
Die Angeklagte sei keine Monstermutter, betonte die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst am späten Montagnachmittag in Raum 165 des Landgerichts Siegen. Vor der Verkündigung des Urteils hatte Rosemarie G. sich gut gelaunt gezeigt, ihrer Verteidigerin entgegengelacht. Das führte zu empörtem Raunen im Gerichtssaal. Denn die Vorwürfe gegen die Neunundvierzigjährige wogen schwer: Mehr als sieben Jahre lang, von Juli 2015 bis September 2022, soll sie ihre Tochter im Haus der Großeltern in Attendorn im Sauerland eingesperrt haben – komplett isoliert von der Außenwelt.
Bis zur Befreiung der damals Achtjährigen durch Polizei und Jugendamt aus dem Einfamilienhaus hatte das Kind weder einen Arzt gesehen noch eine Kita oder Schule besucht. Alles, weil die Mutter ihr 2014 geborenes Kind „ganz für sich alleine haben“ und vor seinem Vater verstecken wollte, wie Staatsanwältin Christina Lukas bei der Anklageverlesung im Februar vorgetragen hatte. Ein Kind sei um seine Kindheit gebracht worden, sagte Metz-Horst bei der Urteilsverkündung am Montagnachmittag. Nun müsse es mit den Auswirkungen sozialer Verarmung leben.
Massive psychische, körperliche und sozial-emotionale Störungen
Gutachter stellten nach der Befreiung der heute Zwölfjährigen massive psychische, körperliche und sozial-emotionale Störungen fest. Sie sei, wie es in der Anklage geheißen hatte, lediglich auf Zehenspitzen gegangen, habe Schwierigkeiten beim Gang über die Treppe und zeige bei einfachsten Alltagsaufgaben Ängste. Wegen Vitamin-D-Mangels waren zudem die Unterschenkel des Mädchens nicht richtig entwickelt. Vom Zeitpunkt seiner Befreiung bis Mai 2023 wurde es in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt, bis heute befindet es sich in ambulanter Therapie.
Das Gericht hat die Mutter nun unter anderem wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und Verletzung von Erziehungspflichten zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Weil sie ihr Haus aktiv als Versteck zur Verfügung stellten, wurden auch die 80 Jahre alte Großmutter und der 84 Jahre alte Großvater des Kindes zu zwei Jahren sowie einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt.
Ursprünglich hatten sich die Großeltern wegen Beihilfe die Anklagebank mit ihrer Tochter geteilt, überraschend wurde Anna G. am Montag jedoch als Mittäterin verurteilt, ihr Ehemann Giuseppe G. als Gehilfe. Laut Anklage hatten der Vierundachtzigjährige und die Achtzigjährige das Treiben ihrer Tochter auch unterstützt, indem sie gegenüber Dritten, etwa dem Kindsvater, vorgaben, Rosemarie G. und ihre Tochter würden sich langfristig in Italien und nicht mehr in Attendorn aufhalten; zudem erledigten sie jegliche Alltagsbesorgungen für Tochter und Enkelkind.
Das Mädchen habe „unbedingt aussagen“ wollen
Der Anfang des Strafprozesses war holprig verlaufen. Zunächst war der Großvater Giuseppe G. dem Auftakt im Januar unentschuldigt ferngeblieben, die Verlesung der Anklageschrift musste daher verschoben werden. Zum Verhandlungstag darauf erschien Rosemarie G. nicht – weil sie versucht hatte, sich das Leben zu nehmen. Ihr Zustand war zwischenzeitlich lebensbedrohlich, sie musste intensivmedizinisch behandelt werden. Als Motiv für ihren Suizidversuch hatte die Angeklagte später angegeben, sie habe sich von den Medien verfolgt und als Monster dargestellt gesehen. Das Gericht entschied daher, dass das berechtigte öffentliche Interesse zurücktreten müsse; nach Anklageverlesung war die Hauptverhandlung strikt unter Ausschluss der Öffentlichkeit weitergeführt worden. Auch die Urteilsbegründung am Montagnachmittag erfolgte nicht öffentlich.
Dennoch gab die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst Einblicke in den Verlauf des Prozesses. Das Kind, das in dem Verfahren als Nebenklägerin aufgetreten war, habe „unbedingt aussagen“ wollen, auch zur Aussage seiner Pflegemutter sei es gekommen. Zahlreiche ärztliche Untersuchungen seien herangezogen worden, zudem wurden Chatverläufe und Fotos sichergestellt. Darüber hinaus seien Zeugen befragt worden, darunter Personen, die das Kind am Tag der Trennung von Mutter und Großeltern erlebt hatten.
Zu körperlichen Misshandlungen sei es nicht gekommen
Alldem zufolge habe das Kind von Mutter und Großeltern Zuneigung erhalten, besondere Anlässe wie Weihnachten, Ostern und Geburtstage seien gefeiert worden. Trotz fehlender Einschulung sei das Kind schulisch gefördert worden. Zu körperlichen Misshandlungen sei es nicht gekommen.
Warum sperrt man sein eigenes Kind mehr als sieben Jahre ein? Warum beschränkten sich seine zwischenmenschlichen Kontakte in all diesen Jahren auf Mutter, Großmutter und Großvater? Warum durfte es keine Freunde haben und mit anderen draußen spielen?
All diese Fragen hatten Medien und Öffentlichkeit seit Bekanntwerden des Falls beschäftigt. Vor allem sei es aber die Tochter, der eine Antwort auf das Warum zustehe, sagte die Vorsitzende Richterin Anfang des Jahres. Inzwischen habe das Mädchen diese Antwort erhalten können, erklärte Metz-Horst am Montag.
