
Das Bild vom Strand in Lacanu, das mittlerweile eine Woche alt ist, mutet bizarr an. Es ist aber gut möglich, dass sich die Strände weiter füllen werden. Die verheerenden Waldbrände, die bislang 42.000 Hektar, das entspricht dem Stadtgebiet von Bremen, verbrannt haben, sind zwar unter Kontrolle, aber keineswegs gelöscht. Auch ein Wiederaufflammen kann nicht ausgeschlossen werden. Gleichwohl: Wer seinen Urlaub in der Region Gironde, südwestlich von Bordeaux, gebucht hat, muss auch dort hinreisen, oder die Urlaubskasse geht sprichwörtlich in Flammen auf.
Zwar berichten französische Medien, dass sich französische Hoteliers, Campingplatzbetreiber und Mietwagenunternehmer kulant zeigten. Zumal die Präfektin des betroffenen Departements Gironde, Sophie Brocas, noch Anfang der Woche gebeten hatte, dass Touristen nicht in die von Waldbränden betroffenen Regionen reisen sollten. Drei zufällige und ausdrücklich nicht repräsentative Stichproben der F.A.Z. unter deutschen Touristen zeigen aber, dass die Kulanz auch ihre Grenzen hat.
Kulanz in Grenzen
Eine Mutter aus Frankfurt, die mit ihren beiden Kindern im Teenageralter an die französische Atlantikküste gereist war, brach ihren Urlaub dort vor einer Woche auf dem Höhepunkt der Waldbrände ab. Eigentlich hätte sie noch fünf Tage bleiben wollen. „Eine Rückerstattung wurde mir nicht angeboten“, sagt sie, fügt aber hinzu: „Ich habe auch nicht danach gefragt, ich wollte nur weg.“
Ein Ehepaar aus Nordhein-Westfalen hat einen Campingplatz gebucht. Ihnen kam der Betreiber entgegen: Sie können auf andere Campingplätze der Betreiberkette ausweichen. Sollten diese teurer sein als der gebuchte, müssen sie die Differenz aber bezahlen.
Einem Ehepaar aus Hessen, das in der kommenden Woche an die französische Atlantikküste reisen will, bot das Hotel eine Verschiebung des Aufenthalts an, aber nur, wenn das gebuchte Zimmer noch vermietet werden kann. Sollte das nicht möglich sein, könne der Urlaub allenfalls in der Vor- oder Nachsaison „nachgeholt“ werden.
Auch wer seine Unterkunft etwa über die Buchungsplattform Booking.com gebucht hat, kann nur auf Kulanz hoffen. Zwar hält das Unternehmen Richtlinien vor, wie sich Anbieter von Unterkünften im Fall von Naturkatastrophen kulant zeigen können. Die Reisenden sollten sich dennoch nicht zu viele Hoffnungen machen. „Wenn eine Unterkunft direkt von einem Waldbrand betroffen ist, beschädigt wurde oder evakuiert werden muss, prüfen unsere Teams mit den Betroffenen die für den individuellen Fall verfügbaren Optionen“, teilt Booking.com auf Anfrage mit.
Bedenken sind kein Stornierungsgrund
Ein Anspruch auf kostenfreie Stornierung des Urlaubs besteht nicht. Einzige Ausnahme: Die gebuchte Unterkunft oder der Campingplatz sind vom Feuer zerstört worden. „Bei höherer Gewalt sind Reiseanbieter jedoch niemals verpflichtet, zusätzliche Entschädigungen zu leisten. Und nur weil man Bedenken hat, in der Nähe eines Katastrophengebiets seinen Urlaub zu verbringen, hat man grundsätzlich kein Recht auf eine von den üblichen Vertragskonditionen abweichende Stornierung“, sagt die Pariser Anwältin Laurence Jégouzo, laut der französischen Zeitung „Le Figaro“. Sind die Straßen hingegen unpassierbar oder hat das Gebiet seine touristische Attraktivität verloren, könne ausnahmsweise eine Stornierung beantragt werden, so Jégouzo.
Eine Reisewarnung verändert die rechtliche Lage
Anders hätte es sich verhalten, wenn das Auswärtige Amt der Bundesrepublik eine Reisewarnung für die von den Waldbränden betroffenen Regionen ausgegeben hätte. Dann hätten zumindest Pauschalreisende das Recht gehabt, ihre Reise kostenfrei zu stornieren. Derzeit hat das Auswärtige Amt Reise- oder Teilreisewarnungen für 45 Länder ausgegeben. Für die Waldbrandgebiete in Frankreich wird Stand Freitag nur die Empfehlung der Präfektin zitiert, nicht in die betroffene Region zu reisen.
Das Auswärtige Amt hat für Frankreich keine generelle Reisewarnung ausgesprochen, die die derzeitigen Sicherheitshinweise ersetzen würde. Das wäre nach Angaben des Amts der Fall, wenn davon ausgegangen werden muss, dass jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht, begründete ein Sprecher der Deutschen Botschaft in Paris. Die Sicherheitshinweise werden je nach Lage vor Ort angepasst. Reisenden sollten sie regelmäßig überprüfen.
Wie viele Deutsche potentiell betroffen von den Waldbränden und zum Teil weitreichenden Evakuierungen in Frankreich und Spanien sind, vermag man im Auswärtigen Amt derzeit nicht zu sagen, da sich nur wenige in die Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland) eintragen. Klar aber sei, dass sich viele deutsche Touristen in den betroffenen Gebieten aufhalten und auch viele Deutsche dauerhaft dort leben.
In Einzelfällen hilft die Versicherung
Vor einer Reise ins Katastrophengebiet schützt auch eine Reiserücktrittsversicherung nicht. Sie greift bei Naturkatastrophen nicht. Anja Willeitner, Leiterin Reise-Produkte und Stefan Schrödel, Leiter Vertrieb Touristik bei Allianz Partners, einem führenden Anbieter von Reiseversicherungen, erläutern, dass in Einzelfällen eine Reisepolice durchaus weiterhilft. Allerdings hängt das von der abgeschlossenen Reiseversicherung und dem entsprechenden Anbieter ab, betonen sie. Pauschale Aussagen ließen sich nicht treffen.
Wenn Touristen aus gefährdeten Gebieten evakuiert wurden und den Rest ihres Urlaubs nicht in einer Notunterkunft verbringen möchten, wäre ein möglicher Versicherungsfall. „Dann greift die Reiseabbruchversicherung“, sagt Schrödel. Das heißt, sie trägt die Kosten für die vorzeitige Abreise, erstattet aber nicht die Kosten für die ursprünglich gebuchte Fahrt oder den Flug.
Auch Reisende, die beispielsweise unter Asthma leiden und bewusst einen Urlaub am Meer gewählt haben, könnten unter Umständen versichert sein, sagt Willeitner. Ist etwa die Luftqualität wegen des Feuers so schlecht, dass es zu neuen, schweren Anfällen kommt, wäre eine Abreise möglich. Voraussetzung ist, dass der Gesundheitszustand in den sechs Monaten vor der Reise stabil war. In Fällen, bei denen das Reiseziel nicht erreicht werden konnte, weil etwa Bahnverbindungen unterbrochen sind, könnte die Verspätungsversicherung greifen, die in einigen Reiseversicherungen enthalten ist.
Das ist derzeit in Südfrankreich ein durchaus akutes Problem. Seit einer Woche ist der Bahnverkehr südlich von Bordeaux mit Ausnahme der Strecke nach Toulouse unterbrochen. Das betrifft sowohl die Verbindung in den Küstenort Arcachon, wie auch die Strecke ins französische Baskenland an die spanische Grenze nach Hendaye. Derzeit prüft die französische Eisenbahn SNCF, ob an Gleisen und Infrastruktur durch die Feuer Schäden entstanden sind. „Eine teilweise oder schrittweise Aufnahme des Verkehrs, je nach Achse oder Abschnitt, kann je nach Zustand der Anlagen in Betracht gezogen werden“, so die französische Bahn. Einen konkreten Termin nannte sie noch nicht.
Südfrankreich ist nicht das einzige bei Touristen beliebte Gebiet, das derzeitig von Waldbränden bedroht ist. Auch in Spanien, Portugal, der griechischen Mittelmeerinsel Kreta und in der Türkei sind Brände ausgebrochen.
