
Nach den mutmaßlichen Anschlägen auf Umspannwerke in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen haben die Sicherheitsbehörden auch in Hessen den Schutz der kritischen Infrastruktur erhöht. Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) sprach am Mittwoch von „offensichtlichen Anschlägen“, die die Behörden sehr ernst nähmen, wenngleich aktuell keine Hinweise auf vergleichbare Aktionen in Hessen vorlägen.
Die Anschläge, so Poseck, zeigten vor allem zweierlei: Nicht nur habe es das Land mit einer angespannten Sicherheitslage zu tun. Sie verstärkten auch die Notwendigkeit, die kritische Infrastruktur mehr denn je zu schützen. Die Polizei nehme sensible Einrichtungen schon länger besonders in den Blick. Infolge der aktuellen Geschehnisse sei die Wachsamkeit noch einmal verstärkt worden.
Vorfälle werden auf Sabotage hin geprüft
Zu konkreten Vorkehrungen machen die Sicherheitsbehörden keine näheren Angaben, verweisen aber darauf, dass jeder verdächtige Vorfall auf Sabotage und Spionage hin geprüft werde. Zudem würden Erkenntnisse von Anschlägen auch aus anderen Bundesländern ausgewertet; so etwa der Anschlag auf die Stromversorgung Anfang des Jahres in Berlin. Stets falle dann der Blick darauf, wie eine solche Lage in Hessen zu handhaben wäre. Das Innenministerium hat dafür einen sogenannten Sicherheits- und Resilienzrat geschaffen, „der kritische Szenarien pro-aktiv behandelt, um Risiken auszuschließen oder zumindest zu reduzieren“.
Die Sicherung von Betriebsgeländen und Einrichtungen wie Stromtrassen und Umspannwerken liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Betreiber selbst, wie das Innenministerium mitteilt. Es gebe jedoch einen engen Austausch der zuständigen Fachressorts in den Sicherheitsbehörden mit den Betreibern kritischer Infrastrukturen, „um Schutzkonzepte zu begleiten und aktuelle Gefährdungslagen einzuordnen“.
Thema Sicherheit ist bei Versorgern in den Fokus gerückt
Das bestätigen auch die Energieunternehmen aus der Region. Bei ihnen ist das Thema Sicherheit seit dem russischen Überfall auf die Ukraine noch stärker in den Fokus gerückt. Wobei allen Beteiligten klar, ist, dass mögliche Angriffsziele leicht zu finden sind, wenn jemand die alltägliche Infrastruktur treffen will. Ein Teil der Netzpläne ist öffentlich zugänglich, Stromtrassen verlaufen frei durch die Landschaft, und Umspannwerke liegen nur von Zäunen geschützt zwischen Feldern. „Kritische Infrastrukturen sind in vielen Fällen flächig verteilt und sichtbar“, sagt eine Sprecherin des Energieversorgers Süwag, der die westlichen Teile Frankfurts und die angrenzenden Landkreise mit Strom und Gas versorgt und dort auch die Netze betreibt. Gegen extreme kriminelle Energie oder gezielte Sabotage gebe es dementsprechend „keinen absoluten Schutz“.
Was nicht heißen solle, dass gar nichts geschehe. Im Gegenteil: „Die Sicherheit und Resilienz unserer Infrastruktur haben höchste Priorität“, so die Süwag-Sprecherin. Die Schutzkonzepte, die nach dem Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin am Jahresanfang wieder überarbeitet worden seien, setzten auf technischer, organisatorischer und personeller Ebene an, beinhalteten etwa Zutrittskontrollen, Alarmierungs- und Krisenszenarien und eben die Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden. Detaillierter wollen sich die Süwag und auch der zweite größere Versorger, die Frankfurter Mainova, nicht äußern. Das Ziel aller Vorkehrungen sei aber „die schnelle Erkennung von Störungen sowie die schnellstmögliche Wiederherstellung der Versorgung“, sagt die Süwag-Sprecherin.
Angegriffen werden die Unternehmen seltener über ihre Leitungsnetze, tägliches Geschäft sind hingegen Cyberangriffe. Entsprechend zielt das seit März dieses Jahres wirksame KRITIS-Gesetz auch darauf ab: „Netzbetreiber müssen nachweisbar aufzeigen, dass sie sowohl in der virtuellen Welt als auch physischen Welt verschiedenste Szenarien antizipieren und auf dieser Basis zum Beispiel auf Cyberangriffe und Sabotageversuche reagieren können“, führt die Süwag-Sprecherin aus.
Darüber hinaus verpflichtet das Bundesgesetz die Betreiber kritischer Anlagen – etwa Energieversorger, die mehr als 500.000 Einwohner versorgen –, sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zu registrieren. Zudem enthält es Meldepflichten bei sicherheitsrelevanten Vorfällen. „Wir begrüßen das Gesetz, das erstmals einen sektorenübergreifenden Rechtsrahmen für den physischen Schutz kritischer Anlagen schafft und ihn mit dem IT-Sicherheitsrecht für kritische Infrastrukturen verzahnt“, sagt eine Mainova-Sprecherin und versichert, dass der Versorger alle Vorgaben erfülle.
