Schülerinnen und Schüler wollen am Donnerstag in mehreren Städten in Baden-Württemberg gegen den neuen Wehrdienst demonstrieren. Die Initiatoren haben zu einem «Schulstreik gegen die Wehrpflicht» aufgerufen. Aktionen sind unter anderem in Stuttgart, Freiburg, Karlsruhe und Mannheim geplant. Aber dürfen Schülerinnen und Schüler überhaupt streiken?
Nein, sagt ein Sprecher des Kultusministeriums. Für alle Schülerinnen und Schüler gelte die Schulpflicht. «Eine Beurlaubung zur Teilnahme an Demonstrationen ist nicht vorgesehen», teilte der Sprecher mit. Auch von ihren Eltern können sich Streikteilnehmer demnach keine Entschuldigung ausstellen lassen. Die Teilnahme an einer Demo sei kein Entschuldigungsgrund, so der Sprecher.
Kultusministerium: Sorgen und Ängste gehören in die Schule
Welche Konsequenzen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den Demos aber genau drohen, dürfte von Ort zu Ort variieren. Genau Angaben macht das Ministerium nicht. Nur so viel: «Schulleitungen gehen mit entsprechenden Fehlzeiten verantwortungsvoll und mit Augenmaß um.»
Aus Sicht des Ministeriums gehört die Auseinandersetzung mit politischen Themen in die Schule. «Entscheidend ist, dass Lehrkräfte ihren Schülerinnen und Schülern genügend Zeit einräumen, um Sorgen, Nöte und Ängste – beispielsweise im Hinblick auf die aktuelle Krisensituation im Nahen Osten – im Unterricht zu besprechen.» Es sei ausdrücklich zu begrüßen, dass die junge Generation politische Entwicklungen aufmerksam verfolge und sich mit Fragen ihrer eigenen Zukunft auseinandersetze. «Schule muss ihnen hierfür einen Ort bieten», hieß es.
Wehrdienst ist zunächst weiter freiwillig
Hintergrund des Schulstreiks ist die Neuregelung des Wehrdienstes in Deutschland. Seit Anfang des Jahres bekommen junge Menschen, die volljährig werden, Fragebögen zugeschickt. Abgefragt werden Angaben zur Person, der Gesundheit sowie die Bereitschaft zum Wehrdienst. Männer müssen den Fragenbogen zurückschicken, Frauen können es freiwillig tun. Für Männer ist auch die Musterung verpflichtend, allerdings befinden sich die Kapazitäten dafür noch im Aufbau. Der Wehrdienst an sich ist aber zunächst freiwillig. Sollte das nicht ausreichen, behält sich die schwarz-rote Koalition die Einführung einer sogenannten Bedarfswehrpflicht vor.
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