
Gleich nach dem Sommer steht für die Berliner Politik eine große Herausforderung an: die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und die damit verbundene Möglichkeit, dass erstmals die AfD Regierungsmacht übernimmt. Was das für Magdeburg selbst bedeutet und darüber hinaus, beschäftigt Landes- wie Bundespolitiker schon lange, von der Innen- bis zur Bildungs- und Kulturpolitik. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat jetzt die Aufmerksamkeit auf die Landesverteidigung gelenkt – und die Sorge, dass sensible Informationen dazu in falsche Hände gelangen.
Pistorius will verhindern, dass eine AfD-Landesregierung an geheime militärische Informationen gelangt. „Die Nähe zu Putin ist nicht zu übersehen“, sagte er in einem Interview mit der Zeitung „Bild am Sonntag“. Die Vermutung, dass es Geld aus Russland gebe, stehe ebenfalls im Raum. „Wir beschäftigen uns intensiv mit der Frage, wem wir Zugang zu geheim eingestuften Informationen geben können. Das tun wir schon jetzt. Dazu sind wir verpflichtet, weil es um die Sicherheit unseres Landes geht“, sagte Pistorius.
Die Debatte erhält zwar erhebliche Brisanz durch den befürchteten Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt. Neu ist sie jedoch nicht. Mit zunehmender Stärke der AfD im Bundestag wird auch dort argwöhnisch von den anderen Parteien die Frage gestellt, welche sicherheitsrelevanten Informationen die Abgeordneten auf der rechten Seite des Parlaments bekommen sollten, welche nicht. Auskünfte von der Regierung über sogenannte Kleine Anfragen zu erhalten, ist ein Instrument, das besonders Oppositionsparteien nutzen.
Bilger sieht auffallend viele AfD-Fragen zu Sicherheitsthemen
Steffen Bilger, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, sagte der F.A.Z., man mache sich „sehr ernsthafte Gedanken“, wie sensible sicherheits- und verteidigungsrelevante Informationen vor Missbrauch geschützt werden könnten. „Zugleich haben wir festgestellt, dass sich Anfragen der AfD auffällig häufig auf sicherheitsrelevante Themen wie kritische Infrastruktur oder Verteidigung beziehen.“ Das parlamentarische Fragerecht nannte der Christdemokrat Bilger ein hohes Gut. „Aber wer die Interessen autoritärer Regime über die Sicherheitsinteressen Deutschlands stellt, darf keinen Zugriff auf sensible Informationen erhalten.“
Beim sozialdemokratischen Koalitionspartner sieht man es nicht anders. Die für Außen- und Sicherheitspolitik zuständige stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Siemtje Möller sagte der F.A.Z., dass die AfD „ein Sicherheitsrisiko für unsere Demokratie und unsere Verteidigungsfähigkeit darstellt, liegt auf der Hand“. CSU-Verteidigungspolitiker Thomas Erndl nennt es „richtig, dass ein sich etwaig ergebendes Spannungsverhältnis durch russlandnahe AfD-Politiker in maßgebenden Positionen bereits im Vorherein klar benannt wird und dass der Bund unsere Sicherheitsinteressen an die erste Stelle setzt“.
Doch diese Erkenntnis in der Praxis umzusetzen, wird schwierig. Der Knotenpunkt zwischen Bund und Ländern in militärischen Fragen sind die Landeskommandos, die derzeit für die Landeshauptstädte vor allem wegen der Amtshilfe von Bedeutung sind: also um die Unterstützung der Bundeswehr bei einer Flut oder Waldbränden abzustimmen. Im Verteidigungsfall aber wird durch diese unter anderem der Auf- und Durchmarsch von eigenen und alliierten Truppen mit dem Land und den Kommunen koordiniert.
Keine pauschale Weitergabe eingestufter Informationen
Das Drehbuch für den Verteidigungsfall ist der Operationsplan Deutschland, geschrieben vom Operativen Führungskommando der Bundeswehr. Und schon dieses mehrere Hundert Seiten umfassende Dokument ist als geheim eingestuft – und doch müssen Informationen daraus auch geteilt werden mit den Akteuren vor Ort, damit das Drehbuch befolgt werden kann.
Man arbeite aufgabenbezogen mit einer Vielzahl von Behörden und Stellen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zusammen, heißt es dazu aus dem Bundesverteidigungsministerium. Ein Informationsaustausch erfolge ausschließlich anlassbezogen, zweckgebunden und im jeweils erforderlichen Umfang. „Eine pauschale oder automatische Weitergabe eingestufter Informationen erfolgt nicht“, äußerte eine Sprecherin des Ministeriums.
Das Verfahren zum Schutz eingestufter Informationen werde fortlaufend überprüft und weiterentwickelt sowie an die aktuelle Sicherheitslage angepasst. Dies schließe auch die Überprüfung von Informationsflüssen, Zugangsberechtigungen und Empfängerkreisen ein. Wer eine als Verschlusssache eingestufte Information erhalten soll, muss vorher erfolgreich eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung durchlaufen haben.
Bei den Landesregierungen wird es kompliziert
Nur wird das bei Landesregierungen komplizierter. Das Ministerium selbst verweist auf den Verfassungsgrundsatz zu bundesfreundlichem Verhalten: dass Bund und Länder sich also gegenseitig zu informieren haben, wenn das die Aufgaben betrifft, die sie zu erfüllen haben. Auch hier erfolge die Weitergabe von Informationen an die Bundesländer in jedem Einzelfall anlassbezogen, zweckgebunden und im jeweils erforderlichen Umfang.
Die Bundesländer erhalten aber zwangsläufig die Informationen, die für die Zusammenarbeit und die Koordinierung im Rahmen der Gesamtverteidigung erforderlich sind – diese Informationen werden dabei an die jeweiligen Landesregierungen weitergegeben, heißt es aus dem Bundesverteidigungsministerium. Auch wenn die Weitergabe eingestufter Informationen nach den Regeln des Geheimschutzes erfolgt – wie diese dann in der Praxis zumindest über Umwege nicht auch bis in die Staatskanzlei und damit im Falle einer Regierungsübernahme zur AfD gelangen sollten, scheint noch unklar.
