Die Nebenklage sprach von einer «bewussten Hochrisikofahrt», die Richterin widersprach: Der Autofahrer sei «kein Raser», sondern habe einen folgenschweren Fahrfehler begangen. Im Prozess um einen Unfall bei Haigerloch (Zollernalbkreis) mit mehreren Toten ist ein Autofahrer zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
Er wurde unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in jeweils drei Fällen verurteilt. Bei dem Crash waren drei Menschen gestorben, vier weitere wurden schwer verletzt, darunter auch der Unfallverursacher.Richterin Birgit Goßger hielt es dem 33 Jahre alten Angeklagten zugute, dass er doch noch Reue und Empathie gezeigt habe. Sein Fahrfehler habe entsetzliche Folgen gehabt. Er sei aber kein Raser. Er habe bei dem missglückten Überholmanöver einen schweren Fahrfehler begangen. Neben der Bewährungsstrafe wurde der 33-Jährige auch zu einer Geldauflage von 5.000 Euro verurteilt. Sein Führerschein bleibt für 15 Monate eingezogen.
Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre ohne Bewährung gefordert. Die Verteidigerin wollte einen Freispruch. Die Nebenkläger beantragten unter anderem vier Jahre Freiheitsstrafe.
In seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung entschuldigte sich der Angeklagte mit gebrochener Stimme. «Es tut mir mehr als alles andere leid. Ich bin kein Raser», sagte der 33-Jährige den Tränen nahe.
Am 8. März 2025 hatte der Angeklagte bei einem Überholversuch die Kontrolle über seinen Mustang verloren und war annähernd frontal in einen entgegenkommenden Transporter geprallt.
Der 44 Jahre alte Fahrer des Transporters sowie zwei Mitfahrer starben infolge der Verletzungen, die sie bei dem Unfall auf der Bundesstraße 463 erlitten. Der 33-Jährige und seine Mitfahrerin wurden schwer verletzt. In dem Transporter wurden ebenfalls zwei Menschen schwer verletzt. Dem Deutschen wird deshalb auch fahrlässige Körperverletzung dreier Menschen sowie Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen.
Nebenklage: Rücksichtslose Hochrisikofahrt
Die Nebenklage zeichnete vor dem Urteil das Bild einer «bewussten Hochrisikofahrt» und sprach von Rücksichtslosigkeit und Gleichgültigkeit. Der Angeklagte habe mit seinem 440 PS starken Sportwagen eine verachtenswerte Gesinnung an den Tag gelegt, sagte Jonek. Er habe die Gefahr erkannt, sie aber bedenkenlos und rücksichtslos beiseitegeschoben.
Man habe eine krasse Märchenstunde des Angeklagten erlebt, fügte Jonek hinzu. Statt Reue zu zeigen während der Verhandlung, habe sich der Angeklagte nur gerechtfertigt und als Opfer dargestellt. Dies sah Richterin Goßger anders. «Er ist nicht der Raser, als den man ihn hier darstellen möchte.» Er habe Empathie und Reue gezeigt, das habe sie ihm voll abgenommen, sagte Goßger.
Die Verteidigerin des Angeklagten, Margrete Haimayer, sagte, dass die Nebenkläger in der Verhandlung mit Rossbollen geworfen hätten. Der Unfall sei die Folge einer Verkettung unglücklicher Umstände gewesen. Ihr Mandant sei infolge des Urteils hochbelastet.
Mordvorwurf war schnell vom Tisch
Einen Antrag der Nebenklage, das Verfahren an das Landgericht Hechingen zu verweisen, wo längere Gefängnisstrafen drohen, wies Richterin Goßger ab. Die Nebenklagevertreter wollten prüfen lassen, ob ein vorsätzliches Tötungsdelikt oder gar Mord vorliegt. Die Hinterbliebenen fragten sich zu Recht, wie viele Menschen noch sterben müssten, bevor jemand mehrere Jahre in Haft müsse, argumentierten sie.
Seine Geschwindigkeit beim Überholen gab der Angeklagte mit höchstens 110 Kilometern pro Stunde an. «Ich bin ein ganz normaler entspannter Fahrer.» Das Auto sei in einem einwandfreien technischen Zustand gewesen. Es sei die erste Ausfahrt des «Schönwetterfahrzeugs» in dem Jahr gewesen. «Das Auto war mein Jugendtraum. Es war mein Leben».
Möglicherweise seien Ölflecken auf der Fahrbahn für das Schleudern seines Fahrzeugs und das Unglück ursächlich gewesen. «Das Auto hat sich verhalten, wie es sich nicht verhalten sollte.» Wieso das Fahrzeug, das er gut kannte, außer Kontrolle geraten ist, könne er sich nicht erklären.
Sachverständige ermitteln Tempo 140
Wie genau der Unfall abgelaufen ist, damit beschäftigten sich auch Sachverständige. Der Zusammenprall geschah auf einer zweispurigen Strecke. Übrig blieben nach der Kollision zwei völlig zertrümmerte Fahrzeuge und Trümmerteile, die sich über die Bundesstraße verteilten. Durch die Wucht des Zusammenpralls wurde der Transporter 13 Meter rückwärts und bergauf geschleudert. Es blieb an einer Leitplanke hängen.
Laut einem Sachverständigen war der Angeklagte mit mindestens Tempo 140 unterwegs. Dies ergebe sich aus den Schäden an den beiden Fahrzeugen und der Bewegung, die diese durch den Aufprall durchführten. Ein geringeres Tempo sei mit den deutlichen Deformationen an den Unfallfahrzeugen nicht in Einklang zu bringen.
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