
Der Staatsgerichtshof hat gesprochen, und sein Urteil ist eindeutig: Das Volksbegehren „Verkehrswende Hessen“ war verfassungswidrig. Die frühere schwarz-grüne Landesregierung hat es zu Recht zurückgewiesen. Das ist zunächst eine gute Nachricht – nicht weil das Anliegen der Initiative falsch gewesen wäre, sondern weil Rechtssicherheit in einem Rechtsstaat einen eigenen Wert hat.
Wer Volksbegehren als Instrument der direkten Demokratie ernst nimmt, muss auch akzeptieren, dass sie verfassungsrechtlichen Maßstäben genügen müssen. Ein Gesetzentwurf, der in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes eingreift und Regelungen enthält, für die das Landesparlament gar keine Zuständigkeit hat, ist kein taugliches Mittel – auch dann nicht, wenn die dahinterstehenden Ziele noch so sympathisch sind.
Und sympathisch sind sie. Wer wollte ernsthaft bestreiten, dass Hessens Radwege besser, seine Busse und Bahnen häufiger unterwegs und seine Schulwege sicherer sein sollten? Die rund 70.000 Bürgerinnen und Bürger, die das Volksbegehren unterschrieben haben, das im Sommer 2022 mit einem spektakulären Fahrradkorso über die Autobahn 66 nach Wiesbaden gebracht wurde, haben ein reales gesellschaftliches Bedürfnis sichtbar gemacht. Ihr Engagement verdient Respekt – unabhängig vom juristischen Schicksal ihres Vorhabens.
Das Urteil des Staatsgerichtshofs beendet daher zwar einen Rechtsstreit, aber keinen politischen Auftrag. Die neue Landesregierung, die sich auf das 2023 in Kraft getretene Nahmobilitätsgesetz beruft, darf dieses Gesetz nicht als Schlusspunkt missverstehen. Es war, wie die Initiatoren der „Verkehrswende Hessen“ treffend angemerkt haben, ein Schritt in die richtige Richtung – aber eben nur ein Schritt. Gerade beim öffentlichen Nahverkehr, dem vielleicht wichtigsten Hebel für eine echte Mobilitätswende, bleibt die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit groß.
Die Politik täte gut daran, die Energie dieser Bewegung nicht verpuffen zu lassen. 70.000 Unterschriften sind kein Zufall. Sie sind ein Auftrag. Radfahrer, Fußgänger und ÖPNV-Nutzer sind keine Nischengruppe mehr,
sie sind ein wachsender Teil der hessischen Gesellschaft, der eine Infrastruktur verdient, die diesem Anspruch gerecht wird. Das Volksbegehren mag gescheitert sein. Die Verkehrswende darf nicht das gleiche Schicksal erleiden.
Das Bündnis Verkehrswende Hessen hat das offenbar erkannt. In einer Pressemitteilung als Reaktion auf das nur scheinbar niederschmetternde Urteil der Wiesbadener Richter beschreiben sie ihre Gemütsverfassung in einem Satz: Sie seien enttäuscht, aber nicht entmutigt. Genau so soll es sein.
