Der Voting Rights Act von 1965 besteht nur noch auf dem Papier. Das Gesetz, das die Teilhabe von Schwarzen an politischer Macht sichern half, ließ sich nicht abschaffen. Stattdessen hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten es seit 2013 sukzessive so geschwächt, dass seine Vorschriften nun so gut wie wirkungslos sind. Die letzte solche Entscheidung fiel am Mittwoch im Fall Louisiana v. Callais. Die konservative Richtermehrheit erklärte die Wahlkreisgrenzen des Bundesstaates Louisiana für rechtswidrig, da durch „race“ motiviert.
Absicht muss nun nachgewiesen werden
Das Argument der Richter lautet, es sei unrechtmäßig, rassistische Diskriminierung wiederum durch staatliche Maßnahmen mit „race“ als ausdrücklichem Kriterium zu bekämpfen. Louisiana, wo ein Drittel der Bevölkerung schwarz ist, hatte zwei seiner sechs Kongressbezirke so zugeschnitten, dass darin mehrheitlich Schwarze abstimmen. So korrigierte der Bundesstaat die zuvor bestehende Benachteiligung durch nur einen solchen Bezirk, nachdem so genanntes Gerrymandering für eine Überrepräsentation weißer Wähler gesorgt hatte.
Doch genau diese durch die bisherige Rechtsprechung vorgesehene Möglichkeit der Korrektur wird nun streng begrenzt. Künftig müssen Wähler oder Organisationen, die mit dem Argument der Diskriminierung gegen Wahlkreisgrenzen vorgehen, dem Staat eine diskriminierende Absicht nachweisen – entsprechende Effekte zu dokumentieren, wird nicht mehr reichen.
Weiße republikanische Mehrheiten versuchen besonders in den südlichen Bundesstaaten häufig, die Beteiligung Schwarzer an politischer Macht durch Gerrymandering, also den Zuschnitt von Wahlbezirken zum eigenen Vorteil, einzuschränken. Das funktioniert etwa, indem sie die schwarzen Wähler einer Nachbarschaft auf der Wahlkreiskarte solchen Bezirken zuschlagen, die mehrheitlich von Weißen bewohnt werden.
Das Urteil des Supreme Court wird nicht nur Auswirkungen auf Kongressbezirke haben, sondern auch auf die Regionalparlamente und andere politische Ämter. So steht vielen Regionen eine Schwächung der einst gegen erheblichen gewaltsamen Widerstand erkämpften Teilhabe von Schwarzen an politischer Macht bevor, wenn sich das dortige Wahlverhalten von Weißen nicht plötzlich unerwartet und dramatisch ändert.
Wahlkreisbasierte Abstimmungen sichern Teilhabe an Macht
In Louisiana etwa wurde seit der Reconstruction-Ära kein Schwarzer in ein Amt gewählt, für das die bundesstaatsweite Mehrheit aller Stimmen nötig ist, zum Beispiel Gouverneur, stellvertretender Gouverneur oder Justizminister, sowie andere direkt gewählte Ämter. Allein bei wahlkreisbasierten Abstimmungen konnten sich Schwarze bisher durchsetzen, durch den neuen Zuschnitt der Bezirke gab es auch zwei afroamerikanische Kongressabgeordnete.

Samuel Alito, der Autor des von sechs Richtern getragenen Mehrheitsvotums, ging ausführlich auf die Geschichte des Gesetzes ein, um die Korrektur der Maßstäbe der bisherigen Rechtsprechung zu rechtfertigen. Der ursprüngliche Text des einschlägigen Paragraphen 2 des Voting Rights Act untersagt Praktiken, die das Wahlrecht aus Gründen „von Rasse oder Hautfarbe“ einschränken. 1982 erweiterte der Kongress den Paragraphen; nach Alitos Darstellung reagierte er damit auf Entscheidungen des Supreme Court, die ihn auf Probleme des Wahlkreiszuschnitts angewandt hatten. Während diese Anwendung damit vom Willen des Kongresses gedeckt ist, wird andererseits vermerkt, dass es keinen Anspruch einer geschützten Minderheit gebe, unter den gewählten Repräsentanten proportional zum Bevölkerungsanteil vertreten zu sein.
Alito führt historische Entwicklungen der sechs Jahrzehnte seit Inkrafttreten des Voting Rights Act an, die nach Auffassung der Richtermehrheit dagegen sprechen, aus dem Gesetz einen Verfassungsauftrag zur „umgekehrten Diskriminierung“ durch Bereitstellung von Wahlbezirken mit garantierter schwarzer Wählermehrheit abzuleiten. Die Wahlbeteiligung der Schwarzen sei ebenso hoch wie oder sogar höher als die der Weißen. Damit sei das Hauptziel des Voting Rights Act erreicht.
Hauptziel des Voting Rights Act erreicht?
Die Richtermehrheit argumentiert auch, es habe sich auch im Süden das Zweiparteiensystem durchgesetzt; ältere Gerichtsurteile hatten die Rechte schwarzer Wähler und Kandidaten der Demokraten gegen das weiße Establishment der Demokratischen Partei geschützt. Künftig wird eine Wahlkreiskarte nur dann unter Berufung auf Paragraph 2 angegriffen werden können, wenn sich für sie keine politisch legitimen Gründe vorbringen lassen, so dass auf die Absicht rassistischer Diskriminierung geschlossen werden muss. Die liberale Richterin Elena Kagan stellte in ihrem Minderheitsvotum fest, dass mit dieser praktisch unerreichbar hohen Hürde die „Zerstörung des Voting Rights Act“ vollendet sei.
Die Argumente der Mehrheit leuchten vor allem dann ein, wenn man die gezielten Versuche, Schwarze vom Wählen abzuhalten, für ein Phänomen der Vergangenheit hält, ebenso wie das empirisch vorhandene Wahlverhalten weißer Bürger im Süden, die in aller Regel weiße Vertreter wählen. Durch Wohnsegregation leben sie häufig selbst in Bezirken mit „garantierter Mehrheit“ ihrer eigenen Gruppe. Rassistisches Gerrymandering entlang dieser historisch segregierten Wohnbezirke findet nach wie vor statt. So beziehen sich die Argumente der Richtermehrheit auf eine angeblich existierende „farbenblinde“ Welt ohne reale Nachteile für Schwarze, die somit auch weniger Grund hätten, selbst politische Macht ausüben zu wollen.
In manchen Kommentaren klingt an, dass es sich vor allem um ein Problem der Staaten im Süden handele, die von vielen Liberalen ohnehin als politisch rückständig wahrgenommen werden. Doch Republikaner haben nicht umsonst seit Jahrzehnten über Bundesstaatsgrenzen hinweg Lobbyarbeit gegen den Voting Rights Act gemacht. Die Dominanz in südlichen Bundesstaaten ist es, die der Partei verlässlich ihre relative Stärke und immer wieder auch Mehrheiten sichert.
Einige republikanisch regierte Bundesstaaten kündigten schon unmittelbar nach dem Urteil an, Wahlkreise neu zuschneiden zu wollen. Sie könnten auch Fristen so ändern, dass sie schon zu den anstehenden Zwischenwahlen im Herbst neue Bezirksgrenzen hätten. Für die Republikaner ist das Urteil somit ein wichtiger Sieg – auf Seiten der Demokraten verleiht es der Debatte um eine Reform des Supreme Court neue Dringlichkeit.
