
Der Anschlag auf den CSD in Berlin liegt nun mehr als eine Woche zurück – doch die Ermittler haben auf viele Fragen noch immer keine Antworten. Das wurde deutlich in der Sondersitzung des Innenausschusses des Bundestages am Dienstag. Etwa drei Stunden lang ging die digitale Schalte, es war die bislang längste Innenausschusssitzung in dieser Legislaturperiode. Am selben Tag wurde der Attentäter, Abdul Ballout, auf einem Friedhof in Berlin-Spandau beigesetzt.
Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts, sagte im Ausschuss, dass derzeit noch die Informationen des Mietwagens von Ballout ausgelesen würden. Bekannt sei den Sicherheitsbehörden aber, dass er offenbar mit einem Elektroroller den Tatort vorab besichtigt habe. So schilderten es Teilnehmer der Innenausschusssitzung der F.A.Z. Den Transporter, mit dem Ballout am Rande des CSD in eine Menschenmenge fuhr, hatte er unter seinem Klarnamen gemietet. Er unternahm offenbar keinerlei Versuche, so kurz vor der Tat noch etwas zu verschleiern.
Davon, dass Ballout ein Einzeltäter war, wollte am Dienstag offenbar niemand mehr sprechen. Es wird in Deutschland in seinem Umfeld ermittelt, aber auch in Libanon. Sinan Selen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, erläuterte, dass Ballout in vier Moscheen in Berlin in der Vergangenheit unterwegs gewesen sei. Diese seien aber nicht per se als islamistisch einzustufen, nur weil sie als Treffpunkt für Islamisten dienten.
Lange wurde im Innenausschuss über den Umgang der Behörden mit Ballout vor der Tat diskutiert. Der Deutsche mit libanesischen Wurzeln war vorbestraft und hatte mehrfach versucht, sich dem IS anzuschließen. Seine Radikalisierungsgeschichte war bekannt. Die Sicherheitsbehörden stuften ihn deswegen als Gefährder ein. Er war zuletzt auf freiem Fuß, weil ein Gericht in Berlin die Entscheidung darüber, ob er eine Haftstrafe überhaupt antreten muss oder ob sie zur Bewährung ausgesetzt wird, für sechs Monate zurückstellte.
Dobrindt: „Nicht nachvollziehbar“
Vor allem Grüne, Linke und AfD machten im Innenausschuss den Berliner Gerichten und Behörden demnach schwere Vorwürfe. Es sei schlecht ermittelt worden. Etwa sei Ballouts Haustür zwar videoüberwacht, wegen mangelnder Hinweise sei die Überwachung aber zuletzt zurückgefahren worden. Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel, die ebenfalls an der Sondersitzung teilnahm, verteidigte das Vorgehen. An der Einschätzung, dass Ballout ein Gefährder sei, habe sich zu keinem Zeitpunkt etwas geändert. Bestätigt wurde aber auch, dass die Berliner Generalstaatsanwaltschaft an den Sitzungen des GTAZ, des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums, teilnahm, also über deren Einschätzung zu Ballout Bescheid wusste.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisierte ebenfalls das Vorgehen im Land Berlin. Nach der Sitzung teilte er mit: „Es bleibt für mich nicht nachvollziehbar, wie eine Verurteilung des Gefährders Abdul Ballout zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung ausgesetzt werden konnte und er sich dadurch frei bewegen konnte. Ich bleibe dabei, hier gibt es ganz offensichtlich politischen Handlungsbedarf.“ Obwohl die Runde der Teilnehmer der Innenausschusssitzung groß war, war unter ihnen niemand von der Berliner Justiz.
Dobrindt fordert weiterhin, die Regelungen zur Bewährung und das Jugendstrafrecht nachzuschärfen. „Es braucht eine in ganz Deutschland anzuwendende Präventivhaftregelung, um Gefährder aus dem Verkehr zu ziehen. Es braucht eine ausgeweitete Anordnungsmöglichkeit der Fußfessel bei Gefährdern“, teilte Dobrindt mit.
Jedes Land hat sein eigenes Polizeigesetz
Während der Ausschusssitzung hatte Polizeipräsidentin Slowik abermals verteidigt, dass Ballout nie eine Fußfessel tragen musste. Sie stellte infrage, ob eine generelle Anordnung von Fußfesseln bei Gefährdern verfassungsgemäß ist.
Dobrindt wurde nicht konkreter, wie und wann genau er die von ihm geforderten Maßnahmen umsetzen will. Es geht ihm um eine Ausweitung der Befugnisse, aber auch die bessere Durchsetzung schon bestehender Möglichkeiten. Offenbar soll nach Beginn der Sommerpause im September etwas vorgelegt werden. Innen- und Justizministerium sind dazu in Gesprächen.
Außerdem spricht Dobrindt mit den Ländern mit dem Ziel, dass es künftig einen einheitlicheren Umgang mit Gefährdern gibt. Bislang gestaltet sich das sehr unterschiedlich, etwa, was die Dauer der Präventivhaft angeht. Derzeit gibt es Regelungen zwischen zwei Tagen und zwei Monaten. Dass die Vielstimmigkeit der Landespolizeigesetze eine Schwäche der deutschen Sicherheitsarchitektur ist, ist seit vielen Jahren bekannt.
Bald soll den Mitgliedern des Innenausschusses eine Chronik der Ereignisse vorgelegt werden, die Innenministerium, Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz gerade erarbeiten. Gut möglich, dass es noch eine Sondersitzung des Innenausschusses zu Abdul Ballout in der sitzungsfreien Zeit geben wird.
