95 Prozent des im vergangenen Jahr vererbten und verschenkten Vermögens entfallen auf Westdeutschland. Das teilte das Statistische Bundesamt mit. Demnach entfielen im vergangenen Jahr 142,5 Milliarden Euro und damit ein Großteil des Gesamtwerts von steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen auf den Westen.
Ostdeutschland einschließlich Berlins kommt demnach auf lediglich acht Milliarden Euro. Dies spiegelt sich auch in den festgesetzten Steuern wieder: Von bundesweit 21,4 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuern entfiel lediglich eine Milliarde auf den Osten.
Im Osten wird durchschnittlich nur halb so viel vererbt
Pro Person wurden demnach im vergangenen Jahr bundesweit 1.803 Euro vererbt oder verschenkt. Im Westen waren es 2.114 Euro, im Osten nur 498 Euro, also viermal weniger. Ende 2025 lebten etwa 19 Prozent der deutschen Bevölkerung in den ostdeutschen Bundesländern und Berlin.
Die Zahlen geben allerdings keinen Überblick über alle Vermögensübergänge. Die meisten Erbschaften und Schenkungen liegen innerhalb der Freibeträge und müssen nicht versteuert werden. Dadurch werden sie in der Statistik steuerlich berücksichtigter Vermögensübertragungen nicht erfasst.
Erbschaften müssen je nach Verwandtschaftsgrad teils erst ab einer sechsstelligen Höhe versteuert werden. Nach Angaben des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) aus dem Jahr 2021 liegt die durchschnittliche Erbschaft in Westdeutschland bei 92.000 Euro, im Osten bei 52.000 Euro. Durchschnittswerte werden allerdings in der Regel durch sehr wenige hohe Einzelsummen verzerrt.
Der sogenannte Medianwert, der die obere und untere Hälfte gleichmäßig teilt und die Mitte der Bevölkerung besser abbildet, dürfte sowohl im Westen als auch im Osten niedriger sein. Den SOEP-Angaben von 2021 zufolge entfällt etwa die Hälfte des vererbten und verschenkten Vermögens auf zehn Prozent der Bevölkerung.
Geringe Erbschaften erhöhen Abhängigkeit von gesetzlicher Rente
Die Unterschiede spielen auch eine Rolle über Erbschaftsfragen hinaus, etwa bei der aktuellen Debatte um die angedachte Rentenreform der Bundesregierung. Für viele Menschen im Osten, die kein oder ein deutlich niedrigeres Erbe erwarten können als im Westen, ist die gesetzliche Rente die einzige finanzielle Säule in der Alterssicherung.
Vor diesem Hintergrund haben angesichts der Landtagswahlen in mehreren ostdeutschen Bundesländern mehrere Ministerpräsidenten gefordert, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren beizubehalten. Die Stimmen kamen teils auch aus der CDU und gingen damit entgegen den Plänen von Schwarz-Rot. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hatte sich für die Abschaffung des Modells ausgesprochen, die Regierung will dem folgen.
