
Im „Postenschacher“-Prozess hat das Landesgericht Linz den ÖVP-Politiker August Wöginger zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 43.200 Euro verurteilt. Die Schöffenkammer sah es als erwiesen an, dass der Klubobmann der ÖVP im Nationalrat, wie die Fraktionsvorsitzenden in Österreich genannt werden, seine Amtsmacht missbraucht habe, um einem Parteifreund zur Leitungsposition in einem Finanzamt zu verhelfen.
Hintergrund ist ein Fall aus dem Jahr 2016, als ein Bürgermeister aus Oberösterreich sich um den Chefposten im Finanzamt Braunau-Ried-Schärding bewarb und Wöginger in dessen Bürgersprechstunde besuchte, damit dieser ein „gutes Wort“ für ihn einlege. Wöginger reichte das Anliegen des ÖVP-Parteifreundes an den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, weiter. Der wandte sich wiederum an einen ranghohen Gewerkschafter, der in der Besetzungskommission für den Posten saß und der nun, gemeinsam mit einem weiteren Mitglied der Kommission, mit auf der Anklagebank saß.
Kronzeuge Schmid belastete Wöginger schwer
Am Ende wurde der ÖVP-Bürgermeister von der Kommission als erster Kandidat gereiht und bekam den Posten. Allerdings klagte eine unterlegene Kandidatin gegen die Entscheidung und bekam später vor dem Bundesverwaltungsgericht recht, da sie als besser qualifiziert befunden wurde.
Ins Rollen war der Fall auch deshalb gekommen, da gegen den früheren Generalsekretär Schmid in mehreren anderen Verfahren ermittelt wurde. Nachdem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auf Schmids Handy zahlreiche Chats gefunden hatte, belastete der schließlich eine Reihe von früheren Parteifreunden aus der ÖVP, unter ihnen auch den ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz. Später bekam Schmid einen Kronzeugenstatus zuerkannt.
Im Prozess gegen Wöginger waren es im Wesentlichen Schmids Angaben, aus denen das Gericht schloss, dass es sich bei der Weitergabe der Bewerbung nicht nur um ein „Bürgeranliegen“ handelte. Allen sei bewusst gewesen, dass hier einem Parteifreund ein Vorteil verschafft wurde, sagte die Vorsitzende Richterin laut Medienberichten. Nach der Vernehmung von 31 Zeugen habe man einen genauen Eindruck davon bekommen, wie die Postenvergabe abgelaufen sei.
Wöginger selbst hatte hingegen bis zuletzt auf seiner Version beharrt, dass er die Bewerbung lediglich „weitergereicht“ habe. Noch in seinem Schlusswort beteuerte er, er habe nur gesagt: „Schaut euch das an, ich halte den für geeignet.“ Es sei nie seine Intention gewesen, dass „irgendjemand eine strafbare Handlung auslöst“.
Ein erstes Verfahren gegen Wöginger hatte im Oktober mit einer Diversion geendet, einer Art Verständigung im österreichischen Strafprozess. Der ÖVP-Politiker hatte damals Verantwortung für sein Tun übernommen, ohne ein strafbares Verhalten zu gestehen, und kam mit einer Geldbuße von 44.000 Euro davon. Die Entscheidung sorgte damals für breite Kritik, genau wie die Aussage von Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP), sein Parteifreund Wöginger verlasse „den Gerichtssaal als unbescholtener Mann“. Das Oberlandesgericht Linz hob die Diversion schließlich auf, da eine solche Verständigung bei Amtsmissbrauch nur „in gerade atypisch leichten Fällen zulässig“ sei. Daraufhin musste der Prozess vor derselben Kammer wieder aufgenommen werden.
Alte Kultur des „Postenschachers“
Der Fall Wöginger hat in Österreich nicht nur deshalb große Bedeutung, weil der ÖVP-Klubchef als wichtiges Bindeglied innerhalb der Koalition mit SPÖ und NEOS gilt, die angesichts der hohen Umfragewerte der rechten FPÖ unter massivem Druck steht. Der Vorwurf des „Postenschachers“ geht an ein tief liegendes Problem in der politischen Kultur des Landes, in der die öffentlichen Institutionen und staatlichen Unternehmen lange von den beiden einstmals großen Volksparteien ÖVP und SPÖ dominiert wurden.
Über Jahrzehnte galt es als eine Art gegenseitiger Machtkontrolle, dass beide Lager ihre eigenen Leute mit Posten versorgten, um eine Übermacht der anderen Seite zu verhindern. Vor allem Politiker der älteren Generation verteidigten auch Wöginger mit dem Argument, dass „Interventionen“ ein legitimes Mittel der Abgeordnetenarbeit seien. In der ÖVP zeigt man auch mit dem Finger auf die SPÖ, die in der Hauptstadt Wien einen undurchdringlichen Filz entwickelt habe. Vor allem die liberalen NEOS, die mit ÖVP und SPÖ in der Regierung sitzen, setzen sich seit Langem dafür ein, mit der alten Kultur des „Postenschachers“ aufzuräumen.
Wöginger hatte selbst mehrfach betont, dass er sein Vorgehen bei der damaligen Postenvergabe bereue. „Ich würde das heute nicht mehr tun“, sagte er. Am Montag erklärte er nach der Urteilsverkündung, dass er von seinem Amt als ÖVP-Klubchef zurücktrete. Allerdings hoffe er weiter, in der zweiten Instanz einen Freispruch zu erreichen.
