
Die Löhne steigen in der Altenpflege viel stärker als in anderen Berufen, und zwar wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Tariforientierung. Das hat eine noch unveröffentlichte Evaluation im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums ergeben, die der F.A.Z. vorliegt.
Das inzwischen erreichte Vergütungsniveau bestärkt das Haus von Nina Warken (CDU) in seinem Kurs, im neuen Pflegeneuordnungsgesetz PNOG die Tariftreue auszusetzen, weil diese nicht mehr nötig sei. Tatsächlich jedoch sind die Gutachter skeptisch, ob die Marktkräfte allein ausreichen, um angemessene Löhne zu garantieren.
Der Studie zufolge hat sich seit Inkrafttreten des Pflegelohngesetzes im Jahr 2022 die Durchschnittsvergütung in der Langzeitpflege nominal um drei bis vier Euro in der Stunde oder, je nach Position, um 17 bis 22 Prozent erhöht. Indes betrug der allgemeine Lohnanstieg weniger als 16 Prozent. Die Verbraucherpreise kletterten in derselben Zeit um acht Prozent.
Bis zu 24 Euro in der Stunde ohne Zuschlag
Die Studie, die am Institut Arbeit und Technik in Gelsenkirchen und am Forschungszentrum Socium der Universität Bremen entstanden ist, betrachtet die Entgelte abzüglich aller Überstunden und Zuschläge. Am stärksten ging es zwischen den Jahren 2022 und 2024 für ambulante Fachkräfte nach oben, auf 23,60 Euro in der Stunde. Stationär verdient eine solche Kraft inzwischen 24,20 Euro. Pflegehelfer bringen es auf bis zu 18,80 Euro.
Das Gutachten hält fest, „dass die Lohnsteigerungen zu einem großen Teil auf die Regelungen zur tarifgerechten Entlohnung zurückzuführen sind und nicht auf die alleinige Wirkung des Pflegemindestlohns“. Dieser habe deutlich langsamer zugenommen.
Die im Jahr 2022 eingeführte Tariforientierung bezieht sich auf die ambulante und stationäre Langzeitbetreuung, nicht auf die Krankenpflege in Kliniken. Betrachtet man die Gesamtbranche, dann fällt auf, dass die Altenpfleger stark aufgeholt haben. Früher erhielten sie viel weniger Geld als ihre Klinikkollegen, obgleich die Ausbildung harmonisiert ist. Dieser Lohnabstand hat sich inzwischen halbiert.
„Deutlich über der Reallohnentwicklung aller Berufe“
Als Grund für den überproportionalen Anstieg nennt die Studie das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz aus dem September 2022. Seitdem dürfen die Kassen Versorgungsverträge mit Pflegeeinrichtungen nur noch abschließen, wenn sich diese an Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregeln orientieren. Erst dann werden die Dienste und Heime zugelassen, erst dann bekommen sie Geld von den Kassen. Das bedeutet aber auch, dass die Versicherer das von anderen ausgehandelte Tarifniveau akzeptieren und bezahlen müssen.
Mit der Neuregelung sollte der Pflegeberuf nach der Corona-Pandemie attraktiver werden. Nach Einschätzung der Studienautoren, darunter des Bremer Pflegeforschers Heinz Rothgang, ist die Strategie aufgegangen: „Die Reallohnentwicklung für Helferinnen oder Helfer und Fachkräfte im Pflegesektor lag in den vergangenen Jahren deutlich über der Reallohnentwicklung aller Berufe.“
Die Studie stützt nach Ansicht des Ministeriums Warkens jüngste Reformpläne. Sie plant im PNOG, die Tariforientierung bis Ende des Jahres 2031 auszusetzen. Vom Jahr 2027 an brauchen die Einrichtungen dann nicht mehr nachzuweisen, dass sie Tarifniveau zahlen. Und die Kassen müssen Tarifgehälter nicht mehr automatisch als wirtschaftlich angemessen anerkennen und bezahlen. Das Moratorium gilt vier Jahre lang bis Ende des Jahres 2030. Anschließend tritt die Tariforientierung wieder in Kraft.
Wie beim „Pflegebudget“: Kassen zahlen, reden aber nicht mit
Bisher gezahlte Löhne dürfen auch in Zukunft nicht unterschritten werden. Sie müssen aber nicht länger den Tarifen folgen: Einrichtungen, die weniger zahlen wollen, können trotzdem zugelassen werden und bekommen trotzdem ihr Geld.
Der Grund für die geplante Änderung ist klar: Die Personalkosten sind stark gestiegen, und die Kassen konnten nichts dagegen tun – sie waren an den Lohnvereinbarungen gar nicht beteiligt. Ähnlich ist die Entwicklung in der Krankenpflege mit dem „Pflegebudget“, das Warken ebenfalls verändern will. Auch hier reichen die Kliniken die Personalkosten einfach an die Kassen durch, die weder auf die Zahl der Pflegekräfte noch auf deren Entlohnung Einfluss haben.
In der Langzeitpflege hat laut Studie die Tariftreueregelung die Kosten stark in die Höhe getrieben. Die Pflegesätze in den Heimen sind zwischen den Jahren 2022 und 2024 um 24 Prozent gestiegen. Um fast ein Viertel nahmen auch die Preise für die ambulante Betreuung zu. Die allgemeine Inflation war nur ein Drittel so hoch.
Heimbewohner zahlen die Zeche
Die Zeche zahlen die Pflegekassen, also die Beitragszahler, aber auch die Bedürftigen und die Sozialämter. So hat das Gesamtheimentgelt je Platz im genannten Zeitraum um fast 790 Euro im Monat auf 4290 Euro zugelegt. Der Löwenanteil davon sind die besonders stark gestiegenen Personalkosten.
Im Jahr 2024 zahlten die Bewohner nach Angaben des Ersatzkassenverbands VDEK für das erste Heimjahr einen Eigenanteil von rund 2870 Euro, zwei Drittel des Gesamtentgelts. Den Rest tragen jeweils die Kassen. Der Selbstbehalt umfasst zwar auch Unterkunft und Verpflegung.
Aber die Hälfte fließt in die Pflege und besteht vorwiegend aus Personalkosten. Dieser sogenannte Einrichtungsbezogene Eigenanteil EEE ist in der Zeit der Tariftreue um 56 Prozent in die Höhe geschossen.
Können Heimbewohner die Kosten nicht selbst tragen, springt die Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“ ein. Im Jahr 2022 bezogen knapp 32 Prozent der vollstationär Versorgten derlei Unterstützung. Zwei Jahre später waren es schon mehr als 35 Prozent. Die Sozialhilfeträger, zumeist die Kommunen, gaben dafür im Jahr 2024 etwa 5,3 Milliarden Euro aus.
Nina Warken will die Pflegekosten drücken
Im Vorwort zu dem Gutachten weist Warken auf die Zwickmühle hin, dass der Pflegeberuf finanziell interessant sein soll, dass aber die steigenden Kosten die Kassen, Bedürftigen und den Staat nicht überfordern dürfen. „Die wesentlichen vom Gesetzgeber beabsichtigten Wirkungen konnten erreicht werden“, schreibt sie. „Damit ist der Pflegeberuf zu einem nicht nur fachlich, sondern auch finanziell sehr attraktiven Beruf geworden.“ Die Entlohnungsvorgaben seien jedoch mit „nicht unerheblichen Aufwand für die Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen verbunden“.
Warkens Sprecher ergänzt, die eigentlich „sehr erfreuliche Entwicklung“ habe auch zu einem Anstieg der Eigenanteile geführt: „Das belastet die Pflegebedürftigen und ihre Familien in wirtschaftlich ohnehin schwierigen Zeiten.“
Warken zufolge geht es jetzt darum, „den Aufwand zu reduzieren“. Das soll das PNOG leisten. Der Sprecher sagt, das Moratorium werde die Bürokratie verringern und zeigen, „ob sich die Löhne in der Pflege auch ohne aufwendige gesetzgeberische Eingriffe weiterhin angemessen entwickeln“. Er bezieht sich dabei explizit auf die Expertenvorschläge, wonach die Tarifregelungen vorübergehend nicht gelten sollten.
Gutachten empfiehlt anderen Weg als Ministerium
Allerdings schlägt das Gutachten solch ein Moratorium gar nicht vor. Es spielt ein „Revokationsszenario“, mit dem die Tariftreue „zurückgerufen“ würde, zwar durch, verwirft es aber. Zum einen sei das Zurückrudern politisch „schwer vermittelbar“. Zum anderen sei „nicht davon auszugehen, dass der Weg über quasi-marktlich regulierte Löhne die intendierte Wirkung mit Sicherheit erzielen würde“.
Im Gegenteil halten es die Gutachter für wahrscheinlich, „dass sich die Lohndisparitäten […] wieder erhöhen könnten“. Damit, so heißt es weiter, „wäre dieser Weg […] gegebenenfalls nicht im Sinne einer konsequenten Aufwertungsstrategie der Pflegeberufe“.
Im Klartext heißt das, bei Abkehr von der Tariftreue reichten die Marktkräfte möglicherweise nicht aus, um anständige Vergütungen durchzusetzen. Die Lohnunterschiede könnten wieder zunehmen, die Aufwertung des Pflegeberufs wäre abermals gefährdet. All das ist aber gerade nicht gewünscht.
Dabei sehen auch die Gutachter durchaus die Gefahr, dass die Vergütung aus dem Ruder läuft, da bisher die „auf Lohnbegrenzung zielenden Interessen systematisch aus den Verhandlungsrunden ausgeschlossen sind“. So entstehe eine „Lohn-Lohn-Spirale“: Die geltenden Tarifbezüge würden als sogenannte regional übliche Entgelte (RÜE) ohne Widerstand auf die Pflege übertragen. Denn die – üblicherweise bremsenden –Arbeitgeber hätten keinen Anreiz zu einer Begrenzung, da ja die Kassen zahlten.
Um den Teufelskreis zu durchbrechen, schlagen die Wissenschaftler aber nicht die „Revokation“, sondern eine „Adjustierung“ vor. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, alle Tarifentgelte heranzuziehen, die höchsten aber herauszustreichen und nur aus dem Rest die RÜE zu bilden. Diese Kappung könnte die Lohn-Spirale durchbrechen, heißt es in der Studie – aber auf andere Weise, als es Warken vorhat.
