
Ein leichtes Kopfschütteln, kaum wahrnehmbar. Das ist die einzige Reaktion des Sechzigjährigen, die darauf hindeutet, dass er mit dem Urteil nicht einverstanden ist. Und dass er immer noch zeigen will: Ich bin unschuldig. In der Minute zuvor hatte die Schwurgerichtskammer des Frankfurter Landgerichts ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen verurteilt. Seine Verteidigerin hat angekündigt, dass er dagegen in Revision gehen will.
Die Richter sind sich sicher: Er hat seine Ehefrau im Mai 2023 von einem Balkon im 22. Stock des Leonardo-Hotels in Frankfurt gestoßen. „Wie einen Müllsack“ habe er sie entsorgen wollen, um ungestört ein neues Leben mit seiner Geliebten zu führen, so formuliert es der Vorsitzende Richter am Freitag. Der Mann habe es auch auf die Lebensversicherung seiner Ehefrau abgesehen gehabt: 400.000 Euro hätte er laut Anklage im Falle ihres Todes bekommen sollen. Hinzu kommt eine Unfallversicherung in Höhe von 10.000 Euro. Das Geld wurde aber wegen des Ermittlungsverfahrens nie ausgezahlt.
Es war ein langwieriges Verfahren, das der Vorsitzende mit einem Puzzlespiel vergleicht. Der Angeklagte selbst hatte in dem Prozess durchgehend geschwiegen. Und anwesend waren in dem Hotelzimmer respektive auf dem Balkon nur der Angeklagte und das Opfer. Augenzeugen, Aufnahmen oder Ähnliches gab es also nicht.
Verdächtige Google-Suchanfragen
Wer jedoch die Anklage und das Plädoyer der Staatsanwältin gehört hat, dem ist klar: Die akribische Arbeit der Ermittler und der Sachverständigen hat dazu geführt, dass nach der viermonatigen Hauptverhandlung ein eindeutiges Bild entstanden ist. Wie genau die letzten Minuten im Leben der Frau aussahen, kann zwar auch die Kammer nicht mit Sicherheit sagen. Aber, das hebt der Vorsitzende Richter mehrfach hervor, es bleibe kein Zweifel daran, dass der Angeklagte seine 40 Jahre alte Frau über das Geländer gestoßen habe.
Da sind zum einen seine Google-Suchanfragen: giftige Kräuter, Waffen, die man legal erwerben kann, die Wirkung sedierender Mittel. Passend zu Letzterem bestellte er über den Onlineshop Etsy zehn Milliliter einer solchen Substanz. Vereinzelt recherchierte er auch zu erbrechtlichen Fragen. Am 17. Mai 2023, ein Tag vor der Tat, suchte er nach hohen Bergen mit hohen Abgründen in Hessen und Bayern – sowie nach Hotels mit hoch gelegenen Balkonen.
Die Ehefrau wusste von der Affäre
Noch am selben Tag reservierte er das Zimmer im Leonardo-Hotel in Frankfurt-Sachsenhausen. Beim Einchecken am 18. Mai fragte er zudem nach einem Zimmer in einer der oberen Etagen. Die Anklage vermutet, dass diese Idee aus einer Folge der Krimiserie „CSI Vegas“ stammte, in der eine Frau während des Geschlechtsverkehrs einen Mann vom Balkon stößt. In Internetforen, sagt der Vorsitzende, sei der Angeklagte zuvor darauf gestoßen, dass bei einem Sturz aus großer Höhe nicht mehr nachweisbar sein würde, dass es sich nicht um einen Unfall gehandelt habe.
Die Hotelübernachtung tarnte er als Versuch, die Ehe zu retten. Denn seine Frau wusste von seiner Affäre. Trotzdem wollte sie an der Beziehung festhalten und freute sich auf den gemeinsamen Abend in Frankfurt. Nach außen hin war die Ehe der beiden unauffällig. Nur wenige bekamen mit, dass das Paar nicht glücklich war und dass der Angeklagte sich über seine Frau beklagte.
Sexunfall oder Suizid?
Zimmernachbarn hörten, kurz bevor die Frau vom Balkon fiel, noch eine laute Männer- und eine Frauenstimme, dann sagte jemand „Nein, nein“. Kurz darauf erschien der Mann, der Deutsch-Brite ist, an der Rezeption mit den Worten „My wife fell down“ – „Meine Frau ist heruntergefallen“.
Er selbst schilderte danach verschiedene Versionen von dem, was in dem Zimmer passiert sein soll: Mal sprach er von einem Sexunfall, mal von Suizid. Beides, sagten Freunde und Familienangehörige als Zeugen aus, hätte nicht zu der Frau gepasst. Nach fast zwei Jahren Ermittlungen, die teils verdeckt liefen, wurde der Mann festgenommen.
Schon kurz nach dem Tod seiner Frau zog er mit seiner Geliebten zusammen, machte ihr knapp ein Jahr nach dem Mord einen Heiratsantrag. Die Frau wurde schwanger von ihm. Mittlerweile sind beide getrennt. Zurück bleiben auch zwei Kinder aus der Ehe mit seiner getöteten Frau; sie sind sieben und zwölf Jahre alt. An den schweigenden Angeklagten gerichtet sagte der Vorsitzende: „Jedenfalls Ihre Kinder brauchen Antworten. Übernehmen Sie Verantwortung!“
Bei der Urteilsverkündung waren auch Angehörige des Opfers im Saal, unter anderen die Eltern der Getöteten, die als Nebenkläger in dem Prozess auftraten. Ihnen und den Kindern muss der Angeklagte ein Hinterbliebenengeld in Höhe von insgesamt 35.000 Euro zahlen. Wie sehr sie leiden, legt ein Zettel nahe, den die Au-pair-Mutter des Opfers nach der Urteilsverkündung an die Presse reicht. Dort steht unter anderem: „Die Erkenntnis, dass ein Mensch, dem sie Vertrauen und Zuneigung entgegengebracht hatten, das Leben ihrer Tochter und Mutter auf so grausame Weise beendet und ihren Leichnam entsorgt hat, ist kaum in Worte zu fassen.“ Das Urteil bekräftige aber die Gewissheit, dass Gerechtigkeit über Unrecht siege.
