
Die schwarz-rote Koalition will das hessische Energiegesetz so ändern, dass in Südhessen erst einmal keine weiteren Flächen für Windräder ausgewiesen werden müssen, um Vorgaben des Bundes zu erfüllen. Damit reagieren CDU und SPD auf ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichthofs (VGH) Anfang des Jahres. Am Dienstag wurde die Gesetzesänderung in den Landtag eingebracht und könnte Auswirkungen auf den geplanten Windpark auf der „Hohen Wurzel“ zwischen Wiesbaden und Taunusstein haben, der seit Jahren die Justiz beschäftigt.
Der 11. Senat des VGH hatte am 6. Februar dieses Jahres die Beschlüsse der Regionalversammlung Südhessen, des Regionalverbandes Frankfurt/Rhein-Main und des Wirtschaftsministeriums zu den Windvorrangflächen und den sogenannten Flächenbeitragswerten für die Windenergie kassiert. Geklagt hatte das Wiesbadener Unternehmen Eswe Taunuswind GmbH, eine hundertprozentige Tochter der Eswe Versorgung AG. Die Taunuswind GmbH möchte auf der „Hohen Wurzel“ einen Windpark errichten.
Im Kern geht es um die Frage, ob das Land ausreichend Windenergieflächen zur Verfügung gestellt hat. Der Bund hatte die Länder dazu verpflichtet, solche Flächen auszuweisen. Hessen muss demnach in der ersten Stufe bis Ende 2027 einen Anteil von 1,8 Prozent und bis Ende 2032 einen Anteil von 2,2 Prozent seiner Landesfläche als Windenergiegebiete ausweisen. 2024 hatte das Wirtschaftsministerium mitgeteilt, dass das erste Ziel erreicht worden sei. In Nordhessen waren 2,0 Prozent, in Mittelhessen 2,2 Prozent und in Südhessen 1,5 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete festgelegt worden.
Klage der Taunuswind GmbH hatte Erfolg
Vereinfacht dargestellt, hatte das Land die drei Teilflächenwerte zusammengefasst und dann argumentiert, dass damit in Hessen insgesamt 1,89 Prozent der Landesfläche für Windräder reserviert sei. Dieser Argumentation folgten die Kasseler Richter nicht und urteilten, dass die für Südhessen geforderten 1,8 Prozent Vorrangfläche nicht erreicht seien. Ein Flächenausgleich zwischen den einzelnen Regionen ist nach Einschätzung des VGH ohne konkrete gesetzliche Regelung nicht zulässig.
„Von der Möglichkeit, in Planungsregionen ausdrücklich unterschiedliche Teilflächenziele zu bestimmen, hat der hessische Landesgesetzgeber keinen Gebrauch gemacht. Zur Erfüllung der ersten Stufe der Flächenbeitragswerte hätten auch in der Planungsregion Südhessen 1,8 Prozent der Gesamtfläche für die Windenergie ausgewiesen werden müssen“, teilte der VGH mit. Damit hatte die Klage der Taunuswind GmbH vorerst Erfolg.
Im Gesetzentwurf von CDU und SPD wird das Urteil des VGH als „nicht nachvollziehbare Auslegung“ des Energiegesetzes bezeichnet. Dieses sehe vor, dass „in den Regionalplänen anteilig Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie“ auszuweisen seien. „Der Senat hat das Wort ,anteiligʻ in diesem Zusammenhang wohl als ,zu gleichen Teilenʻ ausgelegt“, monieren die Koalitionsfraktionen.
Nun möchte die Koalition Rechtssicherheit herstellen, wie Stephan Krüger (SPD) während der Debatte sagte. „Das war von uns als Gesetzgeber so nicht gemeint“, sagte er zur Interpretation des VGH zu den Vorrangflächen. Auch der energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jörg Michael Müller, will mit der Gesetzesänderung Rechts- und damit auch Planungssicherheit schaffen. „Hessen hat das bundesrechtlich vorgegebene Flächenziel von 1,8 Prozent für 2027 bereits erreicht“, meinte Müller und ist überzeugt, dass das Gesetz bislang nur nicht eindeutig genug geregelt habe, welchen Beitrag die einzelnen Regionen dazu leisten müssten.
Damit das künftig klar ist, sei eine „schnellstmögliche Änderung“ geboten, schreiben die Regierungsfraktionen und wollen den entsprechenden Absatz im Gesetz so ändern, „dass kein Auslegungsspielraum mehr verbleibt“. In dem neuen Gesetzestext soll daher stehen, dass für die geforderten Flächenbeitragswerte von 1,8 Prozent der ersten Stufe die in den Regionalplänen tatsächlich ausgewiesenen Vorranggebiete maßgeblich sind. Das sind die bereits erwähnten 2,0 Prozent in Nordhessen, 2,2 Prozent in Mittelhessen und 1,5 Prozent in Südhessen. „Damit wird die bereits erreichte Situation im Hinblick auf den ersten Flächenbeitragswert gesetzlich festgeschrieben“, heißt es in der Begründung. Zusätzliche Flächen, die in Stufe 2 von 2032 an ausgewiesen werden müssen, sollen im Landesentwicklungsplan geregelt werden.
Andreas Lichert, Fraktionschef der AfD, monierte die handwerklichen Fehler, die überhaupt erst zu dieser Situation geführt hätten. Er kündigte an, dass die AfD diesem Entwurf zustimmen werde, wenngleich er den „Murks der Energiewende“ nicht beheben könne. Kaya Kinkel, Sprecherin für Energie in der Grünen-Fraktion, äußerte den Verdacht, dass die Landesregierung die Windenergieplanung politisch neu steuern wolle. „Wir brauchen Rechtssicherheit für die Energiewende und keine Möglichkeit, diese durch die Hintertür auszubremsen“, sagte Kinkel.
