Wegen des Todes eines vier Monate alten Kindes hat der Prozess gegen deren Eltern vor dem Landgericht Itzehoe begonnen. Den beiden 24-Jährigen wird vorgeworfen, gemeinschaftlich durch Unterlassen einen Menschen getötet zu haben, sagte Staatsanwältin Maxi Wantzen beim Vortragen der Anklageschrift. Dabei sehe die Staatsanwaltschaft das Mordmerkmal der Grausamkeit erfüllt.
«Grausam deswegen, weil wir davon ausgehen, dass der Säugling qualvoll verhungert ist», erklärte die Anwältin. So sollen es die beiden Angeklagten unterlassen haben, den im Mai 2025 geborenen Säugling ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit zu versorgen. Die Eltern hätten willentlich in Kauf genommen, dass die Tochter nicht überleben werde.
«Es erfolgte eine böswillige Vernachlässigung ihrer Pflicht, das Kind zu versorgen», betonte Wantzen. Zudem sei es aus Sicht der Staatsanwaltschaft bei der Tat zu einer schweren Misshandlung durch Schutzbefohlene gekommen. Der vier Monate alte Säugling war Ende September in Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) in seinem Zuhause gestorben – dem Obduktionsergebnis zufolge durch Verhungern.
Angeklagte äußern sich nicht bei Prozessstart
Die beiden Angeklagten wollten sich laut ihrer Verteidiger bei der Prozesseröffnung nicht äußern. Sie gaben allerdings an, sich im Lauf des Prozesses an einem weiteren Termin darauf einlassen zu wollen. Zudem ist für die Einlassung und die Vernehmung ein Antrag zum Ausschluss der Öffentlichkeit gestellt worden. Dieser würde erst zum nächsten Termin seine Wirkung entfalten. Beide Beschuldigten sitzen derzeit in der Justizvollzugsanstalt in Lübeck.
Als Nebenkläger werden die zwei dreijährigen Geschwister des toten Säuglings vertreten. Die Kinder seien anderweitig untergebracht worden, sagte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow im September 2025. Der Prozess vor dem Landgericht Itzehoe geht voraussichtlich bis Ende Mai.
Einstellung von Nebenverfahren
Drei Nebenverfahren hatte die Staatsanwaltschaft Anfang März eingestellt. Zuvor war unter anderem gegen einen Mitarbeiter des Jugendamtes wegen des Vorwurfes der fahrlässigen Tötung ermittelt worden. «Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Verfahrensstandards des Jugendamtes zum Tätigwerden bei Kindeswohlgefährdung eingehalten worden sind», sagte Oberstaatsanwalt Müller-Rakow der Deutschen Presse-Agentur damals. Zuvor hatten Medien berichtet. Das Verfahren sei mangels ausreichenden Tatverdachts eingestellt worden.
Zwei ebenfalls mittlerweile eingestellte Verfahren betrafen Bekannte der Eltern. In einem Fall habe ein örtliches Näheverhältnis zu den Eltern und den Kindern bestanden, sagte der Oberstaatsanwalt. Es hätten sich aber keine Hinweise darauf ergeben, dass die Kinder in dieser Zeit versorgungsbedingte Entwicklungsverzögerungen aufwiesen. In einem dritten Verfahren sei einem Beschuldigten nicht nachgewiesen worden, «dass er um den Eintritt eines lebensbedrohlichen Zustandes des später verstorbenen Kindes wusste». Es sei nicht nachgewiesen, dass diese Person kurz vor dem Todeseintritt dort war.
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