
Zum Bild einer fortschreitenden Säkularisierung in Deutschland will die Entscheidung nicht recht passen: Das Saarland hat einen Gottesbezug in seine Verfassung aufgenommen. Was hat das Wort „Gott“ heute noch in einer Verfassung zu suchen? Die FDP im Saarland monierte, Religion sei Privatsache, die Grünen befanden den Passus für überflüssig. Aber diese Einwände gehen an der Sache vorbei.
Eine Präambel ist keine Rechtsvorschrift, sie verpflichtet niemanden zu etwas. Mit einem Gottesbezug wird das Christentum auch nicht zur Staatsreligion im Saarland erklärt.
Kein Anspruch auf letzte Wahrheiten
Eine Präambel ist ein formelhaftes Vorwort, das die Beweggründe für die Verfassung festhält. An der saarländischen Verfassung von 1957 wirkten viele Christen mit, die sich aus ihrem Glauben heraus engagierten. Dieser historischen Ausgangslage trägt der Gottesbezug Rechnung: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes“ habe sich das Saarland durch seinen frei gewählten Landtag diese Verfassung gegeben.
Aber der Gottesbezug ist weit mehr als nur eine Reminiszenz an vergangene Zeiten. Er ist eine Mahnung: Demokratische Politik darf nicht für sich in Anspruch nehmen, letzte Wahrheiten zu präsentieren. Bundeskanzler, Abgeordnete, Bürgermeister und Parteitage verkünden nicht das Evangelium. Letzte Wahrheiten bleiben der religiösen Sphäre vorbehalten.
In der Debatte über den Gottesbezug im Grundgesetz spielte dieses Argument eine zentrale Rolle; die Saarländer haben die Formulierung des Parlamentarischen Rates in einer erweiterten Fassung übernommen. Der unmittelbare Eindruck der totalitären Hitler-Diktatur verlieh ihm besondere Wucht. Aber bis heute hat es nichts von seiner Aktualität eingebüßt.
Das Bewusstsein um die Begrenztheit ihres Tuns kann eine hilfreiche Richtschnur sein für alle, die sich in Politik und Gesellschaft engagieren, ob sie an einen Gott glauben oder nicht, auch jenseits des Saarlands.
