Eine Aktionärsvereinigung klagt gegen den Prothesenhersteller Ottobock. Die Deutsche Schutzvereinigung fürWertpapierbesitz kritisiert die Darstellung des Russlandgeschäfts in einem Wertpapierprospekt des Unternehmens aus dem südniedersächsischem Duderstadt, wie die Vereinigung mitteilte. Laut dem Landgericht Göttingen wird derzeit geprüft, welches Gericht für die Klage zuständig ist. Der Verein teilte mit, die sogenannte Prospekthaftungsklage über ein Mitglied zu führen.
Es stelle «sich die Frage, ob die Darstellung des Russlandgeschäfts im Prospekt in ihrer Gesamtheit ein hinreichend vollständiges Bild vermittelte», teilte die Aktionärsvereinigung mit. Die Klage solle Klarheit bringen. Der Verein verweist unter anderem auf die staatlichen Beschaffungsstrukturen in Russland sowie die Rolle des russischen Sozialversicherungsfonds.
Hintergrund dürfte sein, dass Ottobock immer wieder betont, kein Geschäft mit dem russischen Militär zu machen. Auch dieser Aspekt wird in einer Mitteilung der Aktionärsvereinigung erwähnt.
Ottobock weist Vorwürfe zurück
Ottobock teilte mit, dass die Klageschrift bisher nicht vorliege. In einer Mitteilung bekräftigte das Unternehmen aber «ohne Einschränkungen die Integrität» seines Wertpapierprospektes sowie aller weiteren Kapitalmarktveröffentlichungen. Der Prospekt sei im Oktober von der Finanzaufsichtsbehörde Bafin gebilligt worden.
Ottobock ging Anfang Oktober 2025 an die Börse. Seitdem hatte es immer wieder Kritik an dem Wertpapierprospekt sowie dem Russlandgeschäft gegeben. Das hatte auch den Aktienkurs gedrückt. Ottobock wies die Vorwürfe stets zurück.
Bei der Vorstellung der Halbjahreszahlen hatte das Unternehmen über eine verstärkte Nachfrage aus Russland und der Ukraine berichtet. Das Geschäft mache allerdings nur einen geringen Teil des gesamten Europa-Geschäfts aus, sagte Ottobock-Chef Oliver Jakobi.
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