
Der Kinderschutz wird auf den sozialen Netzwerken des US-Plattformkonzerns Meta nicht wirksam durchgesetzt. Mit diesem Kernvorwurf hat die EU-Kommission am Mittwoch das laufende Verfahren nach dem Gesetz über soziale Dienste (Digital Services Act, DSA) verschärft und das Unternehmen zum Handeln aufgefordert. Im Zentrum des Verfahrens steht der Vorwurf, dass Meta den Zugang von Minderjährigen unter 13 Jahren zu seinen Diensten Facebook und Instagram viel zu wenig kontrolliert.
Zu wenig Zugangskontrolle für Kinder unter 13 Jahren
Meta hat zwar festgelegt, dass die Nutzung von Facebook und Instagram mit frühestens 13 Jahren erlaubt ist. „Die Maßnahmen, die das Unternehmen zur Durchsetzung der eigenen Regeln ergriffen hat, scheinen aber nicht sehr effektiv zu sein“, schreibt die EU-Behörde. Offenkundig sei auch Kindern unter 13 Jahren der Zugang ohne Weiteres möglich.
Das Unternehmen kontrolliere weder den Zugang ausreichend noch identifiziere und entferne es minderjährige Nutzer, die schon Zugang gefunden hätten. Wer noch keine 13 Jahre alt sei und ein Nutzerkonto eröffnen wolle, könne ohne Weiteres ein falsches Geburtsdatum angeben. Ob es zutreffe, werde praktisch nicht kontrolliert.
Zehn bis zwölf Prozent nutzen Facebook oder Instagram
Für die nachlässige Kontrolle spreche auch die Statistik. Demnach nutzen in der EU zehn bis zwölf Prozent der Kinder unter 13 Jahren Facebook oder Instagram. Theoretisch könnten Minderjährige dem Unternehmen zwar gemeldet werden, Meta habe das Verfahren dafür aber – vermutlich bewusst – sehr kompliziert ausgestaltet, bemängelt die Kommission.
Die zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen nannte Metas Gebaren einen klaren Verstoß gegen den DSA. Dieser lege fest, dass die Unternehmen ihre aus dem Gesetz abgeleiteten eigenen Regeln durchsetzen müssten. „Sie sind nicht als unverbindliche Erklärungen gedacht, sondern müssen die Grundlage für entschlossenes Handeln zum Schutz der Nutzer sein, besonders von Kindern.“
Nach dem vorläufigen Befund der Kommission müssen Facebook und Instagram ihre Methodik für die Risikoabschätzung grundlegend überarbeiten. Ferner müssten sie die Zugangskontrolle erheblich verschärfen.
Das Verfahren wurde im Mai 2024 eröffnet. Facebook und Instagram haben jetzt die Möglichkeit, zu den Kommissionsvorwürfen Stellung zu nehmen. Sollte die EU-Behörde ihre Vorwürfe endgültig bestätigt sehen, kann sie ein hohes Bußgeld in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes der Unternehmen verhängen.
