
Aus dem Plan von Emmanuel Macron, den Jugendlichen unter fünfzehn Jahren in Frankreich pünktlich zur rentrée am 1. September ein Gesetz zu präsentieren, das ihnen den Umgang mit sozialen Medien verbietet, wird nichts. Der Verfassungsrat hat das Gesetz vor wenigen Tagen als nicht verfassungsgemäß zurückgewiesen, was insofern nicht überraschend war, als der Gesetzestext zuletzt nur noch aus drei Paragraphen bestand – sprich, aus dem denkbar kleinsten gemeinsamen Nenner, auf den sich der Vermittlungsausschuss zwischen Senat und Nationalversammlung hatte einigen können.
Auch Kinder in Australien nutzen soziale Medien trotz Verbots
Genau diese Verknappung beanstandete der Verfassungsrat. Die Argumente, die die neun Mitglieder unter Führung von Richard Ferrand bemühten, sind dabei nicht neu: Zum einen gelte das Gesetz auch für Onlinedienste (wie etwa Kommentarfunktionen bei Youtube), von denen nach bisherigem Forschungsstand nicht nachgewiesen sei, dass sie jungen Menschen schadeten. Zum anderen stelle ein Verbot von sozialen Medien wie Tiktok, Snapchat, X und Instagram einen „unverhältnismäßigen Eingriff“ in das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Privatsphäre dar, vor allem weil es alle Nutzer zwinge, ihr Alter offenzulegen.
Die Altersangabe ist ein wiederkehrender Knackpunkt in den Diskussionen darüber, wie man Kinder vor sozialen Medien schützen kann. Genauere Angaben darüber, mithilfe welchen Verfahrens das Alter der Nutzer geprüft werden soll, enthielt das französische Gesetz genauso wenig wie das Ende des vergangenen Jahres in Australien in Kraft getretene Verbot. Es gab lediglich vor, die Plattformen müssten „reasonable steps“ unternehmen, um zu verhindern, dass unter Sechzehnjährige sich anmelden können. Dass derlei „vernünftige Schritte“ indes nicht eingeleitet wurden, legen Berichte nahe, die zeigen, dass rund achtzig Prozent der Kinder in Australien ihre Konten auch Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes noch nutzen.
Was aber nützt ein Gesetz, das sich (noch) nicht umsetzen lässt? Die Frage, auf die der Verfassungsrat die Regierung in Frankreich zurückwirft, ist berechtigt. Von manchen wurde das Gericht daher für die Unabhängigkeit gelobt, die es mit seiner Entscheidung und vor allem mit Blick auf die Präsidentschaftswahlen im kommenden Frühjahr zeige, bei denen erstmals eine Kandidatin der extremen Rechten gewinnen könnte. Zugleich haben natürlich auch die Kritiker des Urteils sehr gute Argumente.
Am prägnantesten hat diese der Schriftsteller und Rechtsanwalt Abel Quentin in seinem lesenswerten Wutausbruch in „Libération“ vorgetragen: Er bezeichnete die sozialistischen und „Insoumis“-Abgeordneten, die den Verfassungsrat angerufen hatten, als „nützliche Idioten des Aufmerksamkeitsmarktes“ – und kritisierte das Freiheitsverständnis, das die Richter ihrer Entscheidung zugrunde legten. „Eine Freiheit, die die Manipulation der Massen schützt, tötet die Freiheit.“
