
Die Abschiebung eines Ehepaars, dessen Kinder in Obhut des Frankfurter Jugendamts sind, in die Türkei wird vom Hessischen Flüchtlingsrat heftig kritisiert. Nach Auskunft von Geschäftsführer Timmo Scherenberg wurden die Eltern am Montag abgeschoben, während ihre drei Kinder im Alter von drei Jahren, anderthalb Jahren und fünf Monaten in Obhut des Jugendamts in Deutschland blieben. Dadurch drohe eine dauerhafte Trennung der Eltern von ihren Kindern, ohne dass es die Chance gebe, die Familie wieder zusammenzuführen, kritisiert der Flüchtlingsrat.
Scherenberg meint, die Abschiebung mache es faktisch unmöglich, die Familie wieder zu vereinen. „Die Entscheidung, ob Kinder zu ihrem Schutz dauerhaft aus einer Familie genommen werden müssen, sollte ausschließlich bei den zuständigen mit Kindeswohl betrauten Behörden liegen und nicht bei Abschiebebehörden. Dass hier jetzt durch die Abschiebung Fakten geschaffen wurden, ist ein Skandal.“
Das hessische Innenministerium äußert sich auf F.A.Z.-Anfrage ebenfalls zu dem Fall. Demnach handelt es sich bei dem Ehepaar um türkische Staatsangehörige, die im Jahr 2023 nach Deutschland eingereist waren und deren Asylantrag seitens des zuständigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge abgelehnt wurde.
Kinder seien „massiv verwahrlost“ und wurden in Obhut genommen
Im Februar 2026 habe das Amtsgericht Frankfurt dem Ehepaar das Sorgerecht für seine drei Kinder wegen Kindeswohlgefährdung vorläufig entzogen und dem Jugend- und Sozialamt als Vormund übertragen. Trotz verschiedener Unterstützungsangebote hätten die Behörden keine Verbesserung der familiären Gesamtsituation feststellen können, sodass das Jugendamt die Kinder Ende Juni in Obhut genommen habe. Aus Rücksicht auf das Kindeswohl habe auch kein Kontakt mehr zu den Eltern stattgefunden. Das Jugendamt habe bestätigt, dass die Kinder massiv verwahrlost und die Eltern nicht bereit seien, mit den Behörden zusammenzuarbeiten.
Wie das Innenministerium weiter ausführt, hätten beide Elternteile kein Aufenthaltsrecht in Deutschland und seien vollziehbar ausreisepflichtig. Die zentrale Ausländerbehörde habe Anfang Juli beantragt, die Eltern in Abschiebungshaft unterzubringen. Aus der Haft heraus habe das Ehepaar dann im Eilrechtsschutzverfahren versucht, die Abschiebung abzuwenden und insbesondere vorgetragen, dass dadurch der persönliche Kontakt zu den Kindern für längere Zeit faktisch ausgeschlossen werde. Das zuständige Verwaltungsgericht habe den Antrag abgelehnt und festgestellt, dass ein geregelter Umgang mit den Kindern in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sei. „Entsprechend standen familiäre Gründe und Belange im vorliegenden Fall der Rückführung nicht entgegen“, teilt das Ministerium mit.
Die Behörden seien mithin verpflichtet gewesen, den Aufenthalt des Ehepaars zu beenden. Eine Entscheidung des Jugendamts sei damit nicht vorweggenommen worden, teilt das Ministerium mit. Vielmehr sei gerichtlichen Vorgaben Rechnung getragen worden, die in Kenntnis und mit Rücksicht auf einschlägige Berichte des Jugendamts erfolgt seien. Sofern die Umstände in späterer Zukunft einen geregelten Umgang der Eltern mit den Kindern erlauben sollten, sei dies möglich, heißt es weiter. Auch von der Türkei aus gebe es über das Auswärtige Amt grundsätzlich die Möglichkeit, Kontakt mit dem Jugendamt aufzunehmen.
Der Hessische Flüchtlingsrat beurteilt die Situation anders. Wenn die Eltern einmal abgeschoben seien, sei eine Wiedereingliederung der Kinder in die Familie faktisch nicht mehr möglich. „Wie soll denn das Jugendamt beurteilen, ob das Verhalten der Eltern sich gebessert hat, wenn sie nicht mehr da sind und es dadurch auch keinen begleiteten Umgang mehr geben kann?“, fragt Scherenberg.
Die Eltern hätten nach der Abschiebung aller Voraussicht nach auch keine Möglichkeit, nach Deutschland zurückzukehren. Gleichzeitig könnten die Kinder nicht aus der Obhut des Jugendamts zu den Eltern abgeschoben werden, ohne dass das Jugendamt eine neue Bewertung des Falls vornehmen könne, was durch die Abschiebung nicht mehr möglich sei.
