In Frankreich sollen schwer kranke Menschen unter Berücksichtigung strenger Regeln künftig Sterbehilfe in Anspruch nehmen können. Die Nationalversammlung in Paris stimmte nach einer langen parlamentarischen Debatte mit 291 Stimmen für ein Gesetz, das unheilbar Erkrankten im fortgeschrittenen Stadium und
bei unerträglichen Leiden den assistierten Suizid ermöglicht. 241 Abgeordnete votierten dagegen. Premierminister
Sébastien Lecornu kündigte an, das Gesetz nach der Abstimmung vom
Verfassungsrat überprüfen zu lassen.
Demnach sollen volljährige Patienten oder Patientinnen, die von einer nicht heilbaren, lebensbedrohenden Krankheit betroffen sind, sich ein tödliches Medikament verschreiben
lassen können. Dieses ist zur Selbsteinnahme bestimmt. Nur falls die Betroffenen körperlich
nicht dazu in der Lage sind, kann eine Ärztin oder ein Pfleger bei der Einnahme helfen.
Die Sterbehilfe soll auch dann in Anspruch genommen werden können, wenn die Erkrankte eine Behandlung abbricht oder ablehnt. Allerdings muss die betroffene Person den Wunsch nach Sterbehilfe frei und klar äußern können. Ärztinnen und Ärzte können das tödliche Medikament erst nach einer Beratung mit anderen verschreiben.
Kritik von konservativen Abgeordneten und der Kirche
Vor allem konservative Abgeordnete und die katholische Kirche übten Kritik an dem Gesetz. Der mehrheitlich rechtskonservative Senat hatte das Gesetz zur Hilfe
beim Suizid mehrfach abgelehnt. Die Regierung überließ der Nationalversammlung jedoch das letzte Wort. Die französische Bischofskonferenz warnte, dass die Möglichkeit zu assistiertem Suizid die Tür zum Missbrauch öffne – etwa indem sich unheilbar kranke Menschen unter Druck gesetzt fühlen könnten, anderen nicht zur Last zu fallen.
Befürworter argumentieren dagegen, dass schwer kranke Menschen selbst entscheiden können sollten, ihr Leiden zu verkürzen. Umfragen zeigten, dass eine große Mehrheit der Bevölkerung die Neuregelung unterstützt.
In Belgien, den Niederlanden und der Schweiz ist Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen bereits erlaubt. In Frankreich war die aktive Sterbehilfe bislang verboten. Die gesetzlichen Regelungen haben sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten jedoch mehrfach gelockert.
Die Reform der Sterbehilfe stellt eines der großen gesellschaftspolitischen Projekte in der zweiten Amtszeit von Frankreichs
Präsident Emmanuel Macron dar. Da es so umstritten ist, wurde das Gesetz jedoch in zwei Teile aufgespalten. Bereits im Februar hatte das Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die
Palliativversorgung weiter ausbauen soll.
Seit 2005 dürfen Ärzte auf Wunsch des Patienten oder bei aussichtsloser Behandlung lebensverlängernde Maßnahmen beenden oder unterlassen. Seit 2016 haben unheilbar Kranke im Endstadium in Frankreich das Recht darauf, stark schmerzlindernde Medikamente verabreicht zu bekommen, welche das Sterben beschleunigen können.
