Bundeskanzler Friedrich Merz hat die Ungerechtigkeit in der Versorgung von Kassenpatienten im Vergleich zu Privatversicherten angeprangert. Wie groß sind die Unterschiede zwischen beiden Gruppen?
Nach einer neueren Forsa-Umfrage müssen Kassenpatienten deutlich länger auf einen Facharzttermin warten als Privatpatienten.
Geht es da um zwei, drei Tage oder um Wochen?
Es geht um Wochen und in bestimmten Fachrichtungen sogar um Monate. Und das erklärt sich natürlich damit, dass die Privatversicherten den Ärzten eine höhere Vergütung bringen.
Muss man da in Ihren Augen zwischen Ungleichheit und Ungerechtigkeit unterscheiden?
Ja, mit Gerechtigkeitsurteilen bin ich extrem vorsichtig, dafür habe ich keine Kompetenz. Man muss sehen: Die höhere Vergütung finanzieren die Privatversicherten über ihre Prämien selbst. Problematisch finde ich es, wenn akute und lebensbedrohliche Erkrankungen zu spät behandelt werden. Das kann man eine Gerechtigkeitsfrage nennen. Da bleibt aber immer noch die Notaufnahme im Krankenhaus. Oder man kann zu vielen Facharztpraxen einfach hingehen und warten. Soweit es nicht um akute Fälle geht, sehe ich keine Probleme.
Ist denn gewährleistet, dass jemand mit einem Akutfall oder einem Krebsverdacht sofort behandelt wird?
Beim Krebsverdacht bin ich nicht so sicher, weil sich der auf ganz verschiedene Arten äußern kann. Aber in den Facharztpraxen, zu denen man einfach hingeht und wartet, und in der Notaufnahme sehe ich ein Ventil, mit dem die meisten dieser Fälle abgefangen werden.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) sind Menschen versichert, die jung sind, ein Voruntersuchungsverfahren durchlaufen haben und überdurchschnittlich verdienen. Landen dort also die gesünderen Menschen, und für die gesetzliche Versicherung (GKV) bleiben die „schlechteren“ Risiken?
Das ist so. Besserverdienende sind im Schnitt gesünder. Und wer viele Vorerkrankungen oder zum Beispiel ein behindertes Kind hat, wird nicht in die Privatversicherung gehen. Darum unterstütze ich die Forderung, die PKV-Unternehmen in den Risikostrukturausgleich einzubeziehen.
Das müssten Sie für den Laien erklären.
Der Risikostrukturausgleich soll sicherstellen, dass Beitragsunterschiede zwischen den gesetzlichen Kassen nicht darauf zurückgehen, dass in der einen mehr kränkere Menschen versichert sind. Berücksichtigt werden für den finanziellen Ausgleich zwischen den Kassen vor allem chronische Krankheiten. Bezieht man die Privatversicherer in den Ausgleich ein, werden diese wahrscheinlich zu Nettozahlern, weil ihre Versicherten die besseren Risiken haben.
Findet ein solcher Transfer nicht ohnehin statt, weil viele Ärzte nur mit einer Mischfinanzierung wirtschaften können – also mit Privathonoraren genug verdienen, um auch Kassenpatienten zu behandeln?
Ja, selbstverständlich findet das statt. Aber man muss bedenken: Die höchsten Kosten entstehen im Krankenhaus, und da zahlen die gesetzliche und die private Versicherung das Gleiche. Es betrifft also nur die ambulante ärztliche Versorgung.
Welchen Vorteil sehen Sie in der Zweiteilung von PKV und GKV?
Die Zweiteilung hat überhaupt keine Vorteile. Sie ist historisch gewachsen. Die PKV-Unternehmen und ihre Versicherten sind aber grundgesetzlich geschützt, weil sie Kapitaldeckung betreiben und die Alterungsrückstellungen, die die Unternehmen zugunsten ihrer Versicherten gebildet haben, nicht einfach kollektiviert werden könnten. Wenn jemand das Gesundheitssystem heute am Reißbrett erfinden würde, würde er es nicht so gestalten. Aber da wir es nun einmal haben, kommen wir auf legalem Weg nicht so leicht davon los.
Die Privatversicherungen würden Ihnen jetzt vorrechnen, dass sie Innovationen in der Medizin oder der Pharmabranche maßgeblich finanzieren. Ist das falsch?
Die PKV ist großzügiger bei innovativen Behandlungen, ja. Ob das systematisch ist, ist eine andere Frage. Ich finde, das große Problem aktuell ist eigentlich ein Verteilungsproblem.
In der GKV zahlen die Besserverdienenden den gleichen Prozentsatz vom Einkommen wie Geringverdiener und damit absolut mehr für den gleichen Versicherungsschutz. An dieser Umverteilung müssen sich Privatversicherte nicht beteiligen. Das ist falsch, denn Einkommensumverteilung sollte die gesamte Gesellschaft erfassen. Zudem wird hier nur das Arbeitseinkommen ein zweites Mal umverteilt. Wenn man also etwas an der Zweiteilung ändern wollte, würde ich dort ansetzen.

Ohne die Privatversicherung abzuschaffen: indem man die gesetzliche Versicherung auf eine einheitliche Pro-Kopf-Pauschale umstellt – das wurde einmal Gesundheitsprämie genannt – mit steuerfinanziertem Sozialausgleich. Dann fände die Umverteilung ausschließlich über das Steuersystem statt. Und dann hätten die Besserverdienenden auch keinen Anreiz mehr, in die PKV zu gehen, um sich vor der Umverteilung zu drücken.
Warum ist das nie gekommen?
Dieses Programm, das eigentlich den linken Parteien gefallen müsste, wurde vor 20 Jahren, als es diskutiert wurde, nur von CDU und FDP vertreten, während die linken Parteien es abgelehnt haben. Das halte ich für einen Fehler.
Weil SPD und Co. meinten, der Sozialausgleich würde nie stattfinden?
Ja, sie hatten diese Befürchtung. Aber natürlich müsste zeitgleich der Einkommensteuertarif angepasst werden: Wer durch die Pauschale entlastet wird, müsste über die Steuer etwas stärker belastet werden. Der Vorteil wäre, dass man mehr Personen einbezieht, denn Steuern zahlen alle, auch die Privatversicherten und Beamten. Für die mittleren Einkommensgruppen wäre die Mehrbelastung geringer als die Entlastung bei den Beiträgen.
Der Privatversicherte würde einwenden: Ich zahle für meine Gesundheitsrisiken selbst und soll jetzt auch noch einen Solidarbeitrag leisten.
Für die Bestandsversicherten hätten Sie damit vielleicht recht. Aber Berufseinsteiger mit hohem Einkommen oder diejenigen, die zum ersten Mal die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, könnten ja in der GKV bleiben. Das Neugeschäft der Privatversicherungen würde sinken, aber dagegen könnten sie sich nicht wehren. Würde man die Bürgerversicherung dagegen per Gesetz erzwingen, würden die Privatversicherer sofort vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, weil man ihnen nicht einfach das Neugeschäft nehmen kann.
Wären Sie dafür, eine Bürgerversicherung nur für Neuversicherte einzuführen?
Nein. Ich bin dafür, die GKV auf einheitliche Pauschalen mit Sozialausgleich umzustellen. Das wäre eine Bürgerversicherung durch die Hintertür. Es geht um die Gleichmäßigkeit der Lasten, darum, dass wir nicht zwei Umverteilungssysteme nebeneinander haben, von denen man sich aus einem verabschieden kann. Gerade mit hohem Einkommen kann man sich derzeit entziehen, und die Beamten sind auch nicht dabei.
Die Bundesregierung hat vor der Sommerpause das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz durchgebracht. Verändert diese Reform etwas an der Ungleichheit bei der Terminvergabe?
Nein, meines Wissens nicht. Im ersten Schritt geht es nur darum, den Beitragsanstieg zum 1. Januar zu vermeiden. Eine Strukturreform soll folgen, darin könnte dann etwas dazu stehen.
Vorgesehen ist, dass dann das „Hausarztprinzip“ kommt: Patienten sollen immer erst zum Hausarzt, dann gibt es die Überweisung zum Facharzt. Ist das sinnvoll?
Die Diskussion geht hin und her, je nach Zeitgeist. Mal heißt es, der Hausarzt könne am besten beurteilen, ob jemand eine teure Facharztbehandlung überhaupt braucht. Dann heißt es wieder: Wollen wir den Bürgern die ganzen Doppeluntersuchungen zumuten? Das kann ich als Nichtmediziner – ich bin ja Ökonom – nicht wirklich beurteilen.
