Viele Berufe sind in Deutschland geschützt. Man darf zum Beispiel nur einen eigenen Klempnerbetrieb führen, wenn man einen Meistertitel hat. Man darf nur als Anwalt arbeiten, wenn man zwei Staatsexamen hat. Journalist aber darf sich jeder nennen.
Wer einen Blog hat oder ein Flugblatt verteilt oder einen Radiosender aus dem eigenen Keller betreibt, ist Journalist. Er darf seine Meinung äußern, recherchieren, Anfragen stellen, Visitenkarten mit der Bezeichnung »Journalist« darauf drucken und sich darauf verlassen, bei der Arbeit nicht behindert zu werden. Klar, manchmal ist es schwierig, etwas herauszufinden. Interessante Informationen werden nicht frei Haus geliefert. Aber es drohen keine staatlichen Sanktionen. Es droht keine Gewalt. Im Idealfall.
