
Wer an einem Sonntag einen Kindergeburtstag in einem Kreativstudio verbringen möchte, darf das seit vergangener Woche wieder tun. Das hessische Innen- und das Sozialministerium haben in einem gemeinsamen Erlass klargestellt, dass Kreativ- und Event-Ateliers wie Keramik-Malstudios auch an Sonn- und Feiertagen ihre Türen öffnen dürfen. Damit unterscheidet Hessen sie explizit vom Einzelhandel, dem die Tür zur Sonntagsöffnung flächendeckend verschlossen bleibt. Nach Auffassung von Innenminister Roman Poseck (CDU) handelt es sich bei den Kreativstudios um Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Für ihren Besuch sei der Sonntag nun einmal ein wichtiger Tag.
Das klingt zunächst einmal vernünftig. Unter der Woche fehlt es Familien oft an Zeit für gemeinsame Unternehmungen, das Wochenende eignet sich also eher für einen Besuch im Kreativstudio. Bisher jedoch waren Keramikcafés und ähnliche Einrichtungen von Behörden als Einzelhandelsläden eingeordnet worden – und mussten sonntags grundsätzlich geschlossen bleiben.
Interessanter als der konkrete Fall ist die grundsätzliche Frage, die diese neue Regelung ungewollt aufwirft: Die Grenzen dessen, was am Sonntag erlaubt sein soll und was nicht, sind immer schwerer nachzuvollziehen. Das Argument nämlich, dass Familien den Sonntag gern nutzen, um gemeinsam kreativ zu sein, ließe sich auch auf den klassischen Einkauf übertragen. In Kinos, Restaurants, Museen, Theatern und Keramikcafés arbeiten viele Menschen, auch am Wochenende. Der Verkauf von Büchern, Hemden oder Schuhen bleibt an Sonntagen dagegen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, vor allem den Onlineportalen vorbehalten. Und die graben dem stationären Handel schon lange das Wasser ab.
Die Arbeits- und die Einkaufswelt haben sich geändert. Wir leben längst in einer Welt, in der jeder rund um die Uhr im Internet einkaufen kann. Vor diesem Hintergrund sollte das hessische Ladenöffnungsgesetz überarbeitet werden. Dies wäre auch aus einem anderen Grund sinnvoll: Unternehmen und Unternehmer brauchen mehr Eigenverantwortung und weniger Verbote. Eine Lockerung der Sonntagsöffnung würde nicht automatisch bedeuten, dass jeder Händler sie maximal ausnutzt. Ladenbesitzer könnten dann im Rahmen klarer gesetzlicher Grenzen selbst entscheiden, ob sich eine Öffnung für sie lohnt – jeden Sonntag, nur gelegentlich oder überhaupt nicht.
Die neue Regelung für Kreativstudios sollte deshalb mehr sein als eine Einzelfallentscheidung: Sie sollte Anlass geben, auch die Regeln für den stationären Handel neu zu denken. Die Politik sollte dem Wandel der Lebensgewohnheiten Rechnung tragen und im stationären Handel innerhalb klarer gesetzlicher Grenzen mehr Flexibilität ermöglichen.
