
Die Juristenausbildung hat ein paradoxes Problem: Einerseits gibt es zu wenige Juristen, um die anstehenden Pensionierungswellen der Boomerjahrgänge aufzufangen. Jedenfalls zu wenige gute: Das Anforderungsniveau des Staates sinkt deswegen dramatisch. Die Konsequenzen für das Rechtssystem sind unabsehbar. Andererseits gibt es zu viele, nämlich zu viele mittelmäßige, deren anspruchslos-repetitive Subsumtionsarbeit Künstliche Intelligenz schon jetzt beherrscht und künftig ersetzen könnte. Was dagegen zu tun wäre, ist unklar. Die Rechtswissenschaft stellt sich die systemische Frage ihrer Berufssoziologie einstweilen nur sehr ungern, moralisiert dafür umso lieber. Schuld haben dann wahlweise die strukturkonservativen Justizprüfungsämter, die akademisch entrückten Universitäten oder die faulen Studenten; jedenfalls aber immer die anderen.
Die Akteure bleiben damit dem Modus verhaftet, in dem sie seit Jahrzehnten mit- und übereinander sprechen. Kritik an der Juristenausbildung ist keineswegs neu; Problembeschreibungen und Reformvorschläge sind so alt wie die Ausbildungsideale selbst. Nie ist daraus etwas gefolgt, nie hat eine relevante Zahl von Juristen, die in Politik und Verwaltung allenthalben den Ton angeben, ernsthafte Veränderungen gewollt. Denn das System der Juristenausbildung hat für sie und für den Staat, der seine Richter und Beamten in dem von ihm verantworteten Ausbildungsregime heranzieht, lange ganz hervorragend funktioniert.
Kein Reflexionsdefizit im Goldfischglas
Siehe etwa die tradierte Kritik an den autoritären Strukturen. Sicherlich war und bleibt der juristische Nachwuchs in Deutschland in der Mehrzahl tendenziell unkritisch und obrigkeitshörig. Systemisch betrachtet ist das indes kein Mangel, sondern passt präzise zum Anforderungsprofil. Wie ein Fisch im Wasser muss der Jurist sich zwischen den Paragraphen zu bewegen wissen, er darf aber nicht zu viel darüber reflektieren, dass er in der Tat nur im Goldfischglas namens Rechtssystem agiert: So funktioniert eben der Legitimationsmodus legaler Herrschaft. Naiv waren deshalb alle Versuche, mit gut gemeinten Reförmchen dem juristischen Nachwuchs mehr kritischen Geist einzuhauchen. Hier eine „Schlüsselqualifikation“, da eine Veranstaltung zu historischen Unrechtsregimen: Macht zwei Sitzscheine mehr auf dem Weg zum Examen, das allein über Wohl und Wehe in der weiteren Laufbahn entscheidet und allzu kritische Geister tendenziell abstraft.
Die andere Linie der Kritik, die in der jüngeren Vergangenheit schärfer gezogen wurde, zielt auf die exkludierenden Effekte des Ausbildungssystems. Dieses sei in jeder Hinsicht zu wenig auf Diversität verpflichtet. Die Spitzenjuristen der Republik sind, was zutrifft, im Schnitt zu weiß, zu männlich und zu privilegiert aufgewachsen; kein Wunder bei einem Berufsstand, dessen erfolgreiche Exponenten in den Staatsexamensprüfungen ihr Selbstbild reproduzieren. Aber auch diese Kritik leidet darunter, dass sie ihre Monita nur als externe Erwartungen an ein funktionierendes System formulieren konnte. Wahrscheinlich sortiert das Ausbildungssystem an allen Ecken und Enden potentiell fähige Juristen und noch mehr Juristinnen ohne Not aus; aber welche Rolle spielte das, solange am Ende genug fähige Juristensöhne übrig blieben, um die gut bezahlten Stellen ihrer Väter zu übernehmen?
Die Zeiten sind vorbei. Der Reformdruck ist nunmehr ein anderer; denn er wird nicht länger von außen an das System herangetragen, sondern folgt aus dessen eigener Logik. Diesen Ernst der neuen Lage hat der Berufsstand noch nicht erkannt. Ein Indiz dafür ist ein eben veröffentlichter Beitrag des wissenschaftlichen Mitarbeiters Erfan Khorasani-Nejad, erschienen in einer verbreiteten Ausbildungszeitschrift, der Hilfestellungen für ein gelungenes Studium geben möchte („Von der Arbeitsmoral bis zum Meinungsstreit: ein Wegweiser durch das Studium – Teil 1“, in: „Zeitschrift für das Juristische Studium“, 19. Jg., 2026, H. 4). Der Text ist die unfreiwillige Parodie seines Genres zu einem Zeitpunkt, da dieses Genre sich überlebt hat, und deshalb paradigmatisch. Ablesen kann man an ihm, wie strebsame Akteure eines kollabierenden Systems auf eine latente Verunsicherung reagieren, die sie nicht lokalisieren können: nämlich durch eine Radikalisierung des moralisierenden Tonfalls, der die allgemeine Hilflosigkeit überspielen soll.
Der Jurist als Mensch mit Augenmaß
Was zunächst die Hilflosigkeit angeht, so zeigt sich diese am einigermaßen verzweifelten Versuch, ewige Topoi noch einmal aufzurufen; diesmal aber „richtig“, konzentriert auf „das Wesentliche“. Einerseits müsse der Juristennachwuchs endlich methodisches Handwerkszeug lernen, um feingliedrige Rechtsprobleme mit chirurgischer Präzision sezieren zu können. Andererseits scheint das ohnehin relativ wertlos, weil der Jurist vor allem „als Mensch“ reifen müsse, um mit Augenmaß und praktischer Urteilskraft Gerechtigkeit walten zu lassen, wo Paragraphenschubser nur höchste Ungerechtigkeiten produzierten. Und jetzt? Beides steht schon überall; unklar, was das nochmalige Aufrufen nutzen sollte.
Diese gut gemeinten, kaum guten Hilfestellungen werden unversehens überholt von einem dringlichen Distinktionsbedürfnis. Zum Ausdruck kommt es schon in einer Sprache, die Pretiosität für Eleganz hält. Mit Bildungshuberei wird ein gehaltloses Zitat ans nächste gereiht: Aristoteles, Friedrich der Große, Kant, Goethe und so fort ergeben eine Kaskade launiger Sentenzen. Es wäre leicht, sich über das peinliche Namedropping zu amüsieren. Doch verkennte der Spott die soziale Funktion dieses Motivs: die Anbiederung beim gleichfalls nur halbgebildeten Juristenstand der vorangehenden Generation, deren Angehörige zwar eifrig nicken, wenn Savigny beschworen wird, selbigen in der großen Mehrheit aber ebenfalls nie gelesen haben.
So verständlich diese Anbiederungsmanöver sozialpsychologisch sein mögen, so ärgerlich ist doch, dass sie augenscheinlich nur auf Kosten von Schwächeren zu haben sind. Teil der habituellen Nachahmung ist ein irritierendes Ausmaß an Häme, das über die Adressaten der wohlgemeinten Ratschläge ausgekippt wird. „Die Lage ist dramatisch.“ Die Studenten seien zu arbeitsscheu, zu ungebildet, zu wenig lebenserfahren und so weiter. Solche Ressentiments helfen niemandem, vielleicht noch nicht einmal dem Autor, der sich brav zu den Kulturpessimisten gesellt, aus deren Reihen in jüngerer Vergangenheit über die „Generation akadämlich“ gelästert und ein juristischer Bachelorabschluss als „Jodeldiplom“ für „Loser“ abgestempelt wurde. Nach oben buckeln, nach unten treten: Lösungen sind hier nicht zu erwarten.
Das Staatsexamen wird absolut gesetzt
Da kommt der 75. Deutsche Juristentag, die neueste Ausgabe der zweijährlich stattfindenden Generalversammlung des Berufsstands, gerade rechtzeitig. „Juristische Ausbildung der Zukunft – Welche Reformen empfehlen sich?“, lautet eine der vom 16. September an in Erfurt zu erörternden Fragen, die zu Handlungsempfehlungen für die Politik verdichtet werden sollen. Als Diskussionsgrundlage ist das Gutachten von Julian Krüper, einem der wenigen rechtsdidaktischen ausgewiesenen Hochschullehrer, vorab publiziert worden. Krüper stellt der gegenwärtigen Diskussion eine verheerende Diagnose: Sie sei gekennzeichnet durch eine Verwaltungslogik, die das Paradigma des Staatsexamens absolut setze und die Juristenausbildung systematisch entpolitisiere. Über die Frage, zu welchem Ende man Juristen eigentlich ausbilde, werde deshalb gar nicht gesprochen; dabei wäre gerade das nötiger denn je.
Damit sind die Pathologien des Diskurses akkurat verzeichnet, und zwar bis hin zu dem Satz, auf den man sich bisher noch immer einigen konnte: „Defizitär ist immer nur der Student, nie seine Ausbildung.“ Inhaltlich und auch im Duktus vollzieht das Gutachten sodann aber eine bemerkenswerte Wende. Im scharfen Gegensatz zur analytischen Schablone stehen die Reformideen, die Krüper anbietet: wolkige Forderungen nach KI-Kompetenz und einer Vergegenwärtigung der „Wertbindung des Rechts“ einerseits, kleinteilige Vorschläge zur didaktischen Weiterbildung des Hochschulpersonals und zur Reform des Curriculums andererseits; dazu allerlei Gremien und Kommissionen, die „Kooperation“ und „Reflexion“ zwischen den Akteuren fördern sollen.
Diese Überlegungen eint, dass sie der eben noch gerügten Verwaltungslogik verpflichtet bleiben. Das nimmt nicht wunder beim angesetzten Format. Referieren werden zum Thema in Erfurt: Hochschullehrer, Gerichtspräsidenten, Rechtsanwälte und eine Studentin. Eine politische Lösung steht nicht zur Debatte; stattdessen wird am Ende ein Kompromiss zwischen den Beteiligten herauskommen. Will heißen: eine Fortsetzung der Ausbildungsreform im Modus der Verwaltung, die alle Akteure anhören und ihre Interessen in einen schonenden Ausgleich bringen muss. Wenn Krüpers Diagnose stimmt, können das nur lebensrettende Sofortmaßnahmen aus dem Innenraum eines im Scheitern begriffenen Systems sein.
