Die rechtspopulistische Politikerin
Marine Le Pen hat in ihrem Berufungsprozess einen Teilsieg errungen. Das gab
das Berufungsgericht in Paris bekannt. Demnach schwächte das Gericht das Urteil aus erster Instanz ab: Le
Pen ist nur noch zu 15 Monaten Unwählbarkeit verurteilt, dazu kommen 30
Monate Entzug des passiven Wahlrechts auf Bewährung. Die 15 Monate hat sie bereits abgebüßt. Theoretisch dürfte sie
damit zur Präsidentschaftswahl im April 2027 antreten.
Das Gericht bestätigte
jedoch Le Pens Verurteilung zu einer Haftstrafe von drei Jahren, davon zwei zur Bewährung. Die Haftstrafe soll durch eine Fußfessel abgegolten werden. Auch
ihre Strafzahlung von 100.000 Euro bestätigte das Gericht. Le Pen hatte
angekündigt, mit einer Fußfessel keinen Wahlkampf betreiben zu wollen. Damit
dürfte ihr Parteikollege Jordan Bardella seine unter Vorbehalt vorbereitete
Kandidatur als Präsidentschaftskandidat des rechtspopulistischen Rassemblement National (RN) statt Le
Pen weiterführen. Le Pen soll sich dazu um 20 Uhr im französischen
Fernsehen äußern.
Le Pen will über weiteres Vorgehen beraten
Le Pens Anwalt zeigte sich teilweise zufrieden mit dem Urteil, berichten Ouest France und France Info. Seine Mandantin nehme das Urteil »zur Kenntnis«. Die mildere Strafe zu Le Pens Unwählbarkeit werde diskutiert, genauso wie eine mögliche Berufung, sagte Rodolphe Bosselut demnach. Eine Stellungnahme werde folgen. Le Pen soll auf dem Weg zur Parteizentrale sein.
Das Berufungsgericht befand auch Le Pens Partei weiterhin als schuldig, berichten Ouest France und LeMonde übereinstimmend. Der RN wurde wegen Beihilfe und Veruntreuung öffentlicher Gelder zu einer Geldstrafe von zwei Millionen Euro verurteilt, davon eine Million auf Bewährung, eine Million solle konfisziert werden. Auch weitere Verurteilungen wurden weitgehend bestätigt, darunter die des RN-Bürgermeisters von Perpignon, Louis Aliot.
Anklage wegen Veruntreuung von EU-Geld
Die Parteichefin des rechtspopulistischen Rassemblement National (RN) war im März vergangenen Jahres wegen der Veruntreuung von EU-Geldern verklagt und verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, zwischen 2004 und 2016 Finanzmittel der Europäischen Union in Höhe von mehreren Millionen Euro veruntreut zu haben. Le Pen hatte – das bestritt auch ihre Verteidigung nicht – mit anderen Parteimitgliedern parlamentarische
Assistenten im EU-Parlament angestellt, die in
Wirklichkeit für die Partei in Frankreich arbeiteten, darunter etwa ein Leibwächter. Le Pens Vater Jean-Marie hatte das System Jahrzehnte zuvor etabliert, seine Tochter soll es weitergeführt haben. Sie argumentierte, dass es sich nicht um eine Straftat handele. Ziel war offenbar, die schwierige Finanzlage der Partei in den Griff zu bekommen. Insgesamt wurden 24 Personen angeklagt und verurteilt, nur ein Teil legte wie Le Pen Berufung ein.
Das Pariser Gericht hatte Le Pen in erster Instanz zu vier Jahren Haft verurteilt, davon zwei auf Bewährung und zwei mit einer elektronischen Fußfessel. Zudem soll sie eine Geldstrafe von 100.000 Euro zahlen. Vor allem aber belegte das Gericht sie mit einem Kandidaturverbot für politische Ämter für fünf Jahre. Dieses trat ohne Aufschub in Kraft, die Richter begründeten das mit einer Gefahr von Wiederholung und dem Verschleppen der Strafe. Die anderen Strafen wurden mit der Berufung ausgesetzt.
Verteidigung wechselte die Strategie
Im Berufungsprozess hatten Le Pens Anwälte die Strategie gewechselt: Anstatt zu behaupten, die Taten ihrer Mandantin seien keine Straftaten, argumentierten sie, die Beschuldigten seien sich keiner Schuld bewusst gewesen, sollte es zu den genannten Delikten gekommen sein. Le Pen selbst zeigte sich reumütig und kündigte an, nach der Urteilsverkündung entscheiden zu wollen, ob sie antrete: Ohne ein Kandidaturverbot, aber mit einer Fußfessel etwa wollte sie nicht kandidieren, sagte sie bereits zu Beginn des Berufungsprozesses.
Le Pen hatte das ursprüngliche Urteil als ihren »politischen Tod« genannt, bevor sie in Berufung gegangen war. Sie wollte bereits das vierte Mal zu einer Präsidentschaftswahl in Frankreich antreten – und hatte gute Chancen auf den Sieg. Andere rechtspopulistische Politiker in Frankreich und im EU-Parlament warfen dem Gericht Befangenheit und politische Einflussnahme vor. Und auch Le Pens Gegner beobachteten den ersten Prozess mit gemischten Gefühlen und kündigten an, sie lieber inhaltlich schlagen zu wollen. Das Gericht verzeichnete zahlreiche Beleidigungen gegen die Richter.
Präsidentschaftswahlkampf für 2027 hat begonnen
Die Entscheidung des Gerichts läutet so etwas wie den Wahlkampf für das kommende Jahr ein. Voraussichtlich am 18. April wird in Frankreich die erste Runde der Präsidentschaftswahl stattfinden, am 2. Mai soll die Stichwahl folgen. Die Rechtspopulisten dürfen sich gute Chancen auf das Präsidentenamt ausrechnen: Schon während des Gerichtsverfahrens hatte der RN den Parteivorsitzenden Jordan Bardella aufgebaut. Der 30-jährige Europaabgeordnete ist inzwischen einer der beliebtesten Politiker des Landes, Wahlumfragen zufolge wäre seine Kandidatur aktuell sogar erfolgreicher als eine Le Pens.
Eine Vereinigung der Rechtspopulisten mit den Konservativen und Liberalen zu einer »Rechts-Union«, wie sie etwa Bardella anstrebt, gibt es bisher nicht. Verschiedene Politiker haben bereits Kandidaturen angekündigt, darunter der liberale Ex-Premierminister Gabriel Attal, der unter Präsident Emmanuel Macron groß geworden ist. Auch Ex-Premierminister Édouard Philippe aus dem gemäßigten rechten Lager wird kandidieren. Macron darf nach zwei Amtszeiten nicht erneut antreten. Der größte Herausforderer der Rechtspopulisten ist der Linkspopulist Jean-Luc Mélenchon von La France insoumise (LFI), auch er hat seine Kandidatur bereits angekündigt. Sozialisten, Grüne und Kommunisten wollen einen oder mehrere eigene Kandidaten aufstellen.
Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.
