Die Polizei in Baden-Württemberg soll künftig die Nationalität von Verdächtigen in ihrer Pressearbeit aktiv und grundsätzlich nennen. Dafür möchte Landesinnenminister Manuel Hagel (CDU) die gemeinsame Verwaltungsvorschrift von Innen- und Justizministerium von Baden-Württemberg ändern, berichtete die Bild-Zeitung. Ausnahmen soll es laut Innenministerium etwa nur noch geben, wenn
Jugendschutz, laufende Ermittlungen oder die Gefahr einer Aufhebung der
Anonymisierung eines Tatverdächtigen der Nennung der Nationalität entgegenstehen.
Hagel begründet diese Maßnahme mit Vertrauen. Wer dieses wolle, müsse auch Klartext reden. »Besonnen, sachlich, ohne ideologische Scheuklappen oder Polemik, aber vor allem – überall und für jeden gleich«, sagte Hagel über die Regel.
Darüber hinaus will sich Hagel für eine bundesweit einheitliche Nennung der Staatsangehörigkeit einsetzen. »Dass in Baden-Württemberg für Straftäter das eine und in Berlin das andere gelten soll – das kann doch wirklich niemand verstehen«, sagte Hagel. In Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen gibt es bereits eine Regelung zur Nennung der Nationalität.
Pressekodex sieht keine grundsätzliche Nennung von Nationalitäten vor
Bislang prüft die Polizei in Baden-Württemberg vor jeder
Veröffentlichung, ob ein sachlich begründetes öffentliches Interesse an
der Nennung der Staatsangehörigkeit besteht. Mal wird diese genannt, mal
nicht, mal nur auf Rückfrage. Die abweichenden Handhabungen führen laut Hagel zu
fehlendem Verständnis und Kritik in der Bevölkerung und bei den Medien. »Dieses Hin und Her hat jetzt ein Ende.«
Der Pressekodex des Deutschen Presserats sieht die Nennung von Nationalitäten bei der Berichterstattung über Straftaten nicht generell vor. In der Selbstverpflichtung von Medien heißt es, es sei darauf zu achten, dass die »Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt«. Die Zugehörigkeit soll dem Pressekodex zufolge nur erwähnt werden, wenn es daran ein begründetes öffentliches Interesse gebe.
