
Die Mail von der Onlineplattform Ebay war ein Schock für Winfried Bogon. Seit mehr als fünfundzwanzig Jahren vertreibt er historische Banknoten, hauptsächlich deutsche Notgeldscheine und Inflationsscheine auf der ganzen Welt, zum größeren Teil in der Europäischen Union. Ebay ist die zentrale Plattform für ihn. Von Mitte August an aber ist mit dem Versand in andere EU-Staaten erst einmal Schluss. Denn dann muss Bogon nachweisen, dass er für die Entsorgung seiner Verpackungen dort aufkommt.
Grund ist die EU-Verpackungsverordnung. Die führt in der EU das Prinzip ein, dass die Unternehmen für die Kosten aufkommen, die durch den von ihnen erzeugten Müll entstehen. Auf Englisch ist die Rede von „Extended Producer Responsibility“ oder kurz EPR. Wer Produkte in einem anderen EU-Staat verkaufen will, muss sich dort registrieren lassen. Ein Bevollmächtigter muss die Hersteller lizenzieren. Schließlich fallen EPR-Gebühren an. Diese Gebühren sollen die Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen abdecken.
Ebay stellt Bedingungen, um Angebote anzuzeigen
In Kraft tritt das am 12. August. Entsprechend schreibt Ebay: „Beantragen Sie eine EPR-Registrierung in jedem EU-Land, in dem Sie als Hersteller von Verpackungen gelten. Sobald die neuen Anforderungen in Kraft treten, müssen wir diese Registrierungsnummern erfassen und Sie bitten, die Einhaltung der Vorschriften zu bescheinigen. Wenn Sie die erforderlichen EPR-Verpackungsregistrierungsnummern nicht bereitstellen, können Ihre Angebote für Käufer*innen in den betroffenen Ländern ausgeblendet werden.“
„De facto ist das ein Exportverbot“, sagt Bogon. Der bürokratische Aufwand ist enorm. Hinzu kommt, dass viele Länder noch gar nicht auf die neuen Regeln vorbereitet sind. Die Kosten sind hoch. Von 300 bis 500 Euro je Land jährlich allein für die Registrierung spricht die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK). Die EPR-Gebühren kommen dann noch hinzu. „Für kleine Händler lohnt es sich damit nicht mehr, mehr als zwei oder drei Länder zu bedienen“, sagt Christoph Petri vom DIHK.
Beispiele kennt Petri zur Genüge. Schlimmer aber noch ist: „Drei Viertel der Unternehmen wissen wahrscheinlich noch gar nicht, was auf sie zukommt“, ist er sich sicher. Vieles davon wäre zu vermeiden gewesen, wenn man sich aus Deutschland heraus lizenzieren lassen könnte. Oder wenn sich die EU-Kommission mit dem Vorschlag durchgesetzt hätte, eine zentrale Meldestelle in der EU dafür einzurichten. Bagatellgrenzen für kleine Händler und Unternehmen gibt es nur in einer Handvoll von Mitgliedstaaten wie Belgien oder den Niederlanden.
Europäische Kommission will Abhilfe schaffen
Die Europäische Kommission hat das Problem durchaus erkannt. Sie hat es in einem der zahlreichen „Omnibusse“ adressiert, mit denen sie seit dem vergangenen Jahr Bürokratie abbauen will. Im sogenannten Umwelt-Omnibus hat sie vorgeschlagen, die Benennung des Bevollmächtigten im grenzüberschreitenden Handel bis zum Jahr 2035 zu verschieben, und zwar für alle Unternehmen, unabhängig ihrer Größe.
Im Europäischen Parlament stößt dies auf Zustimmung. „Gerade für sehr kleine Unternehmen kann die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten im Ausland prohibitiv teuer werden und sich angesichts von kleinen Versandmengen nicht lohnen“, sagt die bei den Sozialdemokraten zuständige Abgeordnete Delara Burkhardt. Ihr Vorschlag lautet deshalb, die Pflicht für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern aufzuheben. Damit wäre Kleinstunternehmer Bogon schon geholfen. Die Verhandlungen im EU-Parlament sind aber nicht abgeschlossen. Sie werden es vor dem Herbst auch nicht sein.
Die größere Hürde sind ohnehin die Mitgliedstaaten. Sie haben den Vorstoß der Kommission für die Verschiebung faktisch einhellig abgelehnt und erst einmal auf Eis gelegt. Auch die Bundesregierung sperrt sich. Die Staaten befürchten, dass dann zu viele Produkte aus anderen Staaten ohne Zahlung der EPR-Gebühren auf ihren Märkten landen. Das risse eine Lücke in die Finanzierung der Abfallentsorgung, die dann heimische Produzenten und Bürger füllen müssten. Berlin argumentiert ähnlich und warnt vor einer Benachteiligung der einheimischen Händler.
EU-Staaten wollen neuen Kommissionsvorschlag abwarten
Die Staaten wollen deshalb erst einmal abwarten, dass die Europäische Kommission nach der Sommerpause ihren Vorschlag für das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz („Circular Economy Act“) vorlegt. Mit dem will sie auch die „Erweiterte Herstellerverantwortung“ überarbeiten. In diesem Rahmen könnte die Kommission eine Bagatellgrenze vorschlagen, die die Belastung kleiner Unternehmen mindern würde, ohne eine zu große Lücke in die Finanzierung der Abfallentsorgung zu reißen.
Das Problem ist: Eine solche Generalüberarbeitung ist nicht innerhalb weniger Wochen zu machen. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Ministerrat müssten ihr zustimmen. Der Gesetzgebungsprozess dauert, auch wenn es schnell geht, anderthalb bis zwei Jahre. Dann haben die Staaten normalerweise noch einmal zwei Jahre Zeit, um die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.
In der Zwischenzeit müssten viele Händler die Ausfuhr in andere EU-Staaten wohl zumindest stark zurückfahren. Ihre einzige Hoffnung bleibt, dass sich Ministerrat und Europaparlament im Herbst doch noch auf Anpassungen im Rahmen des Umwelt-Omnibusses einigen.
