
Der 25 Jahre alte Afghane Farhad N. ist am Donnerstag wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in 23 Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung und eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem stellte der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München die besondere Schwere der Schuld fest.
Der Angeklagte habe als Reaktion auf die Situation in islamischen Ländern willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland angreifen und töten wollen, begründete der Vorsitzende Richter sein Urteil. „Damit wollte der Angeklagte eine gottgefällige Tat begehen und sich gegenüber Allah, sich selbst und gegenüber seiner Familie als guter Muslim beweisen.“
Beide wurden bei dem Aufprall durch die Luft geschleudert und prallten auf der Straße auf. Ärzte kämpften verzweifelt um ihr Leben, doch sie erlagen zwei Tage später ihren schweren Verletzungen im Krankenhaus. Zudem wurde bei dem Anschlag eine Vielzahl von Menschen zum Teil schwer verletzt. Viele mussten mehrere Operationen über sich ergehen lassen und leiden bis heute psychisch und physisch unter den Folgen.
Ein Motiv: Unmut über die persönlichen Lebensumstände
Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe hatte nach dem Anschlag die Ermittlungen an sich gezogen. Die Bundesanwaltschaft wertete in der Anklage den Anschlag als „religiös motiviert“. Der Angeklagte, ein abgelehnter Asylbewerber, der als Jugendlicher nach Deutschland gekommen war, habe mit dem Anschlag dem „Willen Allahs“ folgen wollen. Er habe mit seiner Tat auf das Handeln der Vereinigten Staaten und anderer westlicher Staaten in Gaza und in Afghanistan reagieren wollen. Zudem sei persönlicher Unmut über seine Lebensumstände ein Motiv gewesen.
Der Afghane, der zuletzt als Sicherheitskraft arbeitete, hat nach Sicht der Ankläger Menschen zum Objekt seiner „Wut, Enttäuschung und Verbitterung“ gemacht, „obwohl diese am Entstehen seiner Stimmungslage keinen Anteil hatten“, sagte die Anklagevertreterin in ihrem Plädoyer. Anzeichen für eine verminderte Schuldfähigkeit gab es nach Einschätzung eines Gutachters nicht. Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Dem hatten sich die Vertreter der Nebenklage angeschlossen.
Die Verteidigung hatte wegen einer „nicht ausschließbaren verminderten Schuldfähigkeit“ die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren sowie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.
