Er würde die Szene heute so nicht mehr drehen. Sie sei ihm nur „damals künstlerisch zwingend“ erschienen. Das hat Wim Wenders mehrfach erklärt, nachdem im Mai bekannt geworden war, dass ihn die Schauspielerin Nastassja Kinski aufgefordert hatte, eine Szene aus seinem Film „Falsche Bewegung“ zu entfernen, die sie als Dreizehnjährige mit nacktem Oberkörper zeigte. Der Schauspielerin wie den öffentlichen Kritikern der Filmszene genügte diese Erklärung nicht. Ende Juli gab Wenders schließlich bekannt, er habe die Szene „als Ausdruck meiner veränderten Sichtweise und aus Respekt gegenüber Nastassja Kinski“ gelöscht.
Das war ein Fehler, findet die Regisseurin Jutta Brückner. Denn durch das Wegschneiden der Bilder, in denen Kinskis Figur Mignon vom Hauptdarsteller des Films erst geohrfeigt und dann gestreichelt wird, fehle der Geschichte „eine entscheidende Dimension: die von Wilhelms problematischer Sexualität“. In der Darstellung dieser von Unreife und Unsicherheit geprägten Sexualität steckt für Brückner, die 1941 geboren ist und somit zur gleichen Generation wie Wenders gehört, der zeitgeschichtliche Wert von „Falsche Bewegung“. Der Film erzähle neben seinen Anspielungen auf den Nationalsozialismus auch eine Schlüsselgeschichte über Geschlechterverhältnisse in der Nachkriegszeit aus männlicher Perspektive. Durch die Entfernung der Mignon-Nacktszene werde er nun „auf die alte Geschichte von Vätern und Söhnen“ reduziert.

Jutta Brückner sprach auf einer Veranstaltung, die Wenders selbst bei der diesjährigen Verleihung des Deutschen Filmpreises angeregt hatte. Falls er seinen Film kürze, drohte er bei seinem Auftritt zum Empfang des Ehrenpreises der Filmakademie für sein Lebenswerk, sei das „ein Präzedenzfall, der euch alle betrifft“. „Euch alle“ – also die Filmbranche, das gesamte deutsche Filmerbe und all jene, die es hüten und verwalten.
Einer dieser Hüter ist die Deutsche Kinemathek, und an ihrem Sitz im Berliner E-Werk fand am Donnerstag der Diskussionsabend statt, bei dem Brückner ihr Plädoyer für die Urfassung von „Falsche Bewegung“ hielt. Auf dem Podium saßen neben ihr und dem Moderator Chris Wahl der Publizist Ronen Steinke, die Filmwissenschaftlerin Lisa Gotto und die Kinematheks-Direktorin Heleen Gerritsen. Sie bildeten zwei Parteien, die konsequent aneinander vorbeiredeten. Denn während Steinke allein die Strafbarkeit von Wenders’ sexualisierter Darstellung einer Dreizehnjährigen nach heutigen juristischen Maßstäben herausstrich („wir haben eine eherne Grenze bei 14“) und sein moralisches Urteil („das war damals scheiße“) durch schiefe Vergleiche aus der Verlagswelt (das N-Wort in „Pippi Langstrumpf“), dem städtischen Raum (Umbenennung von Straßen) und den Kirchen (die Abnahme oder warnende Beschriftung von „Judensau“-Reliefs) zu untermauern suchte, setzten sich die drei Diskutantinnen aus unterschiedlichen Perspektiven mit der Präzedenzfall-These auseinander.
Das „Schwierige, Verstörende, kaum zu Ertragende“ gehöre dazu
Dabei markierte Gerritsen die rechtlichen Hürden für nachträgliche Eingriffe an Filmnegativen: „Wer keine Filmrechte hat, darf gar nichts.“ Doch auch wer diese Rechte besitzt, darf zumindest an jener Filmkopie nichts ändern, die alle staatlich geförderten Produktionen im Bundesarchiv hinterlegen müssen – was auch für „Falsche Bewegung“ gilt, denn der Film entstand zwar als Koproduktion mit dem WDR, aber seine Restaurierung im Jahr 2016 wurde von der Filmförderungsanstalt unterstützt. Daneben gibt es die kommerziell nicht verwertbaren „Vorbehaltsfilme“ aus der Nazizeit; und es gibt jene Märchenfilme der Defa, aus deren Youtube-Versionen nach irritierenden Erfahrungen mit bestimmten Nutzergruppen die Nacktszenen mit Kinderdarstellern herausgeschnitten wurden.
Zensur aber kennen die Archive nicht. Und eine solche möchte sich die Filmprofessorin Gotto auch verbitten, denn „das Schwierige, Verstörende, kaum zu Ertragende“ gehöre zum Filmerbe, weil man an ihm „die Verwerfungen der Vergangenheit“ studieren könne. Das passte zu Brückners Analyse, dass gesellschaftliche Auseinandersetzungen im Kino oft an Körpern ausgetragen würden – und das waren in früheren Zeiten „fast immer Frauenkörper“.
Ebendiese Körper aber, sofern wenn sie Minderjährigen gehören, möchte Ronen Steinke aus den Filmarchiven gänzlich entfernen, wie er in der anschließenden Diskussion bekanntgab: „Wenn das bisher nicht gemacht wurde, muss das gemacht werden.“ Liegt darin die Konsequenz aus dem Fall „Falsche Bewegung“? Gesprächsweise war zu hören, dass Steinke den Film selbst nicht gesehen hat – so wie vermutlich die Mehrzahl derjenigen, die sich in der öffentlichen Debatte über ihn geäußert haben. Dass er ihn in der von Nastassja Kinski beanstandeten Fassung nun auch nicht mehr sehen wird, kann man als ein Stück moralische Wiedergutmachung betrachten. Ein Fortschritt im Prozess filmhistorischer Wahrheitsfindung ist es sicher nicht. Die Wahrheit liegt jetzt in den Archiven. Dort muss sie bleiben dürfen.
