
Es sei der „wahrscheinlich umfangreichste Bericht, den wir je geschrieben haben“, sagt Julia Duchrow, die Generalsekretärin der deutschen Sektion von Amnesty International. 1149 Seiten hat die Analyse, die die Organisation am Mittwoch zum vierten Jahrestag des Todes der Iranerin Jina Mahsa Amini vorgelegt hat. Darin geht es um die blutige Niederschlagung der Frau-Leben-Freiheit-Bewegung von 2022. Amnesty International benennt 87 mutmaßliche Täter, darunter Kommandeure der Revolutionsgarde und der Polizei sowie Bezirksgouverneure. Dazu die Befehlsketten. Außerdem werden die Todesumstände von 377 Personen nachgezeichnet.
In jahrelanger Recherche hat die Organisation 270 Opfer, Angehörige, Mediziner und Zeugen befragt, Videomaterial ausgewertet und vertrauliche Dokumente des iranischen Regimes gesichtet. Etwa eines, in dem der Polizeikommandeur der Provinz Mazandaran den Befehl gibt, „ohne Gnade“ gegen Demonstranten „bis hin zum Tod“ vorzugehen. „Die Belege lassen keine Zweifel zu“, sagt Raha Bahreini, die den Bericht verfasst hat.
Mit der Recherche will Amnesty Druck auf Ermittlungsbehörden in westlichen Staaten aufbauen, um im Rahmen des Weltrechtsprinzips gegen die mutmaßlichen Täter vorzugehen. Der Vorwurf: Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Duchrow sieht vor allem die deutsche Justiz in der Pflicht, weil Dutzende Überlebende und Zeugen in Deutschland leben.
Da sich mutmaßlich aber keiner der Täter hierzulande aufhält, ginge es zunächst um ein sogenanntes Strukturermittlungsverfahren. Das hat das Ziel, Beweise zu sichern, Tatstrukturen zu rekonstruieren und mögliche Verantwortliche zu identifizieren. Nach dem Völkerstrafgesetzbuch wäre dafür der Generalbundesanwalt zuständig. Der hat in der Vergangenheit auch schon solche Verfahren eingeleitet, etwa im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.
In Schweden wurde ein Iraner nach dem Weltrechtsprinzip verurteilt
Unterstützt wird der Generalbundesanwalt dabei von der Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen beim Bundeskriminalamt. Wie das BKA auf F.A.Z.-Anfrage mitteilte, stehen die Ermittler dafür auch mit Nichtregierungsorganisationen in Kontakt, die als unabhängige Beobachter Beweise aus den Konfliktregionen sichern und dokumentieren. Auch Berichte von Amnesty International werden dem BKA zufolge bei der Bewertung völkerstrafrechtlicher Sachverhalte regelmäßig berücksichtigt. Ob im Zusammenhang mit der Niederschlagung der Proteste in Iran bereits Strukturermittlungsmaßnahmen eingeleitet wurden, wollten weder der Generalbundesanwalt noch das BKA auf F.A.Z.-Anfrage kommentieren.
Der Appell der Menschenrechtler geht an die Justiz einzelner Staaten, weil es höchst unwahrscheinlich ist, dass der UN-Sicherheitsrat den internationalen Strafgerichtshof mit der Lage in Iran befasst. Das wäre nötig, weil das Land das Römische Statut nicht unterzeichnet hat. Auf Grundlage des Weltrechtsprinzips wurde 2022 schon einmal ein Iraner wegen Menschenrechtsverletzungen in Europa vor Gericht gestellt. Ein schwedisches Gericht verurteilte Hamid Nouri zu lebenslanger Haft wegen Beteiligung an Massenhinrichtungen im Jahr 1988. Möglich war das nur, weil Exiliraner ihn unter dem Vorwand einer Luxusreise nach Stockholm lockten, wo er 2019 am Flughafen festgenommen wurde. Der mühsam erkämpfte Erfolg war von kurzer Dauer: Iran nutzte Geiseldiplomatie, um Nouri 2023 im Austausch gegen den schwedischen EU-Diplomaten Johan Floderus und einen weiteren Schweden freizupressen.
Dass sich so viele mutmaßliche Opfer und Zeugen in Deutschland befinden, liegt daran, dass die Ampelregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) laut Amnesty nach dem Beginn der Frau-Leben-Freiheit-Bewegung etwa 460 humanitäre Visa an Iraner erteilte. Solche Aufnahmen auf Basis von Paragraph 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes setzen ein „politisches Interesse der Bundesrepublik“ voraus. Die unter der Ampelregierung vereinbarten beschleunigten Verfahren für Aufnahmen aus Iran hat die aktuelle Regierung nicht weitergeführt. Das liegt wohl vor allem an der Haltung des Bundesinnenministeriums, das über solche Aufnahmen entscheidet.
Sechs der mutmaßlichen Täter wurden von Israel getötet
Dabei wurden bei der Niederschlagung der jüngsten Proteste im Januar 2026 weit mehr Demonstranten getötet als bei der Frau-Leben-Freiheit-Bewegung. Innerhalb von zwei Tagen waren es Tausende. Das Ausmaß sei „selbst für jene von uns, die seit Jahren Menschenrechtsverletzungen dokumentieren“, zuvor unvorstellbar gewesen, sagt Raha Bahreini. „Die Straflosigkeit und die Tatsache, dass sie für das frühere Vorgehen von 2019 und 2022 keinen Preis gezahlt haben, hat die Verantwortlichen ermutigt, die Repression noch mehr zu verstärken.“
Die Parallelen im Vorgehen der Regimekräfte sind unverkennbar. Direkte Schüsse in die Menschenmenge und auf fliehende Demonstranten, Einschüchterung der Angehörigen, Manipulation der Opferzahlen, Verweise auf die Beteiligung angeblicher „Terroristen“, massenhafte Festnahmen – und massive Gewaltanwendung schon zu Beginn der Proteste. So wurden 55 Prozent der dokumentierten Opfer von 2022 innerhalb der ersten zwei Wochen getötet. Allein am 30. September kamen in der mehrheitlich von Belutschen bewohnten Stadt Zahedan 87 Demonstranten um.
Offizielle Aussagen und durchgestochene Dokumente belegten, dass die Verantwortlichen das repressive Vorgehen von Anfang an „systematisch überwachten und planten“ und dies zwecks Einschüchterung auch öffentlich machten und „feierten“, heißt es in dem Bericht. Mindestens sechs der von Amnesty identifizierten mutmaßlich Verantwortlichen wurden in der Zwischenzeit durch israelische Luftangriffe getötet. Andere sind aufgestiegen – so wie der damalige Innenminister Ahmad Vahidi, der heute Oberbefehlshaber der Revolutionsgarde ist.
