzt einzuplanen. Aber nur durch einen Austausch der Informationen würden aus Sicht des Hausarztes die neuen Leistungen in einer Apotheke für den Patienten einen wirklichen Mehrwert bringen. Oder die Hausärzte entlasten.
Sommerbrodt erwartet stattdessen, dass mehr Aufklärungsarbeit auf ihn und seine Kollegen zukomme, wenn Patienten nach einer Medikamentenberatung in der Apotheke mit Rückfragen in die Praxis kämen. Sofern sie überhaupt kämen und nicht einfach ein Medikament absetzten.
Das Impfen rechnet sich nach Darstellung des hessischen Apothekerpräsidenten Seyfarth für viele Apotheken bislang nicht. Für eine Grippeschutzimpfung können sie bei den gesetzlichen Krankenkassen rund 13 Euro abrechnen, für eine Impfung gegen das Coronavirus gut 14 Euro. „Aber anders als eine Arztpraxis, die an einem Nachmittag pro Woche eine große Zahl von Patienten impfen kann, kommen in einer Apotheke selbst bei einer Bündelung der Impfungen an einem Termin pro Woche oft nur fünf Patienten zusammen“, sagt Seyfarth, der in Frankfurt die Apotheke im Hauptbahnhof und drei weitere besitzt. „Dafür eine Beschäftigte mindestens eine Stunde lang abzustellen, ist wirtschaftlich nicht sinnvoll.“ Er biete den Service dennoch weiter an – der künftig mit der Möglichkeit, eine größere Palette an Impfstoffen anzubieten, natürlich auch auf größeres Interesse stoßen könnte.
Der Vorsitzende des hessischen Hausärzteverbands, Sommerbrodt, merkt dazu an: In rund 4000 Praxen werde in Hessen bereits geimpft, meist ohne Termin, weil die Impfstoffe ohnehin vorrätig seien. Dazu kämen viele Betriebsärzte, die den Piks während der Arbeitszeit verabreichten. Ein ohnehin breites Angebot. Den Vergleich mit anderen europäischen Ländern, in denen bereits häufig in Apotheken geimpft werde, lässt der Hausarzt nicht gelten: Dort sei die Primärversorgung auch deutlich schlechter als in Deutschland. Er würde sich für die Apotheker eher wünschen, dass deren Fachwissen dazu, wie Medikamente einzunehmen seien, besser vergütet werde.
Ob Beratung oder Impfen – all das erstatten die Krankenkassen den Ärzten, und künftig auch den Apotheken. Nach Auffassung der AOK Hessen sind die Leistungen in Apotheken als „begleitende Unterstützung und Ergänzung zu verstehen, nicht als Ersatz für ärztliche Interventionen“, wie ein Sprecher der größten Krankenkasse im Bundesland sagt.
