
Das Landgericht Darmstadt hat einen 62 Jahre alten Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er nach Überzeugung der Richter eine Rauschgifthändlerin getötet und ihre Drogen geraubt hatte. Die Tat war im September des vergangenen Jahres in einer Grünanlage an der Straße Am Kavalleriesand in Darmstadt passiert. Der Park dient als Umschlagplatz für Rauschgift, wie es im Prozess hieß.
Sowohl der Angeklagte, der Russe Yury K., als auch das 38 Jahre alte Opfer waren drogensüchtig, wie der Vorsitzende Richter Volker Wagner in der Urteilsbegründung am Donnerstagnachmittag ausführte. Die Frau, eine Mutter von drei Kindern, habe ihren eigenen Konsum finanziert, indem sie für einen Dealer als „Läuferin“ arbeitete. Von diesem habe sie das Rauschgift in verkaufsfertig verpackten Portionen erhalten und an die Kunden verteilt. Der Angeklagte habe sich schon in den Wochen vor der Tat überlegt, die Frau zu töten, um an ihren Vorrat an Drogen zu kommen.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Plädoyer eine lebenslange Strafe wegen Mordes beantragt, während die Verteidigung die Tat als Totschlag bezeichnete und eine Strafe von nicht mehr als neun Jahren für angemessen hielt. Die Anwältin der Angehörigen des Opfers als Nebenkläger hatte nicht nur eine lebenslange Strafe gefordert, sondern auch beantragt, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit wäre eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren nicht möglich.
Die besondere Schuldschwere sehen die Richter in diesem Fall aber nicht, auch deshalb, weil der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hatte, wie es in der Urteilsbegründung hieß. Auch ohne die Feststellung werde er mindestens bis zum Alter von 77 Jahren im Gefängnis bleiben müssen.
Richter erkennen Tat aus Habgier
Die Schwurgerichtskammer sieht zwei Mordmerkmale, die dieses schwerste Delikt von einem Totschlag unterscheiden, wie der Vorsitzende erläuterte. Erstens habe der Angeklagte aus Habgier gehandelt, weil er in seinem Gewinnstreben dem Opfer das Lebensrecht abgesprochen habe. Zweitens habe er die Frau getötet, um ein anderes Verbrechen, den Raub des Rauschgifts, zu ermöglichen.
Der Angeklagte habe am Tattag ein Messer mit einer 14 Zentimeter langen Klinge, „eine martialische Waffe“, mit in die Grünanlage genommen, sagte Wagner. Das zeige, dass er die Tat geplant habe. Im Park sei er auf die 38 Jahre alte Händlerin getroffen, die kurz vorher einen Vorrat verschiedener Rauschgifte von ihrem Auftraggeber erhalten habe. Yury K. habe mit dem Messer zugestochen, weil die Frau die Drogen, die sie in einer Socke aufbewahrt habe, nicht ohne Gegenwehr habe hergeben wollen, schilderte der Richter die Tat. Die Frau sei zu Boden gegangen und er habe auf ihrem Körper gekniet, ist der Richter überzeugt.
48 Messerstiche wurden später am Körper des Opfers gezählt. Der Täter sei mit von Blut befleckter Kleidung aus der Grünanlage gelaufen und habe seine Flucht geplant, zuerst mit dem Bus in die Tschechische Republik, von dort mit dem Flugzeug nach Russland, so der Richter. Der Mann selbst war süchtig nach Heroin, die übrigen Drogen aus dem geraubten Vorrat habe er weiterverkauft, um das Geld für die Flucht zu verwenden.
Der „eigentliche Held“ dieses Falles sei ein Bekannter des Angeklagten, sagte der Richter. Dieser Mann habe den Überfall im Park beobachtet und den Angreifer erkannt. Am nächsten Tag habe der Zeuge die Polizei angerufen und seinen Bekannten als Täter benannt. Ohne diesen Hinweis wäre man vielleicht nicht auf Yury K. gekommen, sagte der Vorsitzende.
Trotz des jahrelangen Drogenkonsums des Angeklagten hielten die Richter ihn für voll schuldfähig und billigten ihm keine Strafmilderung zu. Trotz seiner Abhängigkeit habe der Mann täglich als Reinigungskraft in einem wissenschaftlichen Institut gearbeitet, sei dabei zuverlässig und nicht nachlässig gewesen. Seine Persönlichkeit sei nicht vom Rauschgift entkernt, er habe ein Leben mit Ehefrau und Tochter geführt. Die Tat habe er nicht spontan, von Suchtdruck getrieben begangen, vielmehr sei der Raub „von langer Hand geplant“ gewesen.
