
Vor fünf Jahren änderte sich für Pia Aksoy das Leben. Am 8. März 2021, mitten in der Coronapandemie, wurde bei ihr ein Hörverlust diagnostiziert. Auf dem rechten Ohr ist sie seitdem taub, eine Heilung ist nicht zu erwarten. Drei Tage zuvor war sie mit Vaxzevria, einem der damals ersten Impfstoffe gegen das Coronavirus, geimpft worden. „Als Zahnärztin war ich priorisiert. Ich bin mit den Kollegen zum Impfen gegangen. Als Prophylaxemaßnahme“, sagt sie heute.
Was Aksoy damals nicht wusste: Nach Impfungen mit dem Mittel von Astra-Zeneca waren seltene Fälle gemeldet worden, in denen Blutgerinnsel an ungewöhnlichen Stellen auftraten. Ihr Anwalt, Volker Loeschner, sagt: Geimpfte seien erblindet und ertaubt. Einer Mandantin sei infolge des Blutgerinnsels ein Teil des Darms entfernt worden. In sehr seltenen Fällen seien die Blutgerinnsel tödlich gewesen. Drei Ärzte und ein Gutachten führt Aksoys Anwalt dafür an, dass Pia Aksoy einen Impfschaden durch eine Thrombose erlitten habe.
Schadenersatz und Schmerzensgeld
Tatsächlich fügte Astra-Zeneca später einen Hinweis auf ein Thromboserisiko in die Fachinformation ein, die alle für das Fachpersonal relevanten Informationen über das Vakzin enthalten muss. Das geschah jedoch erst zwei Wochen, nachdem Aksoy geimpft worden war. Rund drei Wochen später änderte die Ständige Impfkommission ihre Empfehlung für Vaxzevria. Menschen im Alter bis zu 60 Jahren sollte das Vakzin prinzipiell nicht mehr verabreicht werden. Denn ungewöhnliche Thrombosefälle waren vor allem nach Coronaimpfungen von Menschen bis zu diesem Alter dokumentiert.
Aksoy ist vor Gericht gezogen. Sie will mindestens 150.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld von Astra-Zeneca. Die 45 Jahre alte Klägerin aus dem Rhein-Main-Gebiet ist überzeugt, der Coronaimpfstoff Vaxzevria sei unverhältnismäßig riskant gewesen. Auch hätten die Informationen über das Vakzin nicht dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprochen und das Unternehmen habe Kennzeichnungspflichten verletzt.
Argumente „komplett übergangen“
Gemeinsam mit ihren Anwälten argumentiert sie zudem, die Impfung mit Vaxzevria sei nicht geeignet gewesen, um vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Das zeigten Studiendaten und Aussagen von Wissenschaftlern. Sie klagte am Landgericht Mainz und in einem Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Koblenz.
Beide Vorinstanzen urteilten zugunsten des beklagten britisch-schwedischen Pharmakonzerns. Ihre Argumente seien „komplett übergangen worden“, kritisiert Pia Aksoy. Im Frühjahr 2024 hatte Astra-Zeneca die Rücknahme der Marktzulassung für den umstrittenen Impfstoff beantragt. Mangels Nachfrage, wie das Unternehmen hervorhebt. Die Klägerin vermutet, der wahre Grund seien die gravierenden Nebenwirkungen gewesen. Im Dezember kam die große Überraschung: Der Bundesgerichtshof (BGH) deutete an, Astra-Zeneca könne verpflichtet sein, umfassend Auskünfte über die Nebenwirkungen des Vakzins zu geben.
Wie ist das Nutzen-Risiko-Verhältnis?
Eine Frage steht im Mittelpunkt der Auseinandersetzung: das Nutzen-Risiko-Verhältnis eines Arzneimittels. Trotz der Thrombosefälle nach den Impfungen bescheinigte die europäische Genehmigungsbehörde EMA Vaxzevria ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis. Das bedeutet: Der Nutzen des Vakzins für die Bekämpfung von Coronainfektionen wurde höher bewertet als mögliche schädliche Nebenwirkungen.
Nach Angaben von Astra-Zeneca sind auf der ganzen Welt mehr als 2,3 Milliarden Dosen des Impfstoffs verabreicht worden. Alleine im ersten Jahr der Anwendung seien mehr als 6,5 Millionen Leben gerettet worden, rechnet der Pharmahersteller vor. Die Zahl der Fälle eines Gehörverlustes im Zusammenhang mit dem Vakzin liege bei weniger als 2000. „Wir sind stolz auf die Rolle, die Vaxzevria bei der Beendigung der globalen Pandemie gespielt hat“, betont das Unternehmen.
Für die Klägerin schwer erträglich
Für Pia Aksoy ist das schwer erträglich. Die Anspannung ist ihr deutlich anzumerken, sobald es um das Nutzen-Risiko-Verhältnis geht. Denn die Frage, ob die Vorteile des Impfstoffs nachteilige Nebenwirkungen überwiegen, ist zentral dafür, ob Astra-Zeneca haften muss. Selbst gravierende schädliche Folgen für einzelne Geimpfte werden dem Hersteller rechtlich nicht angelastet, wenn der therapeutische Nutzen insgesamt überwiegt.
„Die Impfung hat mich schwer geschädigt und mein Leben drastisch zum Schlechteren gewendet“, sagt Klägerin Aksoy. „Wenn durch eine reine prophylaktische Maßnahme ein derartiger körperlicher Schaden entsteht, obwohl sie nachweislich keinen Schutz vor Ansteckung bietet, stellt sich für mich zwangsläufig die Frage nach dem Nutzen-Risiko-Verhältnis. Für mich und viele andere in meiner Altersgruppe bestand zu keinem Zeitpunkt ein positives Verhältnis“, skizziert sie ein Kernelement ihrer juristischen Argumentation.
„Ich habe tolle Chefs und Kollegen“
Pia Aksoy arbeitet mittlerweile wieder als Zahnärztin in ihrer alten Praxis. „Ich habe tolle Chefs und Kollegen. Die Arbeit und meine Familie geben mir Rückhalt“, erzählt sie. Mehr als drei halbe Arbeitstage schaffe sie aber nicht. „Durch den Hörverlust muss ich mich sehr konzentrieren, damit ich alles verstehe. Das erschöpft.“ Auch der Prozess gegen Astra-Zeneca koste viel Kraft. „Aber wer, wenn nicht ich, kann dafür sorgen, dass sie die Nebenwirkungen des Impfstoffs preisgeben“, erläutert Aksoy ihre Beweggründe.
Anfangs klagte sie im Glauben: „Ich kann nur gewinnen. Wenn man geschädigt wird, ist der andere doch zum Ausgleich verpflichtet.“ Dann kam die große Ernüchterung. Der Prozess vor dem Landgericht Mainz 2023 habe ihr Vertrauen in die Justiz damals stark erschüttert. „Ich musste alles offenlegen und von Astra-Zeneca wurde nichts verlangt. Von Waffengleichheit keine Spur“, schildert Pia Aksoy ihre Sicht der Dinge. Seit dem Hörverlust habe sie zunehmend den Eindruck, dass „Justiz und Politik den Pharmakonzernen den Rücken freihalten und der Staat Impfgeschädigte im Stich lässt“.
Ein Gefühl von Ohnmacht
Zwar hat die Berufsgenossenschaft den Impfschaden anerkannt. Aber eine staatliche Entschädigung erhält sie bislang nicht. „Der Staat hat die Verantwortung noch nicht übernommen“, kritisiert Pia Aksoy. Deswegen führt sie einen zweiten Prozess vor dem Sozialgericht.
Am meisten erzürnt die Klägerin, dass das Landgericht Mainz im Prozess gegen Astra-Zeneca annahm: Mit Zulassung des Impfstoffs stehe gerichtlich fest, dass der therapeutische Nutzen die Risiken überwiege. Alle Versuche von ihrer Seite, das Gegenteil zu beweisen, seien abgeblockt worden, auch im Berufungsverfahren 2024 vor dem Oberlandesgericht Koblenz.
In Aksoy wuchs ein Gefühl von Ohnmacht und Ungerechtigkeit. Sie formuliert das so: „Mir wurde das Gehör genommen, aber mir wurde in keinster Weise rechtliches Gehör gewährt.“ Den Anträgen, Sachverständigengutachten einzuholen, hätten die Gerichte nicht stattgegeben, ergänzt ihr Anwalt. Damit habe keine tragfähige Basis für die Bewertung des Falls bestanden, ist die Klägerseite überzeugt.
Der Schlüssel für Ansprüche
Umso wichtiger ist für sie der Auskunftsanspruch gegen Astra-Zeneca. Er ist gewissermaßen der Schlüssel für Schadenersatzansprüche, die auch andere Kläger gegen die Hersteller von Coronaimpfstoffen angestrengt haben. Die Rede ist von einigen Hundert Fällen. Doch wie aus Fachkreisen zu hören ist, wurde in Dutzenden dieser Prozesse – womöglich aber auch in weit mehr Verfahren – versäumt, auf Auskunft zu schädlichen Nebenwirkungen zu klagen. In vielen Fällen dürfte es dafür nun wegen der dreijährigen Verjährungsfrist zu spät sein. Für die betroffenen Geschädigten bedeutet das: Sie würden nicht mehr davon profitieren, sollte Pia Aksoy vor dem BGH einen Auskunftsanspruch gegen Astra-Zeneca erstreiten.
Als der BGH das erste Mal über ihren Fall verhandelte, im vergangenen Dezember, saß Pia Aksoy in zweiter Reihe. Wie in Revisionsverhandlungen üblich, wurde sie als Klägerin des Ausgangsverfahrens nicht befragt. „Trotzdem war es das erste Mal, dass ich das Gefühl hatte, ich werde gehört“, schildert sie. „Vorher wurde stets nur gegen mich gesprochen.“
Vor dem BGH seien es dann die Anwälte von Astra-Zeneca gewesen, die mit kritischen Äußerungen und Fragen von der Richterbank konfrontiert gewesen seien. Das empfand Aksoy als Genugtuung: „Ich habe das erste Mal Astra-Zeneca straucheln sehen.“
Sollte der BGH am Montag entscheiden, der Pharmahersteller müsse umfassend Auskunft zu den Nebenwirkungen von Vaxzevria geben, könnte es gleichwohl noch Jahre dauern, bis feststeht, ob das Unternehmen der Klägerin Schadenersatz- und Schmerzensgeld zahlen muss. Pia Aksoy lässt sich nicht beirren. „Mit den Informationen, die Astra-Zeneca liefern muss, kann sich das Pharmaunternehmen nicht mehr aus der Verantwortung ziehen.“
