
Der Rechtsstreit währt schon länger: Der Gesundheitskonzern Agaplesion sieht sich im Wettstreit mit dem städtischen Klinikum Höchst benachteiligt, weil die Stadt Frankfurt dessen Defizite in Millionenhöhe seit Jahren ausgleicht. Der in ganz Deutschland tätige Konzern kritisiert an vielen Standorten den ungleichen Wettbewerb mit kommunalen Häusern. Aber er hat Frankfurt als Klageort gewählt, weil hier das Markus- und das Bethanien-Krankenhaus, die beide zu Agaplesion gehören, in Bettenzahl und den Behandlungsoptionen mit dem Klinikum Höchst vergleichbar sind.
Vor dem Verwaltungsgericht wollte der Kläger feststellen lassen, dass Subventionen der Stadt Frankfurt in den Jahren 2023 und 2024 in Höhe von rund 50 Millionen rechtswidrig waren.
Gericht stellt „überragendes Gemeinwohlinteresse“ fest
Das Gericht wies die Klage am Donnerstag ab. Das Klinikum Höchst sichere laut dem Hessischen Krankenhausplan zusammen mit den anderen Kliniken die „bedarfsgerechte Versorgung der Frankfurter Bevölkerung“. Seinen Erhalt zu sichern, sei demnach angemessen, auch die Höhe der Zuschüsse, die sich in den beiden Jahren auf rund 50 Millionen Euro beliefen, seien angemessen. Es handele sich bei diesem Sicherstellungsauftrag um ein „überragendes Gemeinwohlinteresse“.
Dass die Vertreter von Agaplesion dennoch teilzufrieden aus dem Gerichtssaal gingen, hatte mit den weiteren Erläuterungen zu tun: Das Gericht hat erstmals in seinem Urteil anerkannt, dass Krankenhäuser, die wie Agaplesion nicht in öffentlicher Hand sind, im Wettbewerb durch die städtische Subventionierung „erheblich beeinträchtigt“ werden. Bislang hatten andere Instanzen teils mit formaljuristischen Begründungen eine solche Einschätzung vermieden.
Agaplesion will in Berufung gehen
Agaplesion kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. Denn das Gerichtsverfahren hat für den Konzern angesichts der angespannten Lage im Krankenhauswesen eine besondere Bedeutung. Die Bundesregierung gebe mit ihren Reformgesetzen im Gesundheitswesen einen Sparkurs vor, der insbesondere kleinere Kliniken absehbar unrentabel machen werde. Zahlreiche Schließungen könnten die Folge sein, und davon wären voraussichtlich die frei-gemeinnützigen Kliniken am meisten betroffen.
Der Krankenhausplan des Landes Hessen, der vom Richter ebenfalls mehrfach als Grundlage dafür herangezogen wurde, welche Kliniken für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung unverzichtbar seien, enthalte auch die Kliniken des Agaplesionkonzerns. Auch die Vielfalt verschiedener Träger, also private, kirchliche oder gemeinnützige, neben der öffentlichen Hand, sei laut Krankenhausplan zu berücksichtigen, so sehe es das Gesetz vor, argumentiert der Anwalt des Agaplesionkonzerns.
„Die Begründung des Gerichts zeigt, dass unser Einsatz für die Trägerpluralität rechtlich berechtigt ist“, sagt Markus Horneber, Vorstandsvorsitzender des Agaplesionkonzerns. „Sie ist für alle frei-gemeinnützigen Träger und deren Mitarbeiter ein deutliches Zeichen. Die einseitige steuerliche Subventionierung kommunaler Kliniken beeinträchtigt die Wettbewerbsbedingungen anderer Einrichtungen.“ Die Trägervielfalt in Deutschland sichere die hohe Qualität der Versorgung, so Horneber weiter.
Die Einschätzung der Stadt Frankfurt sieht indes etwas anders aus. Sie begrüßt in einer Mitteilung die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Damit sei klargestellt, dass die in städtischen Haushalten gewährten Zahlungen an das Klinikum Höchst rechtmäßig waren. „Das Gericht ist dabei insbesondere unserer Einschätzung gefolgt, dass der städtische Auftrag zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, angemessenen und bedarfsgerechten Versorgung der Patientinnen und Patienten im Frankfurter Westen eine solche Zuwendung rechtfertigt“, so ein Sprecher. Das Gericht habe dabei nicht nur die Vereinbarkeit mit den Grundrechten von Konkurrenzunternehmen, sondern gerade auch mit EU-Wettbewerbs- und Beihilferecht bestätigt.
