
Frank S. sieht ganz klein aus, wie er da sitzt im Glaskasten vor Gericht. In den 20 Minuten, in denen ein Staatsanwalt die Vorwürfe gegen ihn verliest und S. wieder und wieder zitiert, mit Worten wie „Ich bin so geil“ oder „Lass dich ficken, du Sau“ oder „So bist du schön zu ficken“, wirkt der 68 Jahre alte Elektriker immer kleiner. Seine Schultern hängen, er trägt ein dunkelblaues Poloshirt, eine Brille mit schmalem Rand, er hat graue Haare und eine Frisur wie Joachim Löw.
In dem Prozess gegen Frank S. am Landgericht Berlin, der seit diesem Donnerstag läuft, geht es nicht nur darum, wie S. redet, wenn er seine sexuellen Vorlieben auslebt. Es geht um das, was er dabei tat: S. sprach so zu mindestens 14 Frauen, während diese Frauen ohne Regung teils schnarchend auf seinem Bett lagen, mutmaßlich bewusstlos durch sedierende Medikamente. Er filmte, wie er diese Frauen vergewaltigte, teils mit seinem Handy, teils mit Kameras, die in seinem Schlafzimmer installiert waren. Er filmte ihren Intimbereich, in Nahaufnahme, er drang in sie ein; mit seinen Fingern, mit seinem Geschlechtsteil, er ejakulierte in ihre Gesichter.
Frank S. hörte auch dann nicht auf, so schildert es die Anklage, wenn diese Frauen versuchten, sich in ihrem sedierten Zustand doch zu wehren: Eine Frau hob etwa die Arme, eine legte ihre Hand auf ihren Intimbereich, eine murmelte „Raus“, eine „Bitte, bitte nicht, ich kann nicht mehr“, eine sagte „Ich bin doch gar nicht wach“. Frank S. hörte auch nicht auf, als eine Frau „Nee, nee, nee“ murmelte, sich erbrach, wimmerte, hustete. Er machte weiter Aufnahmen von ihr, er drang wieder in sie ein, er sagte „Nur einmal kurz“ und „setzte die Penetration fort“, wie es die Staatsanwaltschaft formuliert.
Ermittler gehen von bis zu 58 Opfern aus
Einen Prozess gegen einen Serienvergewaltiger in dieser Dimension hat selbst das Landgericht Berlin noch nicht erlebt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Frank S. insgesamt 58 Frauen so behandelt haben könnte, die Ermittlungen in Dutzenden Fällen dauern an. 36 mutmaßliche Vergewaltigungen einer weiteren Frau stammen aus den Jahren 2010 bis 2014 und gelten als verjährt. Die nun angeklagten 22 Taten – manche Frauen soll er mehrmals vergewaltigt haben – soll S. zwischen 2016 und 2022 begangen haben.
S. soll die Frauen, die zum Tatzeitpunkt zwischen 50 und 60 Jahre alt waren, über Onlinedating-Plattformen kennengelernt haben. Alle haben laut den Anklägern erst im Zuge ihrer Vernehmungen bei der Polizei von den Taten erfahren. Sie seien ohne ihre Kenntnis betäubt und gefilmt worden, so die Staatsanwaltschaft, er habe „die Hilflosigkeit einer Person unbefugt hergestellt“. Die Mischung mancher Substanzen mit Alkohol sei lebensbedrohlich gewesen, „was er billigend in Kauf nahm“.
Frank S. lässt über seinen Anwalt an diesem ersten Prozesstag nur drei nüchterne Sätze verbreiten. Alle Vergewaltigungen gibt er zu: „Die Tatbeschreibungen sind zutreffend.“ Dass er den Frauen sedierende Substanzen verabreicht haben soll, dazu werde er sich „heute noch nicht, sondern zu einem späteren Zeitpunkt erklären“. Auch Fragen zu seinen wenigen Worten wolle er zunächst nicht beantworten.
Videos der Taten teilte er auf Telegram und Pornoseiten
Die Ermittler waren nach Hinweisen von NDR-Journalistinnen zu einem inzwischen verstorbenen anderen Mann aus Niedersachsen auf den jetzt in Berlin angeklagten Frank S. gestoßen. Er soll sich mit anderen Nutzern auf öffentlichen Pornoseiten und Plattformen wie Telegram über die Taten ausgetauscht und Videos davon verschickt oder hochgeladen haben. Den Mann aus Niedersachsen etwa soll S. nach sedierenden Präparaten gefragt haben, er würde eine Frau „auch mal gerne in den Arsch ficken“. Vom Provider einer Website erhielten die Beamten eine E-Mail-Adresse, mit der sie S. ausfindig machten.
Seine Wohnung durchsuchte die Polizei zweimal, im März 2025 und im März 2026. Sie stellten mehrere Festplatten und Handys sicher. Ein Polizist schildert an diesem Donnerstag vor Gericht, S. habe für seine Aufnahmen digitale Ordner angelegt, betitelt mit Vorname und Ort der Frauen. Die Beamten entdeckten bei S. zu Hause auch mehrere Kartons mit Medikamenten, Spritzen und Kanülen. S. habe auf Nachfrage der Beamten gesagt, er sei früher Rettungssanitäter gewesen. Auf ein Schlafmittel angesprochen soll S. gesagt haben, er leide unter Schlafstörungen. Nach der zweiten Durchsuchung nahmen die Beamten ihn fest, seither sitzt er in Untersuchungshaft.
In dem Prozess treten vier der Frauen als Nebenklägerinnen auf, an diesem Tag waren nur ihre anwaltlichen Vertreter anwesend. Die Frauen sollen im Laufe des Prozesses auch als Zeuginnen gehört werden, aller Voraussicht nach aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Der Angeklagte handelte wie viele andere Männer
Auch wenn der Fall Frank S. groß ist – der Angeklagte handelte ähnlich wie viele, viele andere Männer, die finden: Frauen sind dazu da, um sie zu vergewaltigen, während sie komatös und wehrlos daliegen, immer wieder, um sie dabei zu filmen, immer wieder, und um in Chats über sie mit Gleichgesinnten zu sprechen wie über wertlose Gegenstände, die man verabscheut.
Da ist etwa der 39 Jahre alte Betriebswirt Marvin S., schon zweimal in Berlin wegen Vergewaltigung verurteilt, eine dritte Anklage wegen weiterer Fälle wurde jüngst erhoben. Da sind Dapeng Z., Tong Z., Zhiting S. und Zhongyi J., alle erstinstanzlich verurteilt und einst Teil einer Telegram-Gruppe, die sich darüber austauschten, wie man es denn so anstellt, das Betäuben und das Vergewaltigen von Bekanntschaften, Partnerinnen, Arbeitskolleginnen und Nachbarinnen.
Da ist ein 42 Jahre alter verurteilter Österreicher, der seine Ehefrau über 15 Jahre hinweg sediert und vergewaltigt haben soll. Da ist der inzwischen verstorbene Mann aus Niedersachsen, der die Ermittler zu S. brachte, der seine Ehefrau 18 Jahre lang betäubt und vergewaltigt hat. Da ist ein 61 Jahre alter Mann, der in Aachen verurteilt wurde, weil er seine Ehefrau betäubt und vergewaltigt hat. Auch in Mannheim, Landau und Siegen kamen Ehemänner wegen Taten an ihren Ehefrauen vor Gericht, in Stuttgart wurde Ende Juli ein Mann zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Die Männer merken: Ihnen passiert nichts
Fachleute sagen: Solche Männer fühlen sich teilweise über Jahrzehnte sicher, in dem, was sie tun – gerade, weil sie immer weitergehen, ihre Taten filmen und die Videos in Chats mit teils Zehntausenden Personen und auf Pornoseiten öffentlich machen. Werden die Behörden lange nicht auf die Täter aufmerksam, lernen sie: Es passiert mir nichts. Gleichzeitig bestärken sich die Nutzer auf den Plattformen gegenseitig, ihre Taten erscheinen ihnen zunehmend normal.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Staatsanwaltschaft bei einem Großteil der mutmaßlichen Taten die Ermittlungen einstellen muss, wie jetzt bei Frank S. Eine Vergewaltigung kann schon nach fünf Jahren verjähren. Wendet der Täter etwa zusätzlich Gewalt an, gelten 20 Jahre. Laut Staatsanwaltschaft fehlten bei den verjährten Taten im Fall Frank S. die Beweise für „eine Substanzvergabe“, die als Gewalt zu werten wäre.
Für die Opfer kann das zu schwer nachvollziehbaren Entscheidungen führen. Der „Spiegel“ berichtete im Mai über den Fall der Hamburgerin Claudia Wuttke, ihr früherer Partner soll sie 67 Mal vergewaltigt, betäubt und gefilmt haben. Aber die Ermittlungen zu 65 der mutmaßlichen Taten stellte die Staatsanwaltschaft ein, weil aus ihrer Sicht die Taten verjährt waren. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich Mitte Juni dafür ausgesprochen, die Verjährungsfristen bei Vergewaltigungen zu verlängern.
Wie lange sich die zahlreichen mutmaßlichen Täter im Netz sicher fühlen können, ist ungewiss. Das Bundeskriminalamt, die Länderpolizeien und Europol arbeiten seit dem Frühjahr im „Projekt Medusa“ zusammen. Ende Juni gelang es ihnen, bei einer mehrtägigen Operation 156 Opfer und Täter ausfindig zu machen, 274 neue Ermittlungsansätze soll es nun geben.
