
Das Bundeskartellamt hat am Donnerstag einen überraschenden Rückschlag im Kampf gegen hohe Benzin- und Dieselpreise erfahren. Wie die Behörde am späten Donnerstagnachmittag mitteilte, hat sie nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ein laufendes Verfahren vorläufig gestoppt. Darin wird geprüft, ob auf der Großhandelsebene bei den Spritpreisen alles mit rechten Dingen zugeht und welche Rolle dabei Preisinformationsdienste spielen.
Das Kartellamt betont immer wieder, dass es gerade die Untersuchung der Großhandelsebene für zentral hält. Die Wettbewerbshüter argwöhnen, dass Unternehmen vor allem auf dieser Ebene zu marktmächtig seien und zu hohe Preise verlangen könnten. Daher bemüht sich das Amt in einem aufwändigen und noch neuen Verfahren um Beweise.
Nun hat allerdings das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass die Behörde Auskünfte eines Preisinformationsdienstes zunächst nicht mehr einholen darf. Genau diese Auskünfte hält das Amt aber für zentral, um ihre Untersuchungen überhaupt fortsetzen zu können. Es handelt sich dabei um Informationen von den Diensten Argus Media und S&P Global. Die beiden Unternehmen hatten dagegen vor Gericht Beschwerde eingelegt; die Argus Media Gruppe bekam nun in einer Eilentscheidung vorläufig Recht.
Mundt sieht Gefahr gezielter Manipulation
Argus und S&P Global liefern Referenzpreise für Benzin und Diesel im Großhandel. Das nun vorerst gestoppte Verfahren der Kartellwächter war das Ergebnis einer im Februar 2025 abgeschlossenen Sektoruntersuchung der Raffinerien und des Kraftstoffgroßhandels. „Hier hatten sich erste Anhaltspunkte für erhebliche wettbewerbliche Risiken aufgrund der im Kraftstoffgroßhandel genutzten Preisinformationsdienste ergeben“, schreibt das Kartellamt in einer Mitteilung. Die Dienste versorgten die Marktteilnehmer mit sehr detaillierten und aktuellen Preisinformationen über das Verhalten der anderen Markteilnehmer. „Dies kann zu einer deutlichen Dämpfung des Wettbewerbs führen.“ Auch bestehe die Gefahr, dass einzelne Marktteilnehmer Preisnotierungen gezielt manipulieren.
„Wir sind sehr überrascht von dieser Entscheidung des Gerichts und haben bereits Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingelegt“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt am Donnerstag und bezeichnete die dadurch entstehenden Verzögerungen als „sehr bedauerlich“. Der Kraftstoffgroßhandel sei eine „ganz entscheidende Stufe in der Wertschöpfungskette vom Bohrloch bis zur Zapfsäule“. Die Rolle der Preisinformationsdienste müsse das Amt aufklären. „Ohne die Informationen von genau diesen Unternehmen können wir das Verfahren aber nicht fortsetzen.“
Auch die 12-Uhr-Regel wird nicht exakt eingehalten
Die Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts hat nun erst einmal aufschiebende Wirkung. Bis zu einer Klärung durch den Bundesgerichtshof wollen die Kartellwächter das entsprechende Verfahren nicht weiter vorantreiben. Fortdauern würden hingegen die Ermittlungen zu den Preissetzungen seit Ausbruch des Irankrieges, die sich auf das neue Missbrauchsverbot gründen, das die Bundesregierung erst kürzlich verabschiedet hat. Dies stellte das Amt klar.
Am Donnerstag hatte es ein weiteres Mal einen Spritpreisrekord gegeben: Kurz vor dem Start des Tankrabatts hatten sich Benzin und Diesel so stark verteuert wie noch nie, seitdem die 12-Uhr-Regel in Kraft ist. Zuvor waren auch die Ölpreise stark gestiegen.
Zugleich stellte das Kartellamt fest, dass auch die 12-Uhr-Regel nicht exakt eingehalten werde. „Die Zahl der Abweichungen ist durchaus hoch“, ließ sich Mundt in einem Statement zitieren. „Viele scheinen mir Anfangsfehler technischer Art zu sein und meist handelt es sich nur um Minuten, es gibt aber auch grobe Abweichungen.“ Das Kartellamt überwacht die Einhaltung der Regel, für die Sanktionierung seien aber die Länder zuständig. „Leider haben wir erst aus wenigen Bundesländern die zuständigen Behörden genannt bekommen“, so Mundt. Seit Anfang April dürfen Tankstellen nur noch einmal am Tag – um 12 Uhr mittags – ihre Spritpreise erhöhen.
