
Laut dem dänischen Meeresbiologen Peter T. Madsen beweisen die von Landesumweltminister Till Backhaus (SPD) am Freitag vorgestellten Daten nicht, wie lange der Buckelwal nach seiner Freilassung noch gelebt hat. „Diese GPS-Positionsdaten beweisen nichts. Sie könnten genauso gut von einem toten Wal stammen, der den Sender hin und wieder an die Luft bringt und so eine Position übermittelt“, sagte Madsen der F.A.Z. Demnach könnte das Tier auch durch das Kattegat getrieben worden sein, wobei der Tracker dabei ab und an sendete.
Backhaus hatte am Freitag angegeben, die Bewegungsdaten des Wales zeigten, dass dieser nach seiner Freilassung am 2. Mai bis zum 6. oder 7. Mai gelebt habe und getaucht sei. Dazu zeigte er eine Karte, die auch an Journalisten verteilt wurde. Darauf ist das Kattegat abgebildet, zudem „Ortungsdaten“, die der am Wal angebrachte Peilsender gesendet haben soll. Am 3. 5. gab es demnach nur ein Sendeereignis, am 4.5. mehrere, am 5.5., 6.5. und 7.7 noch mehr. Unklar ist, wann genau jeweils gesendet wurde. Die Sendeereignisse gab es nach Angaben von Backhaus über eine Distanz von 215 Kilometern.
Die Daten wurden nach Angaben des Umweltministeriums von einem Server ausgelesen, zu dem sie der Tracker gesendet hat. Der Tracker speichert demnach weitere Informationen, etwa Verhaltens- und Umweltdaten wie Tauchtiefe und Temperatur. Nach Angaben von Backhaus ist der Sender weiterhin bei der privaten „Rettungsinitiative“, nur dieser lägen diese weiteren Daten vor. Die Initiative werte sie aus. Warum das noch nicht erfolgt ist, blieb am Freitag unklar. Der Initiative liegt das Gerät seit über einer Woche vor.
„Dieser Tracker enthält detaillierte Tiefendaten, und ohne diese ist es unmöglich zu sagen, wann das Tier gelebt hat oder wann es gestorben ist“, sagte der Meeresforscher Madsen, der an der Universität Aarhus forscht. Er forderte, das Ministerium solle die Rohdaten zur Tiefe zur Überprüfung durch externe Experten bereitstellen. Erst danach könnten Schlussfolgerungen gezogen werden. „Andernfalls ist diese Situation so, als würde man einen Arzt, der möglicherweise einen schrecklichen Fehler bei einem Patienten begangen hat, damit beauftragen, zu untersuchen, ob Fehler gemacht wurden“, so Madsen.
Unter Wissenschaftlern wird auch an Backhaus Aussage gezweifelt, die Obduktion habe ergeben, dass der Wal keine schwerwiegenden äußeren Verletzungen erlitten habe und dass es „keine Hinweise auf Gewaltanwendung“ gebe. Deswegen, so Backhaus, gebe es nach heutigem Stand auch keine belastbaren Hinweise darauf, dass der Transport in der Barge unmittelbar zum Tod beigetragen habe.
Der Wal war aus der Transport-Barge an der Schwanzflosse gezogen worden, was ein erhebliches Verletzungsrisiko birgt, zudem wurde er offenbar in der Barge aufgrund des Seegangs hin- und hergeschleudert. Wissenschaftler verweisen darauf, dass der Walkadaver zum Zeitpunkt der Obduktion schon so weit verwest war, dass es so gut wie unmöglich gewesen sei, überhaupt äußere Spuren festzustellen.
Wenn der Wal noch lebte ist das kein Widerspruch zum Gutachten
Backhaus hatte einst ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben, das dringend dazu riet, den Wal aufgrund seines schlechten Zustands in Ruhe zulassen. Trotzdem unterstützte der Minister dann die private „Rettungsinitiative“, die den Wal eincremte, fütterte und in die Nordsee schleppte. Zu dem Thema sagte Backhaus am Freitag sich rechtfertigend, dass der Wal „deutlich länger überlebt hat als vielfach angenommen“, so sei er erst vier Wochen verendet, nachdem das wissenschaftliche Gutachten Anfang April veröffentlicht wurde. Das sei keine Wissenschaftskritik, so Backhaus, zeige aber, dass Prognosen bei einem freilebenden Großwal mit erheblichen Unsicherheiten verbunden seien. „Genau deshalb standen wir vor einer schwierigen Abwägung.“
Allerdings hatte es in dem Gutachten des Deutsches Meeresmuseums und des Instituts für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) keine Prognose dazu gegeben, dass der Wal in wenigen Tagen verenden werde. Vielmehr hieß es, die Erfolgsaussichten des Tieres bei einer Lebendbergung seien aufgrund seines schwachen Gesundheitszustands sehr gering und gingen mit einem hohen Verletzungsrisiko einher, daher sollten von einer Lebendbergung abgesehen werden. Die Aussage des Gutachtens hatte sich damit bewahrheitet, schließlich starb der Wal spätestens fünf Tage nach seiner Freilassung.
