Gerade hat das Bundeskabinett beschlossen, die Beitragspflicht für Gutverdiener und ihre Arbeitgeber in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auszuweiten. Nun bringt Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) eine entsprechende Operation für die gesetzliche Rentenversicherung ins Spiel. Auch dort könnte nach seiner Vorstellung im Zuge der geplanten Rentenreform die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden, um zu höheren Einnahmen zu kommen.
„Wir haben verabredet, dass bei der Rente ein Betrag von vier Milliarden erbracht werden muss“, sagte Klingbeil in seiner Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung am Mittwoch im Hinblick auf noch ungeklärte Lücken in der Finanzierung der gesetzlichen Rente. „Das heißt übrigens nicht, dass es Kürzungen sind“, sagte er. Die Lösung könne, „nur um ein Beispiel zu nennen, auch eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze“ sein, denn „das würde ja auch Geld reinbringen“. Das genaue Vorgehen müsse aber noch geklärt werden, „als Ergebnis der Rentenkommission“, so Klingbeil.
780 Euro Mehrbelastung für gesetzlich Krankenversicherte
Mit der am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Gesundheitsreform will die Bundesregierung zunächst in der Kranken- und Pflegeversicherung die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro im Monat erhöhen und im gleichen Zuge außerdem auch die Versicherungspflichtgrenze anheben. Derzeit beträgt die Bemessungsgrenze dort 5812,50 Euro im Monat. Wer mehr verdient, dem werden bis zu dieser Höhe Krankenkassen- und Pflegebeiträge von seinem Gehalt abgezogen. Steigt die Grenze um 300 Euro, fallen auch auf diesen zusätzlichen Betrag Kassenbeiträge von derzeit rund 17,5 Prozent des Bruttolohns und Pflegebeiträge von bis zu 4,2 Prozent des Bruttolohns an. Das macht aufs Jahr rund 780 Euro Mehrbelastung aus, die je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen sind.
Die nun geplante außerordentliche Erhöhung dieser Grenze kommt zu der ohnehin stets zum Jahreswechsel anstehenden Anhebung hinzu. Letztere richtet sich nach der durchschnittlichen Lohnentwicklung. Die turnusgemäße Erhöhung zum 1. Januar 2026 machte ebenfalls 300 Euro aus. Um zu verhindern, dass Versicherte den Mehrbelastungen durch einen Wechsel in die private Krankenversicherung ausweichen, hatte die Regierung kurzfristig noch eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze in ihren Gesetzentwurf eingefügt. Bisher können Beschäftigte mit mehr als 6450 Euro Monatsgehalt in die Privatversicherung wechseln, nun soll auch diese Schwelle außerplanmäßig um 3000 Euro steigen.
Rot-Grün erhöhte die Grenze für die Rente im Jahr 2003
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt derzeit 8450 Euro im Monat. Sie verläuft seit 2003 beim doppelten Betrag des allgemeinen Durchschnittsentgelts. Die rot-grüne Regierung hatte sie damals unter dem Druck großer Finanznöte der Rentenversicherung außerplanmäßig erhöht, zuvor hatte die Grenze beim 1,75-Fachen des Durchschnittsentgelts gelegen.
Anders als in der Kranken- und Pflegeversicherung verursacht eine höhere Grenze bei der Rente allerdings auch zusätzliche Ausgaben, da mit höheren Beitragszahlungen auch höhere Rentenansprüche einhergehen. Allerdings kann die Rentenkasse von einem vorübergehenden Liquiditätsvorteil profitieren, da die höheren Einnahmen sofort kommen, die höheren Renten hingegen erst später fällig werden.
Eine Versicherungspflichtgrenze gibt es bei der Rente dagegen nicht. Denn anders als in der Krankenversicherung dürfen bei der Rente auch Höchstverdiener das System nicht ganz verlassen. Sie sind nur davon befreit, mit ihren über die Bemessungsgrenze hinausgehenden Einkünften am gesetzlichen Sicherungssystem teilzunehmen. Ob die Regierungskoalition diese Grenze tatsächlich erhöhen wird, bleibt vorerst offen. Die von ihr eingesetzte Kommission zur Rentenreform ist noch an der Arbeit und soll ihre Vorschläge bis Ende Juni vorlegen.
4,24 Prozent mehr Rente zum 1. Juli sind schon sicher
Sicher ist hingegen, dass die Renten der gut 21 Millionen gesetzlich versicherten Ruheständler in diesem Jahr zum 1. Juli um 4,24 Prozent erhöht werden. Dies ergibt sich aus der Berechnung der turnusgemäßen Anpassung, die sich am allgemeinen Lohnanstieg orientiert. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch die dazu erforderliche Rechtsverordnung. Die Höhe der Anpassung hatte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) wie üblich schon im März bekannt gegeben. „Die Menschen in Deutschland müssen sich auf eine gute Rente verlassen können“, kommentierte Bas den Kabinettsbeschluss am Mittwoch und erinnerte an das von Union und SPD im Dezember durchgesetzte erste Rentenpaket.
Mit dem Rentenpaket von Dezember wurde der Demographiefaktor in der Formel für die Rentenerhöhungen bis zum Jahr 2031 ausgeschaltet und die sogenannte Mütterrente ein weiteres Mal erhöht. Die Mehrausgaben dafür summieren sich auf insgesamt rund 200 Milliarden Euro bis zum Jahr 2040. Sie sollten ursprünglich in voller Höhe aus dem Bundeshaushalt aufgebracht werden. Mit einer außerplanmäßigen Beitragserhöhung, wie Klingbeil sie nun anregt, würde die Regierung von dieser Zusage abrücken.
