Weil gegen den toten mutmaßlichen CSD-Attentäter nicht ermittelt werden kann, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt. Gegen mögliche Mitwisser wird weiter ermittelt.
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Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den mutmaßlichen CSD-Attentäter Abdul B. formal eingestellt. Weiter ermittelt werde, ob es womöglich Mitwisser geben könnte, sagte eine Sprecherin der Behörde. Bei der Teileinstellung des Ermittlungsverfahrens handelt es sich um eine Formalie, da gegen Tote nicht ermittelt werden kann. Zuerst hatte der rbb über die Einstellung des Verfahrens berichtet.
Abdul B. soll mutmaßlich für den Anschlag auf den Berliner CSD verantwortlich gewesen sein, bei dem eine Person getötet und 31 Menschen zum Teil schwer verletzt wurden. Am Rande der Abschlussveranstaltung zur CSD-Parade soll er Ende Juli einen gemieteten Lieferwagen in eine Menschenmenge im Berliner Tiergarten gesteuert haben. Anschließend soll er weitere Opfer mit einer Stichwaffe attackiert haben. Einen Tag nach dem Anschlag wurde B. bei einem Polizeieinsatz in einer Kleingartenanlage erschossen.
Anschlag löst Diskussionen um härteres Vorgehen gegen Gefährder aus
Nach dem Anschlag übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen. Laut der Behörde wurde wegen Verdacht des Mordes und des versuchten Mordes gegen Abdul B. und mögliche Mittäter ermittelt. Bisher fanden sich am Tatfahrzeug nach Auskunft der Ermittler keine »tatrelevanten Spuren« von weiteren Personen.
Der Deutsche Abdul B. war den Behörden als Angehöriger der islamistischen Szene bekannt und als Gefährder eingestuft. Im vergangenen Mai stand der mutmaßliche Täter vor Gericht, wo er unter anderem wegen der Vorbereitung einer
schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem
Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt wurde. Nach einer Entscheidung des Gerichts befand er sich aber auf freiem Fuß. Der Anschlag löste daraufhin eine Diskussion über schärfere Gesetze und ein härteres Vorgehen gegen sogenannte Gefährder aus.
