
Die Kriminalstatistik ist eindeutig: Die Fälle häuslicher Gewalt steigen, die Anzahl der Frauen, die allein oder mit Kindern Schutz in einem Frauenhaus suchen, steigt ebenfalls. Doch die Zufluchtsorte sind teils ausgelastet, im schlimmsten Fall müssen Schutzsuchende abgewiesen werden. Im Jahr 2024 ist das in Hessen 1700-mal geschehen. Ob auch so viele Plätze tatsächlich fehlen, ist nicht klar zu sagen. Wer um sein Leben fürchtet, wird es nicht bei einem Anruf in einem Frauenhaus belassen, sondern Anfragen an mehreren Orten stellen. Es ist aber unstrittig, dass es im hessischen Hilfesystem Lücken gibt.
Ein Aufenthalt in einem der 32 hessischen Frauenhäuser war immer als Übergangshilfe geplant, nie als Dauerlösung. Dennoch bleiben rund 20 Prozent aller betroffenen Frauen länger als sechs Monate in einem Frauenhaus, manche länger als ein Jahr. Denn es fehlt für sie an bezahlbarem Wohnraum oder an Vermietern, die einer Alleinerziehenden, die vielleicht mehrere Kinder hat und sich an einem anderen Wohnort eine neue Existenz erst aufbauen muss, Vorschussvertrauen zu geben bereit ist.
Keine neue Initiative in Hessen
Diese Rolle soll nun die Nassauische Heimstätte übernehmen. Bis zu 15 seiner rund 60.000 Wohnungen soll das Wohnungsbauunternehmen, mehrheitlich in Landesbesitz, nun jedes Jahr speziell für Schutz suchende Familien aus Frauenhäusern zur Verfügung stellen. Das Land unterstützt das Vorhaben finanziell. Eine gute, konkrete Hilfe für von Gewalt bedrohte Frauen, die nichts lieber wollen, als sich ein Leben in Sicherheit und Freiheit aufbauen zu können.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Initiative „Wohnen nach dem Frauenhaus“ nicht neu ist. Schon 2022 hatte das Land Belegungsrechte für
14 Wohnungen der Nassauischen Heimstätte im Rahmen eines Modellprojekts erworben – speziell für Bewohnerinnen von Frauenhäusern. Ziel war schon damals, die Zahl der Unterkünfte in Kooperation mit anderen Wohnungsbauunternehmen zu erhöhen. Daraus war jedoch nichts geworden, mit gutem Zureden allein – und möglicherweise zu kleinen Fördersummen – war es offenbar nicht getan.
Bei all dem darf aber nicht vergessen werden: Misshandelnde Männer können häufig in ihren Wohnungen bleiben, während Frauen und Kinder ihr Leben völlig neu ordnen müssen. Den Opfern einer Gewalttat zu helfen und sie vor weiteren Übergriffen zu schützen, ist wichtig und richtig. Doch es muss ebenso Priorität bekommen, die Täter in den Blick zu nehmen und sie von weiteren Übergriffen abzuhalten. Nicht nur durch elektronische Fußfesseln, um ein Annäherungsverbot durchzusetzen, weil sie ohnehin nur mehrere Monate lang getragen werden müssen. Nicht nur durch Haftstrafen, sofern ihre Taten das rechtfertigen. Sondern auch durch spezielle verpflichtende Täterprogramme, in denen vermittelt wird, Verantwortung für die Taten zu übernehmen, Handlungskontrolle zu erlernen und damit Rückfälle zu vermeiden.
