
Wer als (Hobby-)Influencer auf dem Oktoberfest unterwegs ist, sollte besonders achtsam sein. Werbung ist laut der Oktoberfestverordnung auf dem Festgelände grundsätzlich verboten. Außerdem kassiert die Stadt München Lizenzgebühren, wenn die eingetragenen Markenbegriffe „Wiesn“, „Oktoberfest“, „Münchner Oktoberfest“ und „Oktoberfest München“ zum Einsatz kommen, um Produkte zu vertreiben oder Waren und Dienstleistungen zu kennzeichnen. Zum diesjährigen Oktoberfest, das am Samstag startet, will die Stadt diese Regelung nun konsequent auch auf die Internetwelt anwenden.
„Bilder und Videos vom Wiesn-Besuch sind lizenzfrei, solange keine Werbung für Marken damit verbunden ist“, betont die Pressestelle des Oktoberfests auf F.A.Z.-Nachfrage. Wiesn-Fans müssen also nicht zahlen, wenn sie sich für private Zwecke fotografieren, den Post öffentlich teilen und mit einem Konto auf Instagram, Tiktok und Co. kein Geld verdienen.
Unter Umständen wird es aber teuer. Zum Beispiel, wenn jemand für ein Produkt, eine Plattform oder eine Dienstleistung auf dem Festgelände die Werbetrommel rührt. Eine Lizenz benötigen auch jene, die durch die Content-Erstellung auf Social Media oder anderen Online-Plattformen Einnahmen generieren.
Livestreams auf dem Festgelände sind grundsätzlich tabu
Die Begründung: Die Stadt betreibe einen „erheblichen finanziellen und organisatorischen Aufwand“, damit das Oktoberfest gelinge. Die wirtschaftliche Nutzung des Festes, seines Images und seiner internationalen Bekanntheit durch Dritte müsse aus Gründen des Markenschutzes von der Stadt als Markeninhaberin überwacht und lizenziert sowie gegen unberechtigte Nutzung verteidigt werden.
Um die Lizenzen kümmert sich die von der Stadt beauftragte Agentur Brandness. Veranstaltungspartner des Oktoberfests dürfen die Begriffe Wiesn und Oktoberfest ohne Lizenz verwenden. Ob Influencer oder Privatperson: Livestreams sind unabhängig von einer Lizenz grundsätzlich auf dem Festgelände untersagt.
Wie teuer genau eine Lizenz ist, will die Stadt nicht verraten. Die „Abendzeitung München“ (AZ) berichtete mit Bezug auf betroffene Unternehmen und Influencer, die Gebühren könnten sich am erzielten Umsatz orientieren (eine Art Umsatzpacht) und im Einzelfall mehrere Tausend Euro betragen. In diesem Punkt könne man den AZ-Bericht nicht bestätigen, heißt es von der Pressestelle auf F.A.Z.-Nachfrage. „Die Berechnung der Lizenzgebühren orientiert sich an einem branchenüblichen System, das für die Bewertung verschiedene Parameter in Betracht zieht.“
Und wie wollen die Verantwortlichen überprüfen, dass diese Regeln auch eingehalten werden? Nach eigenen Angaben findet ein Monitoring statt. Außerdem gebe es Kontrollgänge auf dem Festgelände. „Falls eine Lizenzanfrage nicht im Voraus oder verspätet angemeldet wird, wird eine nachträgliche Lizenzgebühr berechnet“, heißt es weiter. Darüber hinaus könnten auf die Betroffenen rechtliche Maßnahmen zukommen.
Auf den Vorwurf von Kritikern, die Regeln seien teilweise intransparent und kompliziert, antwortete die Pressestelle: Der Umgang mit der Regelung und dem Genehmigungsverfahren sei im Kreis der betroffenen Marken und Agenturen „professionell“.
