
Digitalunternehmen sollen minderjährige Nutzer in der Europäischen Union künftig besser schützen. Ein „Kids Act“ genanntes Gesetzesvorhaben, das Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gemeinsam der Digitalkommissarin Henna Virkkunen am Donnerstag in Straßburg vorstellte, sieht vor, den Zugang zu sozialen Medien für Kinder unter 13 Jahren grundsätzlich zu verbieten. Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren sollen lediglich von den Eltern eingerichtete und überwachte Konten mit eingeschränkter Nutzungszeit nutzen können. Für 15 Jahre alte Jugendliche mit eigenem Konto sollen die Plattformen ihre Apps speziell gestalten, die Kommission verwendet hierfür die Formulierung „sicheres Design“.
Verbunden mit den Einschränkungen ist eine Beweisumkehr: Die Anbieter sollen künftig nachweisen, dass ihre Angebote für Minderjährige unschädlich sind. Dafür hatte die EU-Kommission bereits im vergangenen Jahr eine Liste mit Anforderungen definiert, die, so Virkkunen, „von den Unternehmen jedoch sehr langsam umgesetzt“ würden. Als Beispiel nannte sie, dass auf Künstlicher Intelligenz beruhende Chatbots nicht mehr so tun dürften, als seien sie ein Mensch.
Plattformbetreiber müssen sicheres Design garantieren
Die Plattformen sollen einen Plan vorlegen, wie sie die Vorgaben für das sichere Design einhalten. Ein unabhängiger Prüfer soll den Plan daraufhin prüfen und auch Vorschläge für Änderungen machen dürfen. „Wer sich nicht an die Regeln hält, bekommt keinen Zugang zu Minderjährigen“, sagte von der Leyen. Einen monetären Sanktionsmechanismus sieht der Kids Act bislang nicht vor. Allerdings könnten Verstöße gegen Auflagen der Kommission auch im Rahmen des bereits vor drei Jahren verabschiedeten Gesetzes über digitale Dienstleistungen (Digital Service Act) erfolgen. So hat die Kommission eigenen Angaben zufolge in der Vergangenheit bereits zehn Verfahren gegen Plattformen eingeleitet, unter anderem gegen Meta und Tiktok wegen des Verdachts auf „süchtig machende“ Designs.
Der digitale Jugendschutz soll nicht nur für soziale Medien, sondern auch für Anbieter Künstlicher Intelligenz gelten, sofern diese direkt mit dem Nutzer kommunizieren. Virkkunen gab zu, dass zu den Gefahren solcher Angebote noch wenig empirische Nachweise vorliegen, man folge dem Vorsorgeprinzip.
Altersverifizierung soll schon bald funktionieren
Die größte technische Hürde, eine sichere Altersverifikation, ist nach Ansicht der Kommission mittlerweile genommen. Tatsächlich gibt es einen technischen Rahmen für eine App, der von allen Mitgliedstaaten bis Ende des Jahres umgesetzt werden soll. Sie soll außer dem Alter keine weiteren persönlichen Daten übermitteln. Plattformanbieter sollen dazu verpflichtet werden, neue Konten stets mit einer Altersverifikation zu verbinden. Das Alter des Inhabers eines existierenden Kontos können die Unternehmen jedoch auch aufgrund vorliegender Daten, etwa jener der Kreditkarte, schätzen.
Der Ansatz der Europäischen Kommission unterscheidet sich deutlich von dem generellen Verbot sozialer Medien, wie ihn Australien erlassen hat. Dort können Jugendliche unter 16 Jahren generell keine Konten eröffnen. Eine Studie der zuständigen Behörde „eSafety“ hatte jedoch gezeigt, dass mehr als 80 Prozent der Zehn- bis Fünfzehnjährigen weiterhin mindestens ein Konto bei einer der großen Plattformen besitzen. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron war mit einem ähnlichen Ansatz im Sommer am Widerspruch des Verfassungsrats gescheitert, die Altersgrenze sollte 15 Jahre betragen. Man habe daraus gelernt, sagte von der Leyen. Der Kommissionsentwurf setze deshalb auf einen allmählichen Übergang zwischen vollständigem Verbot und uneingeschränkter Nutzung.
Die Kommissionspräsidentin machte deutlich, dass die Plattformanbieter über Altersverifikation und sicheres Design hinaus auch künftig dafür verantwortlich seien, welche Inhalte Kinder und Jugendliche angezeigt bekommen. „Wir lassen sie nicht vom Haken“, so von der Leyen.
Sowohl Meta als auch Tiktok wollten den Gesetzentwurf kurzfristig nicht kommentieren. Man brauche mehr Zeit für die Analyse, hieß es auf eine Anfrage der F.A.Z. hin.
In der Forschung herrscht große Uneinigkeit, ob ein striktes Verbot von sozialen Medien von einem bestimmten Alter an wirklich sinnvoll ist. Kritiker argumentieren, dass die Studienlage nicht eindeutig genug für ein Verbot und ein Verbot allein keine Lösung sei.
Kritik aus der Werbewirtschaft
Daran anknüpfend, kritisiert der Gesamtverband der Kommunikationsagenturen (GWA) den Gesetzentwurf der Kommission. „Kindern und Jugendlichen die sichere Nutzung von Social-Media- Plattformen zu ermöglichen ist essenziell, aber Verbote allein reichen dafür nicht aus“, teilte GWA-Vizepräsidentin Aissu Diallo der F.A.Z. mit. Bessere Medienkompetenz in den Schulen sei unabdingbar.
Die Belastung infolge eines möglichen Gesetzes sieht sie weniger bei Tiktok oder Meta: Es sei davon auszugehen, dass der technische und finanzielle Aufwand, den der EU Kids Act für die Tech-Konzerne nach sich ziehen würde, in jeglicher Form auf Werbetreibende umgelegt werden könnte. Kritisch sieht sie auch die technische Umsetzung: Der Entwurf der Kommission werfe dazu mehr Fragen auf, als er beantworte.
Hinsichtlich der Altersverifikation ist die Organisation der Werbungtreibenden im Markenverband (OWM) nicht auf eine bestimmte Technik festgelegt, sondern wünscht sich von der EU-Kommission eine möglichst zuverlässige Umsetzung: „Wenn ein Werbungtreibender eine Kampagne beispielsweise ausschließlich für Personen ab 16 oder 18 Jahren freigibt, muss die Plattform sicherstellen, dass diese Werbung nicht an jüngere Nutzerinnen und Nutzer ausgespielt wird“, sagt Susanne Kunz, OWM-Geschäftsführerin. Dafür brauche es funktionierende Altersverifikation, zuverlässige Aussteuerung und Transparenz gegenüber den Werbekunden.
Auch das Geschäft mit erwachsenen Nutzern dürfte für Digitalplattformen nicht einfacher werden. Für den Herbst kündigte von der Leyen ein Gesetz zur digitalen Fairness an. Es soll außerdem dafür sorgen, dass Angebote für alle Altersgruppen nicht suchtfördernd wirken.
