
In wenigen Wochen könnte die AfD nach ihrem Wahlsieg in Sachsen-Anhalt eine Regierung anführen. Wenn es dazu kommt, dann stellt sie auch mit hoher Wahrscheinlichkeit den Innenminister, der Dienstherr über Polizei und Verfassungsschutz ist. Diese Aussicht treibt die Innenminister der anderen Bundesländer und die Sicherheitsbehörden um. Denn der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt hat die AfD dort als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft und beobachtet sie. Sensible Informationen zum Rechtsextremismus und zur AfD könnten dann der Partei zufließen. Das könnte auch Informanten und V-Leute betreffen, die der Verfassungsschutz in der AfD und der rechtsextremen Szene hat.
Zudem wird befürchtet, dass sensible Informationen über russische Spionage oder die Abwehr hybrider Angriffe durch Russland über eine AfD-Regierung in Magdeburg an Moskau weitergegeben werden könnten. Die Partei pflegt seit Jahren enge Kontakte zur russischen Führung, AfD-Politiker reisten immer wieder nach Russland und trafen dort russische Politiker und Diplomaten – auch nach dem Überfall auf die Ukraine 2022. Der Kreml wiederum unterstützt die AfD und weist seine Propaganda-Agenturen an, Kampagnen für sie in den sozialen Netzwerken zu orchestrieren. Putins Vertrauter Kirill Dmitrijew gratulierte der AfD zum „historischen Sieg“ in Sachsen-Anhalt.
Am 6. Oktober könnte es so weit sein
Im Kreis der Innenminister der Länder und in den Verfassungsschutzbehörden wird seit Monaten darüber beraten, wie auf diese Bedrohung der inneren und äußeren Sicherheit Deutschlands reagiert werden soll. Doch Beschlüsse dazu wurden bisher nicht gefasst. Dabei spielte auch eine Rolle, dass die Innenminister nicht den Eindruck erwecken wollten, ein Sieg der AfD bei der Wahl in Sachsen-Anhalt sei schon ausgemacht. Nun aber drängt die Zeit. Denn schon am 6. Oktober tritt der Landtag in Sachsen-Anhalt zusammen. Und nach der Verfassung könnte schon dann ein Ministerpräsident gewählt werden.
Die Innenminister haben sich, wie der F.A.Z. aus mehreren Quellen bestätigt wurde, am Dienstagnachmittag in einer Schaltkonferenz beraten, wie sie weiter vorgehen wollen. Zugleich trafen sich bis zum Freitag die Verfassungsschutzpräsidenten der Länder drei Tage lang in Köln. Zwar handelt es sich um ihre turnusgemäße Tagung. Doch auch hier spielte das Thema eine herausgehobene Rolle.
Nur noch 13 statt 16 Stimmen
Ein Schritt, die Sicherheitsstrukturen vor Schaden zu bewahren, könnte darin bestehen, eine seit mehr als 70 Jahre geltende Regel der Innenministerkonferenz (IMK) zu verändern. Seit ihrer Gründung im Jahre 1954 werden dort alle Beschlüsse einstimmig gefasst. Das galt als ungeschriebenes Prinzip, eine Geschäftsordnung besitzt die IMK nicht. Nun soll die Einstimmigkeit aufgehoben werden. Fortan könnte für Beschlüsse eine Mehrheit von 13 der 16 Stimmen ausreichen. Dann hätten ein, zwei oder auch drei AfD-Minister nicht die Möglichkeit, die Konferenz zu torpedieren.
Auf Anfrage der F.A.Z. wollten sich die Innenminister von Thüringen und Nordrhein-Westfalen, Georg Maier (SPD) und Herbert Reul (CDU), nicht zu der Zusammenkunft äußern. Auch aus anderen Bundesländern heißt es, es sei vereinbart worden, dass das einstweilen ausschließlich Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) als derzeitiger Vorsitzender des Gremiums tun solle. Der weist allgemein darauf hin, dass die IMK immer betont habe, sie sei vorbereitet, um die Handlungsfähigkeit und Integrität der gemeinsamen Sicherheitsstrukturen in Deutschland jederzeit sicherzustellen. Und eben das tue man jetzt.
Vom Informationsaustausch kappen
Einen Beschluss fassten die Minister am Dienstag jedoch noch nicht, darauf weisen mehrere Gesprächspartner der F.A.Z. ausdrücklich hin. Die Debatte sei offen gewesen, zahlreiche Fragen seien noch zu klären. Zugleich bestätigten sie, dass sich die Schaltkonferenz im Wesentlichen um vier Punkte drehte, über die am Mittwoch die „Bild“-Zeitung berichtete.
Demnach wird erstens erwogen, die neue AfD-Fraktion ins Visier zu nehmen – sie besteht zu weiten Teil aus Rechtsextremisten und Russland-Sympathisanten. Zweitens könnte Sachsen-Anhalt bei Erkenntnissen mit Bezug zum Rechtsextremismus sowie zu Russland vom bisher üblichen automatischen Informationsaustausch im Kreis der Verfassungsbehörden von Bund und Ländern ausgeschlossen werden. Das gelte etwa, wenn es um Russland gehe, für hybride Angriffen wie jüngst am Flughafen Leipzig/Halle oder zu Desinformations- und Hackerattacken.
Eine dritte Maßnahme könnte daraus folgend sein, den Zugriff auf das nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS) für Sachsen-Anhalt einzuschränken. Dass viertens das erwähnte Einstimmigkeitsprinzip für Beschlüsse der IMK zu sicherheitsrelevanten Themen fällt, gilt dem Vernehmen nach als ausgemacht.
Die Gefahr der „schwarzen Flecken“
Zu anderen Punkten besteht nach Informationen der F.A.Z. dagegen noch Klärungsbedarf, den vor allem unionsgeführte Länder als durchaus erheblich einschätzen. Damit müssten sich deshalb nun die Fachleute befassen. Dann werde es zu diesen Punkten einen Beschluss geben – oder auch nicht, so heißt es.
Zwar könne man nicht zulassen, dass eine AfD-geführte Regierung an sensible Informationen komme und sie dann direkt nach Russland weiterleite. Denn dadurch würden hierzulande Politiker, Nachrichtendienstmitarbeiter oder russische Exilanten gefährdet. Zugleich aber gelte es, das Vorgehen und seine Auswirkungen genau abzuwägen.
Im Kreis der IMK gibt es Minister, die befürchten, es könnten „schwarze Flecken“ auf der Sicherheitslandkarte Deutschlands entstehen. Schneide man Sachsen-Anhalt und weitere in Zukunft möglicherweise AfD-geführte Länder vom Austausch ab, erhielten der Bund und die anderen Länder von dort im Gegenzug keine Informationen. Auch vor diesem Hintergrund sei es gut, besser drei- oder viermal nachzudenken, sagte ein mit der Sache vertrauter Fachmann der F.A.Z. Rechtzeitig vor einer möglichen Wahl von Ulrich Siegmund (AfD) zum Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt werde die IMK aber einen Beschluss gefasst haben.
