
Die Frühstartrente löst weniger politische Emotionen aus als die abschlagsfreie Frührente, deren Abschaffung die Bundesregierung plant. Aber dieser neue staatlich finanzierte Rentenbaustein für Kinder dient dem Ziel, die Alterssicherung in Deutschland auf ein insgesamt stabileres Fundament zu stellen. Ein beliebter Einwand gegen Änderungen an der gesetzlichen Rente lautet bisher: Zu wenige Versicherte hätten nebenher private Vorsorge betrieben, um Reformen verkraften zu können. Das am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz zur Einführung der Frühstartrente soll das für die Zukunft ändern.
Frühstartrente – was soll das sein?
Der Begriff stammt aus den Programmen von CDU und CSU. Die Grundidee: Alle jungen Menschen sollen schon zum Einstieg ins Berufsleben ein Depot für eine private Altersvorsorge haben, auf dem sie dann aus ihrem eigenen Einkommen unkompliziert für eine Zusatzrente sparen können. Und als Anstoß dazu bietet der Staat unter dem Namen „Frühstartrente“ eine Anschubfinanzierung, die schon im Kindesalter beginnt. Für jedes Kind im Alter zwischen sechs und 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland will die Regierung daher künftig zehn Euro je Monat für eine solche Zusatzvorsorge zahlen – und zwar in ein individuelles Vorsorgedepot, das die Eltern genau für diesen Zweck bei einem Finanzinstitut einrichten.
Gibt es das Geld etwa nur für Kinder, deren Eltern ein Depot einrichten?
Nein. Zwar soll es der Normalfall sein, dass die Eltern für ihr Kind ein solches Depot einrichten, in das der Staat dann die zehn Euro jeden Monat einzahlt. Aber Kinder sollen nicht leer ausgehen, wenn sich ihre Eltern nicht kümmern. Für diesen Fall sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Staat das ihnen zustehende Geld verwaltet. Richten die Eltern später noch ein Depot ein oder kümmern sich die Begünstigten mit 18 Jahren selbst darum, wird der ihnen zustehende Betrag auf das neue individuelle Depot übertragen.
Wann geht es los, wann fließt das erste Geld?
Die Einführung soll schrittweise laufen: Als Erste erhalten Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 rückwirkend für 2026 das Geld. Im kommenden Jahr ist dann auch der Jahrgang 2021 an der Reihe. Bis alle Sechs- bis Achtzehnjährigen die Frühstartrente erhalten, dauert es also insgesamt zwölf Jahre.
Wie teuer ist die Frühstartrente für den Bundeshaushalt?
Verglichen mit anderen Rentenausgaben sind die Kosten überschaubar. Überschlägig geht die Rechnung so: Ein Geburtsjahrgang sind rund 650.000 Kinder. Und die Frühstartrente summiert sich auf jährlich 120 Euro je Kind. Das macht, je Geburtsjahrgang, knapp 80 Millionen Euro pro Jahr. Wenn später zwölf Geburtsjahrgänge gleichzeitig Frühstartrente erhalten, macht dies rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Zum Vergleich: Die Ausgaben für gesetzliche Renten summierten sich zuletzt auf 380 Milliarden Euro pro Jahr.
Wie viel Geld im Alter bringt die Frühstartrente denn?
Der Zuschuss allein macht nicht reich. Aber über die lange Spardauer bis zur Rente kommen, dank Zins und Zinseszins, doch ansehnliche Beträge heraus – sogar wenn die Begünstigten keinen einzigen Cent selbst dazutun: Die staatlichen Einzahlungen von zehn Euro je Monat summieren sich bis zum 18. Lebensjahr auf 1440 Euro. Eine Beispielrechnung des Bundesfinanzministeriums unterstellt für die Kapitalanlage eine jährliche Rendite von sieben Prozent. Dann werden daraus bis zum Alter von 65 Jahren rund 53.000 Euro. Eine Renditegarantie gibt es natürlich nicht. Aber so ein Betrag ist, je nach konkreten Modalitäten, für eine Monatsrente in der Größenordnung von 200 bis 300 Euro gut.
Soll die Frühstartrente etwa eigenes Vorsorgesparen ersetzen?
Nein, im Gegenteil. Sie soll ein Anstoß sein, selbst mehr zu tun. Und natürlich kann weit mehr herauskommen, wenn man die Vorsorge im Berufsleben mit eigenen Sparbeiträgen fortführt. Außerdem ist vorgesehen, dass das Ansparen der Frühstartrente schon in Kinder- und Jugendtagen durch eigene Beiträge etwa der Eltern ergänzt werden kann. Dies soll den Plänen zufolge bis zu einer Höhe von 6840 Euro pro Jahr möglich sein, ohne den Steuervorteil der Frühstartrente zu gefährden. Dieser besteht darin, dass Kapitalerträge bis zur Rentenphase steuerfrei bleiben. Die Beispielrechnung des Ministeriums zeigt auch den Fall, dass Eltern die staatlichen zehn Euro jeden Monat um weitere 50 Euro aufstocken. Dann winkt selbst ohne weitere Vorsorge nach dem 18. Lebensjahr ein Depotwert von mehr als 300.000 Euro zu Rentenbeginn. Damit ließe sich schon eine Monatsrente in der Größenordnung von 1500 Euro erreichen.
Wie verhält sich diese Vorsorge zur gesetzlichen Rente?
Die beitragsfinanzierte Rente der Sozialversicherung allein erfüllt schon seit 2001 nicht mehr den Zweck, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Das geht nur im Zusammenspiel mit ergänzender Privatvorsorge, wozu die Frühstartrente einen Beitrag leisten soll. Wer 45 Jahre lang stets zum Durchschnittslohn gearbeitet und Rentenbeiträge gezahlt hat, kommt heute auf eine gesetzliche Monatsrente von gut 1900 Euro. Die nötige Zusatzvorsorge wird aber auch durch die staatlich geförderte private Altersvorsorge (früher „Riester-Rente“) unterstützt. Die Frühstartrente für Kinder lässt sich in ein Depot überführen, in dem Sparer für weitere eigene Vorsorgebeiträge auch diese Förderung nutzen können.
Wie passt die Frühstartrente zur geplanten großen Rentenreform?
Nach der Reform der geförderten Privatvorsorge und der nun vom Kabinett beschlossenen Frühstartrente ist mit dem seit Ende Juni vorliegenden Konzept der Rentenkommission ein dritter großer Schritt geplant, um die Zusatzvorsorge zu stärken: die neue, obligatorische Kapitalrente. Dieses Konzept sieht vor, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber künftig neben dem gewohnten Beitrag zur gesetzlichen Rente einen Zusatzbeitrag von zwei Prozent des Bruttolohns dafür zahlen. Dieses Geld, für das ein individuelles Vorsorgekonto geführt wird, soll dann von einem öffentlich-rechtlichen Fonds oder wahlweise auch privaten Anbietern verwaltet und vermehrt werden, bis es im Alter abgerufen wird. Zwei Prozent vom Brutto entsprechen für einen Durchschnittsverdiener rund 90 Euro im Monat.
In welche Art von Kapitalanlage soll die Frühstartrente fließen?
Die Grundregeln entsprechen den Vorgaben für die geförderte Privatvorsorge, deren Reform die Koalition im Mai beschlossen hat. Das Geld soll in sogenannten Standardprodukten angelegt werden, die eigens für die geförderte Vorsorge zertifiziert sind. Zugunsten von Renditechancen garantieren diese Produkte zwar nicht den Erhalt des angelegten Kapitals, sie bewegen sich mit ihrem Risikoprofil aber in einem auch für ungeübte Anleger geeigneten Bereich. Für zertifizierte Produkte gilt ein Kostendeckel von maximal einem Prozent des Kapitals. Gesonderte einmalige Abschluss- und Vertriebskosten dürfen die Anbieter nicht erheben, heißt es im Gesetzentwurf.
Was genau passiert mit dem Geld für Kinder, deren Eltern sich nicht kümmern?
Dies ist ein eigenes umstrittenes Thema. Vertreter der Finanzwirtschaft kritisieren, dass die Regierung nicht für jedes Kind ein individuelles Depot einrichten will. In Israel etwa wird dies in einem ähnlichen Vorsorgemodell so praktiziert. Die Bundesregierung will das nicht abgerufene Geld hingegen in einem neuen staatlichen Sondervermögen sammeln und dort „kollektiv“ verwalten. Wer sich später meldet, um ein individuelles Depot einzurichten, soll den ihm zuzurechnenden Anteil dorthin überwiesen bekommen. Für die Verwaltung des Kollektivvermögens sieht der Gesetzentwurf die Bundesbank vor. Dies kam insofern überraschend, als für die geplante neue Kapitalrente im Konzept der Rentenkommission bisher vor allem der öffentlich-rechtliche Kernenergie-Altlastenfonds Kenfo im politischen Blickfeld stand.
